Stadt Hildesheim

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Auszug - Verwendung des Finanzvermögens der rechtlich unselbstständigen Schafhausen Stiftung  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Ochtersum
Ort: Schlesierstraße 13, 31139 Hildesheim
22/123 Verwendung des Finanzvermögens der rechtlich unselbstständigen Schafhausen Stiftung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pagel, Andreas
Federführend:20.1 Rechnungswesen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wodsack referierte die Vorlage.


Beschluss:

 

Das Finanzvermögen der rechtlich unselbstständigen Schafhausen Stiftung - bestehend aus 872.010,96 € liquider Mittel auf dem Girokonto der Stadt Hildesheim - wird angelegt. Die Anlage erfolgt auf Grundlage der Anlagerichtlinien und dient sowohl der Erhaltung des Vermögens als auch der Ertragserzielung aus Dividenden, Ausschüttungen etc.

 

Die Anlage und Verwaltung des Finanzvermögens kann durch die Stadt Hildesheim selbst oder einen externen Dritten erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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