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Sachverhalt:
Mit dem Ratsbeschluss vom 28.08.2017 (siehe Vorlage 17/216) wurde das Projekt „Hohnsensee mit Wallanlagen“ im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Zukunft Stadtgrün“ erstmalig beschlossen. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zum Projekt wurde am 20.05.2019 beschlossen (siehe Vorlage 19/125). Mit dem Ratsbeschluss vom 25.05.2020 (siehe Vorlage 20/105) wurde das Projekt „Hohnsensee mit Wallanlagen“ in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ überführt.
Im Zuge der laufenden Programmanmeldung der „Neustadt“ in die Städtebauförderung, wurde die Einzelmaßnahme Sedanallee nach Abstimmung mit dem Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser mit in die „Neustadt“ aufgenommen. Infolgedessen entfällt diese Einzelmaßnahme im Rahmen des Projektes „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung - Hohnsensee mit Wallanlagen“ und das Gebiet der Sedanallee wird aus dem Fördergebiet herausgenommen.
Im Bereich der Bischofsmühle wird das Fördergebiet um weitere Bereiche der „Bastionsinsel“ erweitert (siehe Anlage 1). Hiermit werden Gebiete aus dem Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung - Michaelisviertel“ in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung - Hohnsensee mit Wallanlagen“ überführt. Die Gebietsanpassung ermöglicht es eine durchgehende Wegeverbindung aus dem Seniorengraben bis zum Langelinienwall im Rahmen eines Förderprogramms zu realisieren.
Weitere Änderungen im Bereich Ernst-Ehrlicher-Park gleichen die Abgrenzung des Fördergebietes an die bestehenden Flurstücke an und integrieren die Flurstücke 88/3, 88/4, 90/2 in der Lucienvörderstraße und die Flurstücke 6/14, 100/1 im Weinberg, da diese entgegen den förderrechtlichen Vorgaben ausgespart oder angeschnitten wurden. Inhaltlich haben die Änderungen in diesem Bereich keine Konsequenzen.
Mit der Anpassung der Gebietsabgrenzung für das Fördergebiet „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung – Hohnsensee mit Wallanlagen“ ist eine Anpassung des Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) notwendig. Der Gesamtkostenrahmen in Höhe von 4 Mio. € für das Fördergebiet Hohnsensee mit Wallanlagen bleibt zunächst bestehen. Der Kostenansatz für die Einzelmaßnahmen: Sedanallee von rund 385.000,- € wird auf die übrigen Einzelmaßnahmen verteilt (siehe Anlage 2).
Für die Programmanmeldung zum 01.06.2023 ist es vorgesehen den Gesamtkostenrahmen sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) anzupassen. Auf die Mitteilungsvorlage zur Neubewertung des Kostenrahmens in selbiger Sitzung wird verwiesen (Vorlage 22/124). Die bislang beantragten Fördermittel sind für das laufende und kommende Haushaltsjahr ausreichend, um die vorgesehenen Projekte im Fördergebiet umzusetzen. Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Beschlussfassung für einen erhöhten Kostenrahmen erforderlich. Auf Grundlage der Neubewertung soll ab dem 2. Halbjahr 2022 die politische Diskussion und Abstimmung mit dem Fördermittelgeber starten.
Um das neue Fördergebiet beschließen zu können, muss der Beschluss über das bisherige Fördergebiet (siehe Vorlage 18/287-1) aufgehoben werden. Das neue Fördergebiet soll erneut durch Beschluss nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt werden, da bei der Durchführung auf sanierungsrechtliche Instrumente aus dem besonderen Städtebaurecht nach § 136 ff. BauGB verzichtet wird. Der Beschluss eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB ist nicht erforderlich, da durch die Sanierung keine erheblichen Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind, die ansonsten abgeschöpft werden müssten.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen)
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Gebietsabgrenzung Fördergebiet Hohnsensee mit Wallanlagen
- Kosten- und Finanzierungsübersicht Hohnsensee mit Wallanlagen
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Gebietsabgrenzung Fördergebiet Hohnsensee mit Wallanlagen (2509 KB) | ||||
2 | öffentlich | Kosten- und Finanzierungsübersicht Hohnsensee mit Wallanlagen (51 KB) | ||||
3 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (410 KB) |