Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/114  

Betreff: Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt- Stadtfeld" - Vorschlag zur Erweiterung des Fördergebiets und Anpassung des Gesamtkostenrahmens für die Fördermaßnahme
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Köster, Marco
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
04.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
04.05.2022 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr mit dem Ortsrat Oststadt/Stadtfeld ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
10.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.05.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gesamtkostenrahmen  
Luftbild  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit dem Ratsbeschluss vom 19.12.2016 (s. Vorlage 16/305) wurde das Fördergebiet „Soziale Stadt – Stadtfeld“ förmlich beschlossen. Anfang 2017 ist der aktive Förderprozess mit der Etablierung eines sozialplanerischen und städtebaulichen Quartiersmanagements mit der Startphase begonnen worden. Im ersten aktiven Jahr wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erstellt, welches den Rahmen für die Gesamtmaßnahme vorgibt. Bisher konnten zahlreiche Einzelmaßnahmen geplant, begonnen und schon umgesetzt werden. So ist für das Stadtfeld eine neue Stadtteilzeitung (Stadtfeld live!) etabliert worden, der rote Spiel- und Bolzplatz ist entstanden und mit der Unterstützung des Städtebauförderprogramms konnte die Entwicklung zum Quartierszentrum gefördert werden. 2023 soll dieses eröffnet werden.

 

2018 erfolgte der Ratsbeschluss zu einer ersten Gebietserweiterung (s. Vorlage 18/127). Dabei wurde das Fördergebiet um die Unterführungen in Richtung Westen ergänzt und der Gesamtkostenrahmen ist von 2.3 Mio. € auf insg. rd. 3.9 Mio. € erhöht worden (s. Vorlage 18/127).

 

Nun stellen die Entwicklung insb. im westlichen Teil des Stadtfelds auch neue Anforderungen an das Städtebauförderprogramm, sodass hier eine Erweiterung von insgesamt drei Teilflächen erfolgen soll (s. Anlage):

 

  1. Sportflächen SG Frankenfeld

 

Der SG Frankenfeld hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Partner der Stadtteilarbeit entwickelt und ist mittlerweile ein wichtiger Akteur, insb. in Bezug zur Bewegungs- und Sportförderung im Stadtteil. Der Verein hat sich nach der Sanierung des Bolzplatzes aktiv in die Bespielung der Flächen eingebracht und ist mittlerweile fester Bestandteil der im Stadtfeld etablierten Arbeitsstrukturen (Stadtteilforum usw.). Mit der Erweiterung des Fördergebiets um die Sportflächen des SG Frankenfeld soll dem Engagement des Vereins Rechnung getragen werden. Dem Verein wird damit signalisiert, dass er Bestandteil des Förderprogramms ist und ihm wird damit die angemessene Wertschätzung entgegengebracht. Städtebauliche Maßnahmen auf dem Gelände sind darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Somit hat die Erweiterung dieser Flächen auch keine finanzielle Auswirkung auf den Gesamtkostenrahmen, sondern stellt eine Erweiterung ohne Förderbedarf dar.

 

  1. Erlebnisraum Regenrückhaltebecken

 

Die SEHi hat Ende 2020 angekündigt, dass aufgrund von technischen Notwendigkeiten ein weiteres Regenwasserrückhaltebecken (RRB) im Stadtfeld notwendig werden wird. Die Grundstücksflächen nördlich der Werner-von-Siemens Berufsschule wurden seinerzeit von der SEHi angefragt. Im Rahmen der Städtebauförderung kann hier eine gemeinsame Projektentwicklung fokussiert und umgesetzt werden. Die SEHi plant derzeit ein „feuchtes“ RRB samt einem Wasserlauf mit einer maximalen Tiefe von 3,5 Metern. Der Wasserlauf würde ständig Wasser führen. Bei entsprechenden Starkregenereignissen würde das RRB dann volllaufen und das Wasser würde reguliert in die Kanalisation weitergegeben werden können.

 

Derzeit ist dabei geplant, dass die SEHi ein technisches Bauwerk errichtet. Darüber hinaus kann die Stadt Hildesheim mit Hilfe der Städtebauförderung ein attraktives Außengelände des technischen Bauwerks errichten. Dabei soll eine möglichst naturnahe und entsiegelte Fläche hergestellt werden. Durch den von der SEHi geplanten Wasserlauf entsteht eine besondere Attraktivität im Stadtfeld, da dieser Wasserlauf auch für die Menschen im Quartier zugänglich gemacht werden kann. Das RRB soll so geplant werden, dass eine Einzäunung nicht erforderlich sein wird. Kleinere Ausstattung wie z. B. Bänke oder Findlinge sollen die Gestaltung der naturnahen Fläche abrunden. Ziel ist es, auch vor dem Hintergrund der Neubauplanungen rund um das Gefahrenabwehrzentrum, so viel Grünflächen wie möglich im Stadtfeld zu belassen. Daher soll die gesamte Grundstücksfläche als grüner Freizeitausgleich für die baulichen Maßnahmen dienen.

