Gemäß § 9 Abs. 1 NKWG wird Erster Stadtrat Malte Spitzer als Gemeindewahlleiter abberufen. Es gilt wieder die „geborene“ Regelung, dass der Hauptverwaltungsbeamte dieses Amt ausübt.
Gemäß § 9 Abs. 2 NKWG wird Herr Erster Stadtrat Malte Spitzer zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.
Herr Ulf Behnel wird als 2. stellvertretender Gemeindewahlleiter berufen.
16.05.2022 - Verwaltungsausschuss
N 18 - ungeändert beschlossen
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23.05.2022 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 9 Abs. 1 NKWG wird Erster Stadtrat Malte Spitzer als Gemeindewahlleiter abberufen. Es gilt wieder die „geborene“ Regelung, dass der Hauptverwaltungsbeamte dieses Amt ausübt.
Gemäß § 9 Abs. 2 NKWG wird Herr Erster Stadtrat Malte Spitzer zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.
Herr Ulf Behnel wird als 2. stellvertretender Gemeindewahlleiter berufen.