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Vorlage - 22/119  

Betreff: Evaluation und Anpassung der Kitabedarfs- und Ausbauplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Merz, Sabine
Federführend:51.1 Tagesbetreuung Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Information
10.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Information
16.05.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Information
23.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Grafiken: Voraussichtl. Entwicklung von Angebot und Nachfrage an öffentl. Kita-Plätzen in Hildesheim  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage

 

Die Stadt Hildesheim baut seit dem Jahr 2017 umfassend das Betreuungsangebot öffentlicher Kindertagesstätten aus. Die dabei maßgebende Bedarfsermittlung und Ausbauplanung wird regelmäßig an demografische und rechtliche Änderungen angepasst.

 

Ursprüngliche Grundlage des Ausbaus öffentlicher Kita-Plätze ist die Vorlage 17/143 - Bedarfsgerechte Kinderbetreuung in der Stadt Hildesheim, die am 12.06.2017 durch den Rat beschlossen wurde. Danach sollen 235 Krippen- und 310 Kindergartenplätze im Stadtgebiet neu geschaffen werden.

 

Mit Vorlage 18/073 ist der Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Krippenbetreuung auf mindestens 50 % bis zum Jahr 2022 beschlossen worden. In der Mitteilungsvorlage 18/161 - Ausbauplanung der Kinderbetreuung in der Stadt Hildesheim - wurde dargelegt, dass aufgrund des Bedarfs die bisher angestrebte Versorgungsquote im Kindergarten von 102 % auf 108 % angehoben wurde, um u.a. auch unterjährig Kindern bei Vollendung des 3. Lebensjahres einen Betreuungsplatz anbieten zu können (s. Pkt. 4.1.).

 

Tatsächlich wurden im Zeitraum vom 01.08.2017 bis einschließlich Januar 2022 aufgrund des hohen Bedarfes 281 Krippenplätze, 102 Tagespflegeplätze und 219 Kindergartenplätze neu geschaffen.

 

Dies vorausgeschickt, hat die Verwaltung die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Kita-Plätze, den bisherigen Ausbauprozess und die Veränderungen der rechtlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen mit Blick auf mögliche Anpassungen der Bedarfs- und Ausbauplanung evaluiert.

 

2. Sachstand des Ausbauprozesses

 

Zum 01.02.2022 standen in der Stadt Hildesheim 4.398 öffentl. Kita-Plätze zur Verfügung, davon

 

  • 1.023 Krippen-Plätze (davon 6 in Integrations-Gruppen),
  • 2.738 Kindergarten-Plätze (davon 92 in Integrations-Gruppen) und
  • 637 Hort-Plätze

 

Zum 01.02.2022 waren nach Auswertung über das Kita-Anmeldeportal insg. 4.229 öffentl. Kita-Plätze belegt, davon

 

  • 981 Krippen-Plätze,
  • 2.642 Kindergarten-Plätze und
  • 606 Hort-Plätze.

 

Die Belegungssituation der Kita-Plätze in Hildesheim ist maßgeblich auf die Änderungen der im Folgenden beschriebenen Rahmenbedingungen zurückzuführen.

 

3. Änderungen der Rahmenbedingungen

 

3.1. Schwankende Geburtenzahlen

 

Die Entwicklung der Geburtenzahlen verlief in den letzten Jahren schwankend: Entwickelten sich die Zahlen von 2015 bis 2019 kontinuierlich ansteigend von 925 Geburten im Jahr 2015 auf 1.001 im Jahr 2019, waren sie im Jahr 2020 mit 897 erstmals rückläufig und stiegen im Jahr 2021 wieder auf 961 an.

 

3.2. Änderungen des sonstigen Betreuungsangebotes

 

3.2.1. Betriebs-Kita

 

Unabhängig von der städtischen Ausbauplanung hatte zum 01.03.2021 die Betriebs-Kita Ostendkinder eine neue Kindergartengruppe mit 25 Plätzen eröffnet. Mit Fertigstellung des Erweiterungsbaus an die Betriebs-Kita sollen im Jahr 2023 weitere 15 Krippenplätze entstehen. Von den Plätzen der Betriebs-Kita wird ein Drittel öffentlich vergeben und ist damit Bestandteil der städtischen Bedarfsplanung. Erfahrungsgemäß werden die betrieblich genutzten Plätze der Betriebs-Kita zu ca. 60 % von Hildesheimer Kindern besucht.

 

3.2.2. Montessori-Kita

 

Weiterhin wurde im August 2021 einer Montessori-Kita mit 25 Kindergartenplätzen die Betriebserlaubnis erteilt. Auch bei dieser Kita wird von einer Inanspruchnahme von ca. 60 % durch Kinder aus dem Stadtgebiet ausgegangen. Diese Betreuungsplätze sind allerdings nicht öffentlich zugänglich und somit auch nicht im Kita-Bedarfsplan enthalten.

