Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/124  

Betreff: Neubewertung Kostenrahmen für das Städtebauförderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung - Hohnsensee mit Wallanlagen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Neumann, Dirk
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Information
04.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Information
04.05.2022 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
11.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Information
16.05.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Information
23.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Präsentation  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

 

Neubewertung Kostenrahmen für das Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung - Hohnsensee mit Wallanlagen“

 

Die Aufnahme der Maßnahme „Hohnsensee mit Wallanlagen“ in das Programm „Zukunft Stadtgrün“ im Jahr 2019 war derzeit an eine maximale Fördersumme von 4 Mio.  geknüpft. Entsprechend wurde bei der Antragstellung im ISEK „Hohnsensee mit Wallanlagen“ eine starke Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen vorgenommen, um die Kostengrenze nicht zu überschreiten. Das Projekt, das zunächst mit der Idee der Neugestaltung des Hohnsensees begann und später um die Wallanlagen erweitert werden konnte, wurde in seiner Dimension und seinen Herausforderungen unterschätzt. Der Rahmenplan im ISEK zeigt alle notwendigen Maßnahmen im Betrachtungsraum sehr detailliert auf. Im Zuge der oben genannten Priorisierung wurden jedoch Bausteine gestrichen, die nach heutiger Erkenntnis zwingend notwendig sind für die Funktionsfähigkeit und den Erhalt der Anlage. Die aktuellen Markt- und Preisentwicklungen für die Herstellung öffentlicher Anlagen, Entsorgungskosten für belastete Böden, Klimafolgenanpassungen und die Notwendigkeit einer grundhaften Sanierung verursachen nennenswerte Kostensteigerungen und machen eine Neubewertung des Kostenrahmens unumgänglich.

 

Nachdem die Maßnahme in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Entwicklung“ im Jahr 2020 überführt wurde, ist eine Erhöhung des Kostenrahmens innerhalb des aktuellen Programms grundsätzlich möglich. Eine gut begründete Kostenrahmenerhöhung hätte zudem gute Erfolgschancen, da die Fördergeberseite an einer hohen Umsetzungsqualität und einem Erreichen der Förderziele interessiert ist. In Abstimmungsgesprächen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) und dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) im Sommer 2021 wurde bereits herausgestellt, dass der Kostenrahmen von 4 Mio.  hier in Anbetracht der Gesamtfläche und der derzeit deutlich wachsenden Herstellungskosten nicht ausreichend sein würden.

 

Das Planungsbüro HNW aus Hildesheim hat nun eine Neubewertung der Maßnahmen auf Grundlage des ISEK „Hohnsensee mit Wallanlagen“ vorgenommen und einen überarbeiteten Kostenansatz erstellt. Hierbei wurden die aktuellen Preisansätze aus den Ausschreibungsergebnissen innerhalb der Maßnahme „Kehrwiederwall & -grund“ zu Grunde gelegt. Um hohe Kosten für die Entsorgung belasteter Böden zu reduzieren, wurde eine alternative Wegebautechnik berücksichtigt, die gegenüber der konventionellen Methode eine Ersparnis von bis zu 50 Prozent ermöglicht.

 

Die Kostenaufstellung beinhaltet ein Basispaket, das einer grundhaften Sanierung und Wiederherstellung der Grünanlagen entspricht. Hinzu kommen mögliche Zusatzbausteine, zumeist Ausstattungselemente, die den Wert der Grünanlagen in einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis beträchtlich erhöhen können.

 

Die Kostenaufstellung für den Betrachtungszeitraum 2022 stellt sich wie folgt dar:

 

Kosten der Gesamtmaßnahme *

Bauwerkskosten (brutto)

Investitionskosten
inkl. Baunebenkosten

Basispaket

ca. 7,3 Mio. €

ca. 8,9 Mio. €

Incl. Zusatzbausteine

ca. 9,9 Mio. €

 ca.12 Mio. €

* Incl. 940.000,- € aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“

 

Bei einer Neubewertung der Kosten können auch die Markt- und Preisentwicklungen über einen Projektzeitraum bis 2029, der die jährliche Belastung des städtischen Haushalts begrenzen würde und der für eine Umsetzung als realistisch erscheint, nicht unberücksichtigt bleiben. In der Kostenaufstellung hat das Planungsbüro HNW mögliche Baukostensteigerungen von 5 Prozent pro Jahr veranschlagt:

 

Kosten der Gesamtmaßnahme *

Investitionskosten inkl. Baunebenkosten

Basispaket

ca. 10,4 Mio. €

Incl. Zusatzbausteine

 ca. 14,3 Mio. €

* Incl. 940.000,- € aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“

 

Es ist vorgesehen, auf Grundlage dieser Neubewertung ab dem 2. Halbjahr 2022 in die politische Beratung und Abstimmung mit dem Fördermittelgeber einzusteigen und bis zur neuen Programmanmeldung (01.06.2023) den Gesamtkostenrahmen sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) anzupassen. Die bislang beantragten Fördermittel sind für das laufende und kommende Haushaltsjahr als Einnahmen ausreichend, um die vorgesehenen Projekte im Fördergebiet umzusetzen. Für das Haushaltsjahr 2023 sind jedoch geänderte Ausgabenansätze zu bilden. Auf die Beschlussvorlage zur Anpassung des Fördergebietes und der Kosten- und Finanzierungsübersicht in selbiger Sitzung wird verwiesen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Präsentation

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Präsentation (7939 KB)      
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