|
|
Sachverhalt:
§ 56 NKomVG sagt:
„Jedes Mitglied der Vertretung hat das Recht, in der Vertretung und in den Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu stellen; die Unterstützung durch andere Mitglieder der Vertretung ist dazu nicht erforderlich.“
§ 6 der Geschäftsordnung der Stadt Hildesheim erwähnt das Recht der Antragstellung auch für fraktionslose Abgeordnete, was in Übereinstimmung mit § 56 NKomVG ist. Dieses Recht von fraktionslosen Abgeordneten ist nicht in § 13 der Geschäftsordnung verankert, wo das Recht, Themen bei der aktuellen Stunde einzubringen, nur Fraktionen oder Gruppen eingeräumt wird. Dieses Recht wird fraktionslosen Abgeordneten durch die Geschäftsordnung verwehrt.
Auch der vorliegende Änderungsantrag von der CDU und Co hat § 56 NKomVG nicht berücksichtigt und versucht das Recht von fraktionslosen Abgeordneten einzuschränken bzw. von der Unterstützung durch andere Mitglieder der Vertreter abhängig zu machen, was einen Verstoß gegen § 56 NKomVG darstellt.
Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hildesheim wird wie folgt geändert:
§ 13 Abs. 1: Auf schriftlichen Antrag einer Fraktion oder Gruppe oder einer*s fraktionslosen Abgeordneten findet über ein bestimmt bezeichnetes Thema von aktuellem kommunalpolitischem Interesse eine Aussprache zu Beginn der Ratssitzung statt, sofern nicht ein Beratungsgegenstand mit inhaltlich gleicher Thematik an anderer Stelle der Tagesordnung behandelt werden soll.
§ 13 Abs. 3: Für jede Ratssitzung kann von jeder Fraktion oder Gruppe oder einer*s fraktionslosen Abgeordneten nur ein Thema für eine Aussprache beantragt werden. Für die Reihenfolge der Behandlung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Oberbürgermeisterin oder beim Oberbürgermeister maßgebend.
Anlagen:
///