Stadt Hildesheim

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Auszug - Berufung eines Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertretung  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Ochtersum
Ort: Schlesierstraße 13, 31139 Hildesheim
22/138 Berufung eines Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertretung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Paschold, Jan
Federführend:32.2 Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kriegel referierte die Vorlage.


Beschluss:

 

Gemäß § 9 Abs. 1 NKWG wird Erster Stadtrat Malte Spitzer als Gemeindewahlleiter abberufen. Es gilt wieder die „geborene“ Regelung, dass der Hauptverwaltungsbeamte dieses Amt ausübt.

 

Gemäß § 9 Abs. 2 NKWG wird Herr Erster Stadtrat Malte Spitzer zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.

 

Herr Ulf Behnel wird als 2. stellvertretender Gemeindewahlleiter berufen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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