Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 22/130  

Betreff: Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cieplik, Felix
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
04.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.05.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Hildesheim 2022  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Einzelhandelskonzeption der Stadt Hildesheim dient für zahlreiche Bebauungspläne der Stadt Hildesheim als Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen und unterstützt die Verwaltung zudem dabei Ansiedlungsanfragen zu steuern. Aufgrund der Rechtsprechung ist eine Überarbeitung der städtischen Einzelhandelskonzepte alle fünf Jahre anzuraten. Da das bisherige Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2015 die Anforderungen bzgl. der Rechtssicherheit der Abgrenzungen für die zentralen Versorgungsbereiche nicht mehr umfassend für das gesamte Stadtgebiet erfüllte, wurde im April 2021 die Fortschreibung beauftragt. Hinzu kam auch, dass sich der strukturelle Wandel im Einzelhandel, verknüpft mit dem verändertem Kundenverhalten zuletzt durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie verstärkt hat und daher ein aktualisierter, analytischer Blick auf das Einzelhandelangebot der Stadt erforderlich wurde.

 

Um eine nachhaltige Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Hildesheim mittel- bis langfristig zu gewährleisten, müssen auch weiterhin zukünftige Planvorhaben anhand des Zentrenkonzeptes und der Grundsätze der Einzelhandelsentwicklung bewertet und beurteilt werden.

 

Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes werden die Grundlagen für die strategische Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet auf Basis der aktuellen rechtlichen und landesplanerischen Rahmenbedingungen aktualisiert. Wesentliche Ziele und Inhalte des Einzelhandelskonzepts sind:

 

  • Erfassung und Beschreibung des Einzelhandelsbestands der Stadt
  • Sicherung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion
  • Erhalt der Versorgungsfunktion sowie die Attraktivierung der Innenstadt als Hauptzentrum
  • Erstellung der Hildesheimer Sortimentsliste
  • Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche und Optimierung der Nahversorgungssituation
  • Handlungsansätze für die Stärkung der Innenstadt
  • Zukunftsfähige, belastbare Basis für die Beurteilung und Steuerung von Einzelhandelsvorhaben

 

Die Ergebnisse sind der Anlage zu entnehmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim beschließt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr.11 Baugesetzbuch (BauGB) als Grundlage der Einzelhandelsentwicklung der Stadt Hildesheim.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage:

 

- Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Hildesheim 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Hildesheim 2022 (9705 KB)      
Seitenanfang