 

3.2.3. Ausbau der Tagespflege

 

Die Betreuung in der Tagespflege für Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren trägt seit 2018 deutlich stärker als zuvor zu einer bedarfsgerechten Versorgung für Kinder im Krippenalter bei. Die Anzahl von Tagespflegeplätzen erhöhte sich von 115 im Jahr 2016 auf 243 im Jahr 2021. Der erhebliche Anstieg von Betreuungsplätzen in der Tagespflege war bei Beginn der Kita-Ausbau-Planung im Jahr 2017 noch nicht absehbar; die Bedarfsdeckung für die Kinder in diesem Alter wurde überwiegend durch die Einrichtung von neuen Krippenplätzen geplant.

 

3.3. Umwandlung von Regelgruppen in Integrationsgruppen

 

Im Rahmen der rechtlichen Verpflichtung zur inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung wurden seit 2017 insg. 36 neue Plätze für Kinder mit Behinderung in Integra-tionsgruppen geschaffen. Grundsätzlich ist damit die Reduzierung der Platzzahl von 25 in einer Regel- auf 18 in einer Integrations-Kindergartengruppe verbunden. Auch zum 01.08.2022 und 01.08.2023 sollen jeweils 2 Regel- in Integrationsgruppen umgewandelt werden. Diese Umwandlung führt wiederum zu einem Wegfall von insg. 28 angebotenen Kindergartenplätzen, der zu kompensieren ist.

 

3.4. Begrenzte Mobilität bei der Inanspruchnahme von Kitaplätzen außerhalb des Lebensumfeldes

 

Bei der genaueren Betrachtung der Inanspruchnahme öffentlicher Kitaplätze in den einzelnen Planungsbezirken - insbesondere der Nordstadt - ist festzustellen, dass platzsuchende Eltern freie Plätze jenseits des eigenen Stadtteils mitunter nicht in Anspruch nehmen. Dies führt dazu, dass zum 01.02.2022 noch 90 Hildesheimer Kinder (Ü3) einen Platz suchten, ohne die 92 freien Plätze in Anspruch zu nehmen. Auch im Bereich der Unterdreijährigen wurden zu Beginn des Kitajahres die 63 freien Krippen- sowie die 39 Tagespflegeplätze von den 94 Suchenden nicht in Anspruch genommen - und blieben somit unbelegt.

 

Bei der Neuschaffung von Kita-Plätzen ist daher auch der Aspekt der sozialräumlichen Verteilung auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim zu berücksichtigen.

 

4. Überprüfung der Bedarfsgerechtigkeit des Versorgungsgrades

 

4.1. Betreuung von Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren (Kindergarten)

 

Die im Jahr 2018 von 102 % auf 108 % angepasste Versorgungsquote wurde festgelegt, um

 

- den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz unterjährig zu erfüllen,

- die sog. Flexi-Kinder ggf. 1 Jahr länger in der Kita zu betreuen und

- die Gruppengröße in Kitas mit besonderen sozialen Herausforderungen reduzieren zu können.

 

4.1.1. Aktuelle Versorgungssituation der Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren

 

Zum 01.02.2022 waren von den 2.738 öffentlichen Kindergarten-Plätzen 2.642 Plätze belegt. 4 Plätze wurden aufgrund besonderer sozialer Herausforderungen nicht vergeben. Von den danach 2.734 verbliebenen Plätzen wurden also 92 Plätze nicht in Anspruch genommen. 90 Hildesheimer Kinder hatten zeitgleich nach einem für sie geeigneten Kindergartenplatz gesucht, die freien Plätze jedoch nicht in Anspruch genommen (sh. 3.4.). Diese Kinder gelten als "unversorgt".

 

Von den zum 01.02.2022 insg. 2.642 belegten öffentlichen Kindergarten-Plätzen werden 70 von Kindern mit einer Adresse außerhalb Hildesheims in Anspruch genommen; einbezogen sind dabei auch anstehende Ummeldungen nach Hildesheim.

 

Die Anzahl der am 31.07.2021 mit Hauptwohnsitz in Hildesheim gemeldeten Kindern, die am 01.08.2021 zwischen 3 und 6 Jahren alt waren, betrug 2.656. Die Anzahl dieser Kinder, die am 01.08.2023 zwischen 3 und 6 Jahren alt sein werden, beträgt 2.745 (+ 3,35%).

