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Sachverhalt:
Das Finanzvermögen der rechtlich unselbständigen Schafhausen Stiftung wurde seit Oktober 2017 von der Vermögensverwaltung der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine verwaltet. Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine hat dieses Geschäftsfeld aufgrund mangelnder Rentabilität aufgegeben und die bestehenden Vermögensverwaltungsverträge zum 23.09.2021 gekündigt.
Die bis dahin gehaltenen Papiere wurden bis auf die Anteile an Immobilienfonds verkauft. Die erzielten Verkaufserlöse wurden auf das Girokonto der Stadt Hildesheim überwiesen, die Anteile an den Immobilienfonds werden aktuell und auch zukünftig in einem eigenen Depot bei der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine gehalten.
Gem. der Anlagerichtlinie der Schafhausen Stiftung ist das Finanzvermögen zur Erhaltung und zur Erzielung von Erträgen anzulegen. Dies kann nur durch die Anlage der liquiden Mittel in diverse Assets und in einem aktiven Management erreicht werden.
Es ist beabsichtigt, einen externen Dritten, nämlich die Deka Bank Luxemburg (DeKa Vermögensverwaltung Premium) mit der Verwaltung des gesamten Finanzvermögens zu beauftragen, da nur so eine aktive Verwaltung des Vermögens sichergestellt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Das Finanzvermögen der rechtlich unselbstständigen Schafhausen Stiftung – bestehend aus 872.010,96 € liquider Mittel auf dem Girokonto der Stadt Hildesheim – wird angelegt. Die Anlage erfolgt auf Grundlage der Anlagerichtlinien und dient sowohl der Erhaltung des Vermögens als auch der Ertragserzielung aus Dividenden, Ausschüttungen etc.
Die Anlage und Verwaltung des Finanzvermögens kann durch die Stadt Hildesheim selbst oder einen externen Dritten erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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