Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/098  

Betreff: Änderung der Entwässerungsgebührensatzung sowie der Verwaltungskostengebührensatzung der Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Eckstein, Tobias
Federführend:18.1 Fachkräfte- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
04.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
09.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.05.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Änderungssatzung Entwässerungsgebührensatzung  
Änderungssatzung Verwaltungskostensatzung  

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat der SEHi hat in seiner Sitzung am 01.03.2022 den beigefügten Satzungsänderungen zugestimmt.

 

Wesentliche Änderungsanlässe:

  1. Die Veränderungen im Bereich der Entwässerungsgebührensatzung vom 17.12.2013 betreffen im Wesentlichen die Ergänzung des § 3 Abs. 6 für die Gebühr des Schmutzwassers. Der Einbau eines Absetzmengenzählers (´Gartenwasserzähler´) ist der SEHi bzw. der EVI schriftlich anzuzeigen. Die Ablesung des Absetzmengenzählers erfolgt durch die EVl. Die Beauftragten der SEHi sind berechtigt, Grundstücke zur Prüfung der Gebührenpflicht und für ihre Ermittlungen im Rahmen der Gebührenfestsetzung zu betreten. Der Gebührenpflichtige hat die erforderlichen Ermittlungen und Prüfungen zu unterstützen. Weiterhin ergänzend eingefügt wird die Gebühr zur Erfassung und Abrechnung des Absetzmengenzählers (`Gartenwasserzähler`) der abzurechnenden Schmutzwassermenge. Sie beträgt 24,30 € pro Zähler.

 

  1. Der Kostentarif der SEHi zur Verwaltungskostensatzung in § 7 in der Fassung vom 29.05.2012 Sonstige Dienstleistungen der Anlage 2 wird unter der Lfd. Nr. 5. wie folgt neu gefasst:

 

Kanalreinigungsfahrzeuge je Einsatzstunde in der Dienstzeit

(vorher 101,-) 103,-

 

Kanalreinigungsfahrzeuge je Einsatzstunde in der Bereitschaftszeit

(vorher 117,-) 119,-

 

An- und Abfahrtspauschale für Kanalreinigungsfahrzeuge in der Bereitschaftszeit

(NEU) 63,-

 

Ebenfalls in der Verwaltungskostensatzung in § 7 in der Fassung vom 29.05.2012 Sonstige Dienstleistungen der Anlage 2 wird unter der Lfd. Nr. 6. neu hinzugenommen:

 

Gebühr für  Kamerafahrzeuge je Einsatzstunde in der Bereitschaftszeit

(NEU) 121,-

An- und Abfahrtspauschale für Kamerafahrzeuge in der Bereitschaftszeit

(NEU) 63,-

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Stadtentwässerung Hildesheim kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (SEHi) vom 17.12.2013 (Entwässerungsgebührensatzung) und der Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadtentwässerung Hildesheim kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (SEHi) vom 29.05.2012 (Verwaltungskostensatzung) wird entsprechend der anhängenden Änderungssatzungen zugestimmt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Änderungssatzung Entwässerungsgebührensatzung

- Änderungssatzung Verwaltungskostensatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Änderungssatzung Entwässerungsgebührensatzung (290 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Änderungssatzung Verwaltungskostensatzung (289 KB)      
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