Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/129  

Betreff: Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxis der Unternehmerinnen und Unternehmer der Stadt Hildesheim (Taxitarifordnung) und Taxiordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lenz, Elisabeth
Federführend:66.3 Vermessung, Verwaltung und Verkehr Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
09.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.05.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Erhöhungsantrag  
Neufassung der Taxitarifordnung  
Synopse zur Taxitarifordnung  
Neufassung der Taxiordnung  
Synopse zur Taxiordnung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. hat die Erhöhung des Taxitarifes beantragt und begründet (Anlage 1). Seit dem 14.02.2018 ist die derzeit gültige dritte Änderung der Taxitarifordnung für das Gebiet der Stadt Hildesheim in Kraft. Seit der 3. Änderung ist der gesetzliche Mindestlohn für Taxifahrerinnen und Taxifahrer in Höhe von 8,84 € mehrfach erhöht worden:

 

2019          :   9,19 €

2020          :   9,35 €

01.01.2021:   9,50 €

01.07.2021:   9,60 €

01.01.2022:   9,82 €

 

Im Laufe des Jahres 2022 soll der gesetzliche Mindestlohn erneut erhöht werden.

 

Des Weiteren haben sich die Energiekosten seit der letzten Änderung der Taxitarifordnung drastisch erhöht.

 

Die Verwaltung schlägt von den eingereichten Vorschlägen abweichend vor:

 

  • den Zuschlag für ein Großraumtaxi von bisher 5,- € auf 7,50(50 % Erhöhung) zu erhöhen,
  • den Zuschlag für ein Rollstuhltaxi von 5,- € je km auf 7,50 € (50 % Erhöhung) zu erhöhen,
  • einen Zuschlag für Fahrten von Montag bis Sonntag zwischen 23 h und 6 h von 2,- €,
  • einen Sonn- und Feiertagszuschlag von 2,- € z. Zt. nicht in die Taxitarifordnung aufzunehmen.

 

 

 

Begründung der vorgeschlagenen Neufassungen sowie der Tariferhöhung:

 

Taxiordnung:

 

Die zurzeit geltende Taxiordnung wurde 1963 erlassen. Seitdem hat es diverse Gesetzesänderungen – auch in Bezug auf die Kommunalverwaltung – gegeben, so ist als Beispiel die Niedersächsische Gemeindeordnung seit 2011 außer Kraft. Viele Formulierungen sind nicht mehr zeitgemäß, so dass auch eine redaktionelle Anpassung erforderlich war.

 

Taxitarifordnung:

 

Die Genehmigungsbehörde hat die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmerin bzw. des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind. Der Tarif ist so festzusetzen, dass nicht nur eine Kostendeckung, sondern auch eine ausreichende Gewinnspanne möglich ist. Aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen und zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Taxigewerbes müssen notwendige Investitionen getätigt werden können. Es liegt aber auch im Interesse des Taxigewerbes, Erhöhungen der Tarife so zu wählen, dass potentielle Kundinnen und Kunden nicht abgeschreckt werden und andere Beförderungsmittel wählen, weil auch die Anzahl der Kundinnen und Kunden für eine ausreichende Gewinnspanne eine Rolle spielt.

 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) hat für die Taxiunternehmen in Hildesheim den Antrag gestellt (Anlage 1).

 

Die Verwaltung hält die vorgeschlagene Differenzierung des Grundentgeltes zwischen Werk- sowie Sonn- und Feiertagen als auch zwischen Tag- und Nachtzeiten für kundenunfreundlich, weil es erschwert, Kosten zu überschlagen. Sie schlägt vor, dass bei der Tariferhöhung nur ein Nachtzuschlag von Montag bis Sonntag berücksichtigt wird. Dieses beinhaltet, zumindest in geringem Umfang, auch die Sonn- und Feiertage.

 

Hintergrund hierzu ist, dass das zurzeit geltende Arbeitszeitgesetz einen Nachtzuschlag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer in der Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr vorsieht.

 

Für Sonn- und Feiertagsarbeit sieht das Arbeitszeitgesetz Ersatzruhezeiten vor. 

 

Durch die Erhöhung des Entgeltes sowie die Aufnahme des Nachzuschlages und der höheren Kilometerkosten, ist einem Großteil des Antrages entsprochen worden. Noch einen weiteren Zuschlag in die Taxitarifordnung aufzunehmen, wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als angemessen erachtet.

 

Eine Erhöhung der Zuschläge für Großraum- sowie Rollstuhltaxis um je 100 %, d. h. von
5,- € auf 10,- € wird nicht als angemessen erachtet.

 

Hinsichtlich des Zuschlages für Rollstuhltaxis wurde die Stabstelle Migration und Inklusion angehört, die dieser Sichtweise folgt.

 

Über sämtliche Änderungen zum Antrag wurde der GVN vorab informiert.

 

Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen hat bei der Anhörung keine Bedenken gegen eine Erhöhung des Taxitarifes angemeldet, weist aber darauf hin, dass für die Programmierung, Abnahme und das Aufspielen des neuen Tarifes eine Vorlaufzeit von 4 bis 6 Wochen einzuplanen ist.

 

Die im Personenbeförderungsgesetz ebenfalls vorgeschriebene Anhörung des Gewerbeaufsichtsamtes, der Industrie- und Handelskammer sowie von Verdi wurde durchgeführt.

 

Die Taxitarifordnung wird zur Klarstellung neu gefasst, weil diese insgesamt redaktionell zu überarbeiten war.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Taxitarifordnung sowie die Taxiordnung wird in der beigefügten Form beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Erhöhungsantrag

- Neufassung der Taxitarifordnung

- Synopse zur Taxitarifordnung

- Neufassung der Taxiordnung

- Synopse zur Taxiordnung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Erhöhungsantrag (299 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Neufassung der Taxitarifordnung (130 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Synopse zur Taxitarifordnung (166 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Neufassung der Taxiordnung (122 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Synopse zur Taxiordnung (336 KB)      
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