Der Beschluss 09/132 zur Festsetzung des Fördergebiets Michaelisviertel wird aufgehoben.
Der in der Anlage 1 dargestellte Bereich wird gem. § 171 b Abs. 1 BauGB des Fördergebiets „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Michaelisviertel“ festgelegt.
Die mit Vorlage 09/132 beschlossenen Ziele des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Michaelisviertel“ bestimmt.
Der Anpassung des Gesamtkostenrahmens (Anlage 2) wird zugestimmt.
04.05.2022 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Beschluss 09/132 zur Festsetzung des Fördergebiets Michaelisviertel wird aufgehoben.
2.Der in der Anlage 1 dargestellte Bereich wird gem. § 171 b Abs. 1 BauGB des Fördergebiets „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Michaelisviertel" festgelegt.
3.Die mit Vorlage 09/132 beschlossenen Ziele des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Michaelisviertel" bestimmt.
4.Der Anpassung des Gesamtkostenrahmens (Anlage 2) wird zugestimmt.
1.Der Beschluss 09/132 zur Festsetzung des Fördergebiets Michaelisviertel wird aufgehoben.
2.Der in der Anlage 1 dargestellte Bereich wird gem. § 171 b Abs. 1 BauGB des Fördergebiets „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Michaelisviertel" festgelegt.
3.Die mit Vorlage 09/132 beschlossenen Ziele des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Michaelisviertel" bestimmt.
4.Der Anpassung des Gesamtkostenrahmens (Anlage 2) wird zugestimmt.
11.05.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Beschluss 09/132 zur Festsetzung des Fördergebiets Michaelisviertel wird aufgehoben.
2.Der in der Anlage 1 dargestellte Bereich wird gem. § 171 b Abs. 1 BauGB des Fördergebiets „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Michaelisviertel" festgelegt.
3.Die mit Vorlage 09/132 beschlossenen Ziele des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Michaelisviertel" bestimmt.
4.Der Anpassung des Gesamtkostenrahmens (Anlage 2) wird zugestimmt.
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23.05.2022 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 25 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Beschluss 09/132 zur Festsetzung des Fördergebiets Michaelisviertel wird aufgehoben.
2.Der in der Anlage 1 dargestellte Bereich wird gem. § 171 b Abs. 1 BauGB des Fördergebiets „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Michaelisviertel" festgelegt.
3.Die mit Vorlage 09/132 beschlossenen Ziele des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Michaelisviertel" bestimmt.
4.Der Anpassung des Gesamtkostenrahmens (Anlage 2) wird zugestimmt.