 

Bei einem unveränderten Nachfrageverhalten ergäbe sich daraus für das Kita-Jahr 2023/24 ein Bedarf von 2.824 Plätzen (2.732 + 3,35 %). Einbezogen sind dabei auch weiterhin 70 Plätze für auswärtige Kinder.

 

Hinzu kämen aufgrund der unter 4.1. genannten Zielsetzungen und zur Deckung evtl. unvor-hersehbarer Nachfrage-Anstiege weitere Plätze als notwendige Flexibilitätsreserve für besondere soziale Herausforderungen, verändertes Nachfrageverhalten oder unerwartete Zuzugsbewegungen. Bei einer angebotenen Platzzahl von 2.874 ständen dafür außer den vorgenannten 4 Plätzen weitere 46 Plätze zur Verfügung. Unter Berücksichtigung dieser Plätze ergäbe sich bei 2.745 Hildesheimer Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren eine Versorgungsquote von 104,7 % (rd. 105 %).

 

Um die Anzahl von 2.874 öffentlichen Kindergarten-Plätzen in Hildesheim anbieten zu können, wären zudem für die Kita-Jahre 2022/23 und 2023/24 die 28 wegfallenden Plätze im Zuge der Umwandlung von jährlich zwei Regel- in Integrations-Kindergartengruppen zu kompensieren.

 

Im Übrigen wird auf die anliegenden Übersichten zu der altersbezogenen Aufteilung zum 01.02.2022 und für das Kita-Jahr 2023/24 verwiesen.

 

Nach alledem wird mit Blick auf die tatsächliche Inanspruchnahme der Betreuungsplätze von 3 - 6-Jährigen in der Stadt Hildesheim empfohlen, einen Versorgungsgrad von 104,7 % (rd. 105 %) anzustreben und damit für das Jahr 2023/24 2.874 Plätze vorzuhalten. Geplant wird dafür die Einrichtung von 3 Kindergartengruppen im Planungsgebiet Oststadt sowie je einer Kindergartengruppe im Planungsgebiet Nordstadt, im Planungsgebiet Stadtmitte/Neustadt und im Planungsgebiet Sorsum. Außerdem soll in der AWO-Kita Tappenstr. eine Krippengruppe in eine Kindergartengruppe umgewandelt werden.

 

4.2. Betreuung von Kindern im Alter von 0 - 3 Jahren

 

Die von der Stadt Hildesheim für das Kita-Jahr 2023 angestrebte Quote von mindestens 50 % für die Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren bedeutet eine Quote von ca. 70 % für die rechts-anspruchsfähigen Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren. Damit liegt die Stadt Hildesheim mit vergleichbaren Kommunen im Land Niedersachsen gleichauf.

 

Die Verwaltung geht dabei davon aus, dass der Geburtenrückgang im Jahr 2020 eine Ausnahme von der sich ansonsten fortsetzenden Tendenz des Geburtenanstiegs darstellt. Um die Anzahl der zum 01.08.2023 erwarteten Krippenkinder zu ermitteln, wurde - neben den 878 Hildesheimer Kindern des Jahrgangs 20/21 - den Jahrgängen 21/22 und 22/23 jeweils 950 Kinder zugerechnet, sodass von einer Gesamtheit von 2.772 Kinder im krippenfähigen Alter von 0 - 3 Jahren auszugehen ist.

 

4.2.1. Aktuelle Versorgungssituation der Kinder von 0 - 3 Jahren

 

Geplant ist, für die Anzahl von 2.772 Kindern im Alter von 0 - 3 Jahren zum 01.08.2023 ein Angebot von 1.164 öffentlichen Krippenplätzen zu schaffen. Dies würde eine Versorgungs-quote von rd. 42 % bedeuten. Bei Addition der 243 Tagespflegeplätze würde zum 01.08.2023 Versorgungsquote im Bereich U3 von 50,8 % erreicht werden.

 

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass die Tagespflege als Angebot selbstständig tätiger Personen vorgehalten wird und insofern die unternehmerischen Entscheidungen der Tagespflegepersonen für die Fortsetzung oder Beendigung ihrer Tätigkeit nicht sicher vorhergesagt werden können. Zudem hat der Landkreis die Schulung von Tagespflegepersonen im Jahr 2021 vorerst eingestellt, sodass mit einem entsprechenden Ersatz durch "Nachwuchskräfte" nicht gerechnet werden kann.

 

Am 23.08.2021 standen in Hildesheim den 993 angebotenen Krippenplätzen nur 930 abge-schlossene Verträge gegenüber. Dem standen wiederum 94 noch Suchende gegenüber, sodass rechnerisch noch 31 Krippenplätze fehlten, um die Nachfrage zu decken. Dem standen allerdings noch 39 freie Tagespflegeplätze gegenüber.