 

Die Kosten für die Errichtung des technischen Bauwerks trägt die SEHi. Für die Oberflächengestaltung können Städtebaufördermittel eingesetzt werden. 2022 ist hierfür eine Kostenannahme anhand einer ersten Skizze erstellt worden. Dabei wurden Ansätze für naturnahe Flächen (Rasen, Gräserpflanzungen, Blütenflächen, Extensivfläche), Wegeflächen (wassergebundene Wegedecke) sowie Bäume und Ausstattungsgegenstände (Gehölzpflanzungen, Bänke, Mülleimer, Natursteinblöcke) erstellt. Bei der Betrachtung der Fläche und der Annahme von aktuellen Preisen (inkl. eines Puffers) entsteht somit ein Kostenansatz von rd. 170.000,- € (brutto). Die Umsetzung der Maßnahme ist derzeit noch nicht absehbar. Da auch die SEHi noch zahlreiche Notwendigkeiten vorab klären muss, ist mit einer Umsetzung vor 2025 nicht zu rechnen. 

 

  1. Wegeverbindung entlang der Bahn

 

Eine weitere Fläche, die zur Erweiterung vorgeschlagen wird, betrifft die gesamte Wegeverbindung entlang der Bahn. Dabei sollen die städtebaulichen Missstände auf der Wegeverbindung, insb. die Sicherheitsfragen bzgl. der Bahnschienen, beseitigt werden. Geplant sind angemessene Maßnahmen, wie z. B. Heckenpflanzungen oder die Prüfung von entsprechenden Zaunanlagen. Dabei soll die Wegeverbindung auch vor dem Hintergrund des Fahrradverkehrs saniert werden. Die Maßnahme wird insbesondere in Bezug zur Schulwegesicherheit betrachtet. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das Stadtfeld im westlichen Teil in den kommenden Jahren weiter wachsen und neue Nachbarschaften gewinnen wird. Auch vor diesem Hintergrund soll eine attraktive Gestaltung des Weges mit angemessener Beleuchtung erfolgen. Die Achse soll die Anbindung des Stadtfelds an die Kernstadt abermals stärken.

Für die Maßnahmen ist eine Kostenannahme erstellt worden. Die Sanierung der Flächen wird zunächst mit rd. 225.000,- € angenommen. Dabei ist die Sanierung der Wegeflächen, die Errichtung einer Zaun- oder Heckenanlage sowie die Verbesserung der Anschlüsse an die Von-Thünen-Straße und das Sauteichsfeld beinhaltet.

 

Insgesamt soll mit der Gebietserweiterung den Entwicklungen im westlichen Teil des Stadtfelds Rechnung getragen werden. Die zahlreichen Neubaupläne in diesem Teil des Quartiers sollen von der Städtebauförderung flankiert werden, sodass auch der westliche Teil von den Fördermitteln angemessen profitiert.

 

Im Zuge der Gebietserweiterung findet auch eine Gebietsanpassung statt. So werden Teile im südwestlichen Bereich des Stadtfelds aus dem Fördergebiet entnommen, da hier keine Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung mehr zu erwarten sind. Es handelt sich dabei um die heute als „Hundewiese“ bekannte Fläche sowie um die „Bolzfläche“ südlich des Aktivspielplatzes. Hier sind im Rahmen der Gebietsentwicklung zum GAZ Wohn- und Mischnutzungen vorgesehen. Alles Nutzungen, die nicht mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden können.

 

Nach Anpassung würde das neue Fördergebiet eine Größe von rd. 20,7 ha haben (bisher: rd. 18 ha).

 

Gesamtkostenrahmen

 

Der Gesamtkostenrahmen (Kosten- und Finanzierungsübersicht, KoFi) muss entsprechend der Kosten für die neuen Projekte angepasst werden. Demnach entsteht ein Mehrbedarf bei den Gesamtkosten i. H. v. 395.000,- €. Darüber hinaus werden in diesem Zuge auch die Aufwendungen für die Quartiersmanagements angepasst. Aufgrund der Verlängerung der Städtebauförderung über das Jahr 2021 hinaus (bis aktuell geplant 2025) entsteht hier ein Mehrbedarf i. H. v. 250.000,- €, damit die aktuellen Arbeitsstrukturen mit dem städtebaulichen und sozialplanerischen Quartiersmanagement aufrecht erhalten bleiben können. Der Gesamtkostenrahmen wird somit um insg. 645.000,- erhöht (16 %) und steigt von bisher rd. 3.9 Mio. auf rd. 4.5 Mio. .

 

Der Eigenanteil der Stadt Hildesheim (1/3) erhöht sich entsprechend von 850.000,- auf rd. 1 Mio. (24 %). Die Fördermittel von Bund und Land (2/3) erhöhen sich von rd. 1.6 Mio. € auf 2.1 Mio. (26 %).

 

Bei einer Begehung im November 2021, gemeinsam mit dem zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser und dem Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, wurden positive Signale bzgl. der Fördergebietserweiterung in Aussicht gestellt.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der Städtebauförderung mit dem Fokus auf Umwelt- und Klimaschutz stellt die Maßnahme für das Land Niedersachsen einen geeigneten Beitrag dar. Mit der Regelprogrammanmeldung zum 01.06.2022 wird die Stadt Hildesheim die Gebietserweiterung samt Erhöhung des Gesamtkostenrahmens beantragen. Eine Rückmeldung ist Ende 2022 zu erwarten. Nach Rückmeldung durch den Fördergeber könnten Planungen für die Maßnahmen begonnen werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der in der Anlage dargestellte Bereich wird als Fördergebiet „Sozialer Zusammenhalt – Stadtfeld“ beschlossen.
  2. Der Anpassung des Gesamtkostenrahmens für die Fördermaßnahme und der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahmen wird von der Stadt Hildesheim als Eigenanteil aufgebracht.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Gesamtkostenrahmen

- Luftbild

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gesamtkostenrahmen (202 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Luftbild (8065 KB)      
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