Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/139  

Betreff: Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier: Neufassung des Gesellschaftsvertrages sowie der Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Blume, Florian
Federführend:18.1 Fachkräfte- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
04.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
09.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.05.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat  
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung  
Gesellschaftsvertrag  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung am 15.03.2021 die Einführung des Beteiligungskodex beschlossen. Aufgrund der dort abgestimmten einheitlichen Regelungen, geht damit einher, dass bei einigen Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag angepasst werden muss. Zu diesem Zweck hat das Beteiligungsmanagement einen Muster-Gesellschaftsvertrag entworfen, der individuell auf die Bedarfe der einzelnen Gesellschaften angepasst werden kann. Die Anpassung der Gesellschaftsverträge wird nun nach und nach vorgenommen.

 

Im vorliegenden Fall der Hildesheim Marketing GmbH sind umfassende Änderungen notwendig, sodass eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages sinnvoll ist. Dieser Umfang resultiert neben den Anforderungen des Beteiligungskodex insbesondere aus dem zum 30.06.2022 auslaufenden Betrauungsakt. Der Gesellschaftsvertrag wird darüber hinaus deutlich kürzer und weniger Regelungen enthalten, denn zahlreiche Regelungen entfallen mit dem Ablauf des Betrauungsakts. Redaktionelle Änderungen runden die Neuauflage der Dokumente ab.

 

Der Betrauungsakt entfällt, da die europäische Kommission ihre Handhabung zur Beihilfenrelevanz geändert hat. Zahlreiche Tätigkeiten von öffentlichen Tourismusorganisationen werden von der Kommission als nicht beihilfenrelevant gewertet. Auch beeinträchtigen diese den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht. Auf dieser Grundlage ist ein Betrauungsakt nicht mehr zulässig.

 

Im Zusammenhang der Änderung des Gesellschaftsvertrages werden auch die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung an den Vorgaben des Beteiligungskodex ausgerichtet. Auch hier sind umfassende Änderungen inklusive redaktioneller Anpassungen einzuarbeiten, sodass auch hier jeweils eine Neufassung erforderlich wird.

 

Alle Neufassungen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die wichtigsten Neuerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

  1. Anpassung des Gesellschaftszwecks

 

Der Gesellschaftszweck ist künftig allgemeiner formuliert. Die durch den Betrauungsakt notwendiger Weise sehr engen Vorgaben zu Gesellschaftszweck und Aufgaben der Gesellschaft sind nun nicht mehr erforderlich und werden deshalb entfernt. Dadurch wird außerdem der fälschliche Eindruck eines steuerlichen Leistungsaustausches zwischen der Stadt Hildesheim und der Hildesheim Marketing GmbH vermieden.

 

  1. Regelungen im Zusammenhang mit dem EU-Beihilfenrecht werden entfernt

 

Da der Betrauungsakt am 30.06.2022 endet und nicht fortgeführt wird, sind sämtliche Regelungen zum EU-Beihilfenrecht, die durch den Betrauungsakt umzusetzen waren, obsolet. Daher werden diese Abschnitte aus dem Gesellschaftsvertrag entfernt. Das betrifft neben der Formulierung des Gesellschaftszwecks insbesondere die Regelungen zu den Einlagen durch die Gesellschafterin. Künftig wird die Gesellschafterin – wie bei anderen Tochterunternehmen im Konzern Stadt auch – echte Zuschüsse an die Gesellschaft entrichten. Diese sind analog zu den anderen Tochterunternehmen nicht an konkrete Vorgaben durch die Gesellschafterin gebunden. Dadurch soll ebenfalls dem fälschlichen Eindruck eines steuerlichen Leistungsaustausches zwischen der Stadt und der GmbH entgegengewirkt werden.

 

  1. Verlagerung des Abschnitts „Zustimmungspflichtige Geschäfte“

 

Der Abschnitt der zustimmungspflichtigen Geschäfte wird – analog dem Muster der Stadt Hildesheim – aus dem Gesellschaftsvertrag in die Geschäftsordnungen verlagert. Dadurch wird bei künftigem Änderungsbedarf dieses Abschnitts eine kostenpflichtige Änderung des Gesellschaftsvertrags vermieden. Anpassungen der Geschäftsordnungen können ohne kostenpflichtige notarielle Begleitung vorgenommen werden.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, der Neufassung

  • des Gesellschaftsvertrages,
  • der Geschäftsordnung für das Aufsichtsgremium sowie
  • der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung

in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH zuzüglich ggf. notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zuzustimmen, soweit diese keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat

- Geschäftsordnung für die Geschäftsführung

- Gesellschaftsvertrag

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (469 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (444 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Gesellschaftsvertrag (479 KB)      
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