 

Fundierte Aussagen zur Entwicklung des Elternwahlverhaltens lassen sich aktuell kaum treffen. Bis zur Verbreitung der Corona-Pandemie wurde (bundesweit) von einer ständig steigenden Nachfrage an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren ausgegangen. Dieser Trend steht unter den Bedingungen der Corona-Pandemie in Frage - u.a. aus folgenden Gründen:

 

- Verstärkte Nutzung des Homeoffice

- Wanderungsbewegungen von jungen Familien von der Stadt auf das Land

- Trendumkehr zur selbstorganisierten Kinderbetreuung (z.B. in der Familie)

- Pandemiebedingte Einkommensverluste.

 

Ob diese Umstände eine tatsächlich nachhaltige Veränderung des Nachfrageverhaltens bewirken, ist vorerst fraglich.

 

Weiterhin ist insbesondere in der Nordstadt mit Blick auf das Elternwahlverhalten nicht nur eine ausgeprägte Standorttreue, sondern auch eine eher zurückhaltende Inanspruchnahme der Tagespflege zu beobachten. Der geplante Ausbau von Krippenplätzen gerade in diesem Stadtteil wird weiterhin empfohlen.

 

Nach alledem wird mit Blick auf die tatsächliche Inanspruchnahme der Betreuungsplätze von Kindern unter 3 Jahren in der Stadt Hildesheim empfohlen, einen Versorgungsgrad von unverändert mindestens 50 % anzustreben; durch den deutlichen Ausbau der Tagespflege ist der Umfang der noch zu schaffenden Krippenplätze in der Ausbauplanung anzupassen. Geplant würde danach die Schaffung von 4 Krippengruppen im Planungsgebiet Nordstadt, 3 Krippengruppen im Planungsgebiet Stadtmitte/Neustadt, 2 Krippengruppen im Planungsgebiet Oststadt sowie einer Krippengruppe im Planungsgebiet Itzum/Marienburg. Außerdem soll in der AWO-Kita Tappenstr. eine Krippengruppe in eine Kindergartengruppe umgewandelt werden.

 

4.3 Betreuung von Schulkindern in Horten

 

An dem bisherigen Bestand an Hortplätzen wird festgehalten. Derzeit ist eine Versorgungsquote von 18,91 % gegeben. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 sind zu dieser Betreuungsform vorerst keine Veränderungen geplant.

 

5. Finanzielle Folgen:

 

Die geplanten Gruppenerweiterungen sind in der diesjährigen als auch mittelfristigen Haushaltsplanung abgebildet.

 

Bei einem Versorgungsgrad von

 

  • 104,7 % (rd. 105 %) für die Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren und
  • mindestens 50 % für die Kinder im Alter von unter drei Jahren

 

entfallen gegenüber der ursprünglichen Planung die Betriebskosten für die Gruppen, die bisher geplant, aber nicht realisiert werden. Eine Anpassung der Ausbauplanung erfolgt bei der Änderung des Bedarfes.

 

Da die Stadt Hildesheim bei den geplanten Gruppenerweiterungen weder als Bauherrin noch als Trägerin der zu beauftragenden neuen bzw. zusätzlichen Einrichtungen auftritt, sind für die neuen bzw. zusätzlichen Gruppen lediglich die mit dem Träger abzurechnenden zusätzlichen Betriebskosten zu berücksichtigen. Diese betragen bisher im Durchschnitt ca. 100.000,- € jährlich und nach Abzug der Erstattungen des Landkreises gem. Kitavertrag nur noch 37.000,- € pro Kita-Gruppe.

 

Der durch die angepasste Ausbauplanung erreichten Aufwandsminderung steht ein Anstieg der Personalkosten sowie der Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in gleicher Höhe gegenüber. Etwaige Änderungen werden in der Haushaltsplanung berück-sichtigt.

 

 

6. Fazit

 

Folgende Ausbauziele werden künftig verfolgt:

 

1. Für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren wird ein Versorgungsgrad von mindestens 50 % angestrebt.

2. Für die Betreuung der Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren wird ein Versorgungsgrad von 104,7 % (rd. 105 %) angestrebt.

3. Für die Betreuung von Schulkindern in Horten wird der Status quo bis zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Jahre 2026 erhalten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Grafiken: Voraussichtl. Entwicklung von Angebot und Nachfrage an öffentl. Kita-Plätzen in Hildesheim

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Grafiken: Voraussichtl. Entwicklung von Angebot und Nachfrage an öffentl. Kita-Plätzen in Hildesheim (344 KB)      
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