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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim unterstützt seit 1993 die Hildesheimer Jugendwerkstatt. In Jugendwerkstätten werden beschäftigungslose, junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderen sozialpädagogischen Förderbedarfen nach Auslaufen ihrer Schulpflicht persönlich stabilisiert, sozial integriert und durch betriebsnahe Qualifizierung auf eine Ausbildung und Beschäftigung vorbereitet.
Die Stadt Hildesheim hat großes Interesse daran, jungen Menschen mit Hemmnissen den Weg in ein erfülltes Berufsleben zu ebnen. Die Zuwendungen, die diese Richtlinie ermöglicht, stellen einen wichtigen Beitrag für ein bedarfsgerechtes Angebot dar.
Bisher ist die Zuwendung an die Jugendwerkstatt auf Grundlage von Verträgen und Vereinbarungen ausgezahlt worden. Künftig soll die Zuwendung auf Grundlage einer Richtlinie ausgezahlt werden. Die Richtlinie ist im Wesentlichen auf Basis der bisherigen Förderpraxis entwickelt worden. Die HH-Mittel in Höhe von bis zu 105.000,- € stehen weiterhin in unveränderter Höhe zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zur Förderung von Jugendwerkstätten wird beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Richtlinie
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Richtlinie (318 KB) |