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Sachverhalt:
Die Durchführung von hybriden Sitzungen wird in der Zukunft möglich sein, sofern dies in der Hauptsatzung festgelegt wurde. Aufgrund dessen soll ein neuer § 13 eingefügt werden, welcher die Durchführung von hybriden Sitzungen regelt.
In dem Zusammenhang soll zudem eine namentliche Anpassung eines beschließenden Ausschusses erfolgen, da diese Änderung ebenso in der Geschäftsordnung erfolgen wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr soll zukünftig als Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität betitelt werden.
Beschlussvorschlag:
Der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
- Synopse der Hauptsatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (177 KB) | ||||
2 | öffentlich | Synopse der Hauptsatzung (183 KB) |