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Sachverhalt:
Auf Grundlage der Vorlagen 21/164 bis 164-2 hat der Rat am 12.07.2021 die Teilnahme der Stadt Hildesheim an dem Förderprogramm „Perspektive Innenstadt!“ für Maßnahmen zur Aktivierung und Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt Hildesheim beschlossen.
Nachdem sich die Stadt daraufhin mit Erfolg beworben hat und Fördermittel in Höhe von 1,8 Mio. € für Maßnahmen reserviert werden konnten, hat der Rat am 15.11.2021 – bei einem kommunalen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent – einen Gesamtkostenrahmen von 2 Mio. € zur Verfügung gestellt (s. Vorlage 21/293).
Das Förderprogramm „Perspektive Innenstadt!“ beinhaltet ein zweistufiges Aufnahmeverfahren, bei dem die einzelnen inzwischen weiter ausgearbeiteten Maßnahmen in einem zweiten Schritt bis zum 30.06.2022 beantragt werden. Die Projekte müssen bis zum 31.03.2023 vollständig umgesetzt werden.
Die Förderrichtlinie stellt dabei konkrete Anforderungen an das Verfahren und die Inhalte der einzelnen Maßnahmen. So z.B. können im Wesentlichen nur Maßnahmen der Stadt selbst umgesetzt werden, da die Weitergabe von Fördermitteln an Dritte ausgeschlossen ist. Eine Ausnahme stellt die Maßnahme des Cultural Hub (PULS) dar; dem Verein ist hier mit Zustimmung der Stadt ein selbständiger Antrag möglich. Die von Hildesheim Marketing anvisierten Maßnahmen sollen hingegen im Rahmen eines Dienstleitungsauftrages der Stadt realisiert werden. Weitere größere Herausforderungen stellen insbesondere der ambitionierte Zeitrahmen, die engen Personalressourcen und die vorgegebenen Projektmindestgrößen von 30.000,- € für nicht-investive sowie 50.000,- € für investive Maßnahmen dar.
Vor diesem Hintergrund waren Anpassungen der Maßnahmenliste notwendig. Dabei war festzustellen, dass verschiedene Maßnahmen wie „HildeShop“, die Digitalisierung des Hildesheim-Gutscheins, POP UP-Spielplätze, die Umgestaltung des Parkplatzes am Rosenhagen, die Bezuschussung privater Begrünungsmaßnahmen und die temporäre Neuorganisation einer Innenstadt-Radroute (Osterstraße) innerhalb des REACT-Programms nicht zu realisieren sind. Für die geplanten stationären Frequenzzähler soll eine Umsetzungsmöglichkeit innerhalb eines anderen Förderprogramms gefunden werden. Die Maßnahmen (Hildesheim Marketing) wurden inhaltlich weiter ausgearbeitet und die Beschreibungen angepasst. Das Projekt des Cultural Hub wurde auf eine attraktive Gestaltung der Fassade fokussiert.
Unter Vorlage 21/395 wurden in einem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Gruppe SPD, Bündnis90/Die Grünen, Die PARTEI und der FDP-Fraktion zur Vorlage 21/367 Haushaltsbegleitbeschlüsse gefasst, die auf das REACT-Förderprogramm abzielen.
Blumenampeln können im Sommer 2022 durch Hildesheim Marketing auf Grund fehlender personeller Kapazitäten leider nur in dem bisherigen Umfang über das bekannte Sponsoring-Modell verwirklicht werden. Außerdem erreicht das Investitionsvolumen nicht die innerhalb des REACT-Programms vorgegebene Mindestgröße. Ergänzende Begrünungsmaßnahmen hingegen sollen für die im REACT-Programm geplanten „Wohlfühloasen“ vorgesehen werden.
Das Thema Aufenthaltsqualität wird einschließlich Spielmöglichkeiten für Kinder im Rahmen des Innenstadtkonzeptes grundsätzlicher bearbeitet. Dieses Konzept wird spätestens zum 31.03.2023 vorliegen. Als Sofortmaßnahme sollen neue, temporäre Aufenthaltsmöglichkeiten („Wohlfühloasen“) im Rahmen des REACT-Programms umgesetzt werden.
Gleichzeitig sind weitere Ideen entwickelt worden, die im Rahmen des Förderprogramms „Perspektive Innenstadt!“ ausgeführt werden sollen. Somit kommen eine Erweiterung des UNESCO-Welterbebandes im Verlauf der Rathausstraße als Angebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Bereich des historischen Marktplatzes und eine Erneuerung des Abfallbehälter-Systems, mit dem die Sauberkeit in der Innenstadt verbessert werden soll, neu auf die Maßnahmenliste.
Die ursprüngliche Maßnahmenliste hatte ein Volumen von 1.280.000,- €. Der Umfang der aktualisierten Maßnahmenliste beinhaltet geschätzte Kosten in Höhe von 1.454.000,- € und wird von dem beschlossenen Kostenrahmen abgedeckt. Die konkreten Kosten ergeben sich später aus den jeweiligen Angebots- und Ausschreibungsverfahren.
Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung den Rat der Stadt, der Maßnahmenliste „Perspektive Innenstadt!“ (s. Anhang) zuzustimmen und als Finanzierungsnachweis im Antragsverfahren und damit als Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung dieser Projekte zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die dargestellte Maßnahmenliste zur Aktivierung und Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Maßnahmenliste „Perspektive Innenstadt!“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Maßnahmenliste „Perspektive Innenstadt!“ (194 KB) |