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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
a) Herr Heeke richtete seine Frage an die Verwaltung und hinterfragte die bisher entstanden Kosten sowie die Gesamtkosten des European Energy Awards für die Stadt Hildesheim.
Frau Döring teilte mit, dass sich die Gesamtkosten auf insgesamt 56.000,- € belaufen würden. Hierbei merkte Sie an, dass diese Kosten im Haushalt auf 5 Jahre gestreckt seien. Bisher seien für den European Energy Award Kosten von 11.000,-€ entstanden.
Folgende Beiträge seien im Haushalt vorgesehen:
2021 | 12.000,- € |
2022 | 9.000,- € |
2023 | 13.000,- € |
2024 | 11.000,- € |
2025 | 11.000.- € |
Weiterhin ergänzte sie, dass sich die Kosten im Rahmen der Teilnahme des European Energy Awards aus dem jährlichen Programmbeitrag, den Moderations- und Beratungsleistungen für die eea-Beraterin bzw. den eea-Berater sowie den Kosten für die Zertifizierung durch die eea-Auditorin bzw. den eea-Auditor zusammensetzen würden.
b) Herr Heeke richtete seine Frage an die Verwaltung und hinterfragte die unterschiedliche Herangehensweise zwischen dem Wohnhaus in der Mühlenstraße und dem Windrad Bavenstedt. In beiden Angelegenheiten handele es sich um eine Sichtbeeinträchtigung für Bürger oder Touristen.
Der Neubau in der Mühlenstraße verdecke hierbei die Sicht auf die Magdalenenkirche vollkommen. Die Stadt habe den Denkmalschutz nicht gelten lassen.
Hingegen beim Windrad Bavenstedt – welches ausschließlich im Rahmen des Repowering vergrößert werden sollte – wurde befürchtet, dass die Sicht auf den Dom, auf die Michaeliskirche sowie die Andreaskirche zu stark eingeschränkt werde.
Frau Döring antwortete, dass es sich hierbei um zwei Unterschiedliche Fälle handele, welche nicht mit einander zu verglichen seien.
Der Neubau in der Mühlenstraße stelle eine nicht vorhandene Sichtachse und keine Beeinträchtigung des Baudenkmals dar. Weiterhin teilte Sie mit, dass im Rahmen des Umgebungsschutzes negative Auswirkungen auf die Kulturdenkmäler – somit auf das Stadtbild – bewertet werde.
Bezüglich des Windrades Bavenstedt stellt die beantragte Windenergieanlage denkmalrechtlich eine Beeinträchtigung des Baudenkmals Andreaskirche, der Jakobikirche sowie der Welterbestätten dar.