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Sachverhalt:
Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Michaelisviertel“ – Vorschlag zur Anpassung des Fördergebietes und des Gesamtkostenrahmens
Mit dem Ratsbeschluss vom 16.06.2009 (s. Vorlage 09/132) wurde das Fördergebiet „Stadtumbau – Michaelisviertel“ (neuer Name: „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“) erstmalig beschlossen. Am 17.12.2018 wurde ein Vorschlag zur Erhöhung des Kostenrahmens beschlossen (s. Vorlage 18/384), um weitere Maßnahmen im Sanierungsgebiet umzusetzen.
Die nördliche und westliche Gebietsgrenze des Fördergebietes „Wachstum und nachhaltige Entwicklung Michaelisviertel“ (ehem. „Stadtumbau“) schließen aktuell nahtlos an das Fördergebiet „Hohnsensee mit Wallanlagen“ an. Das Fördergebiet „Michaelisviertel“ befindet sich seit 2009 in der Städtebauförderung, es konnten fast alle Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Ziel ist es, das Gebiet bis 2025 abzuschließen. Insofern sind die verbliebenen Einzelmaßnahmen auf ihre zeitliche Umsetzbarkeit überprüft worden.
Im Ergebnis sollen die – 2018 für das „Michaelisviertel“ beschlossenen – Einzelmaßnahmen (s. Vorlage 18/384) Bischofsmühle: östliches Ufer (barrierefreier Zugang zum Wasser), Bischofsmühle: westliches Ufer (Wegeverbindung) und Bischofsmühle: Insel (Zugang zum Wasser) aus dem Fördergebiet „Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Michaelisviertel“ entlassen werden. Des Weiteren ist aufgrund der restlichen Maßnahmen eine Anpassung der Gebietsgrenze (siehe Anlage 1) notwendig.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 eine Erhöhung des Gesamtkostenrahmens (Kosten- und Finanzierungsübersicht) durch die neuen Einzelmaßnahmen (Hohes Rondell, Bischofsmühle) im Stadtumbaugebiet Michaelisviertel auf 6,7 Mio. € beschlossen.
Mit der Anpassung der Gebietsabgrenzung für das Fördergebiet Michaelisviertel ist eine Anpassung der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) notwendig. Der Gesamtkostenrahmen in Höhe von 6,7 Mio. € für das Fördergebiet Michaelisviertel bleibt bestehen. Der Kostenansatz für die Maßnahmen: westliche Ufer Bischofsmühle und Bischofsmühle von rund 1,2 Mio. € wird auf die Maßnahmen Hohes Rondell und Straßensanierung Mühlenstraße / Alter Markt umverteilt (siehe Anlage 2).
Um das neue Fördergebiet beschließen zu können, muss der Beschluss über das bisherige Fördergebiet (s. Vorlage 09/132) aufgehoben werden. Das neue Fördergebiet soll erneut durch Beschluss nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt werden, da bei der Durchführung auf sanierungsrechtliche Instrumente aus dem besonderen Städtebaurecht nach § 136 ff. BauGB verzichtet wird und die Maßnahme in Zusammenarbeit mit den Eigentümern (mit Städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB) umgesetzt werden kann. Der Beschluss eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB ist nicht erforderlich, da durch die Sanierung keine erheblichen Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind, die ansonsten abgeschöpft werden müssten. Im Beschlussgebiet können von den Eigentümern Anliegerbeiträge für ihre Grundstücke, erschließenden Straßen, Wege oder Plätze erhoben werden.
Es ist nunmehr der Beschluss zur Festlegung des Fördergebietes gemäß § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Durchführung im vereinfachten Verfahren zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Anpassung Gebietsabgrenzung
- Anpassung Kosten- und Finanzierungsübersicht
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anpassung Gebietsabgrenzung (719 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anpassung Kosten- und Finanzierungsübersicht (82 KB) | ||||
3 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (411 KB) |