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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Aktuelle Stunde | ||||||
Ö 5 | Schriftliche Anfragen | ||||||
Ö 6 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 27.06.2019 (öffentlicher Teil) | SI/203/18 | |||||
Ö 6.1 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 19.08.2019 (öffentlicher Teil) | SI/202/18 | |||||
Ö 6.2 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 26.08.2019 (öffentlicher Teil) | SI/015/19 | |||||
Ö 6.3 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 28.08.2019 (öffentlicher Teil) | SI/004/19 | |||||
Ö 7 | Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses | ||||||
Ö 8 | Umbesetzung von Ausschüssen (Ref.: Herr Dr. Kumme) | 19/330 | |||||
Ö 9 | Annahme einer Spende durch den Rat (Ref.: Herr Dr. Dylong) | 19/287 | |||||
Ö 10 | Zusammenfassung aller Einzelanträge zum Stellenplan 2020 (Ref.: Herr Spieth) | 19/318 | |||||
Ö 10.1 | Antrag zum Stellenplan 2020 für die Koordination kommunaler Entwicklungspolitik | 19/106 | |||||
Ö 10.2 | Antrag zum Stellenplan 2020 - Einrichtung einer Stelle im Bereich Organisation, Umsetzung e-Government | 19/275 | |||||
Ö 10.3 | Antrag zum Stellenplan 2020 - Einrichtung einer 0,5 Stelle im Bereich Liegenschaften | 19/313 | |||||
Ö 10.4 | Antrag zum Stellenplan 2020 - Einrichtung von Stellen im Fachbereich Informationstechnik | 19/262 | |||||
Ö 10.5 | Antrag zum Stellenplan 2020 für das Beteiligungsmanagement | 19/248 | |||||
Ö 10.6 | Antrag zum Stellenplan 2020 - Schaffung einer weiteren Stelle im Fachdienst Ausländerstelle | 19/246 | |||||
Ö 10.7 | Antrag zum Stellenplan 2020 - Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst | 19/268 | |||||
Ö 10.8 | Antrag zum Stellenplan 2020 für den Fachbereich Gebäudemanagement - Bereich Objektbewirtschaftung | 19/301 | |||||
Ö 10.9 | Antrag zum Stellenplan 2020 für den Fachbereich Tiefbau und Grün | 19/306 | |||||
Ö 10.10 | Antrag zum Stellenplan 2020 - Einrichtung von Stellen im Bereich Tagesbetreuung | 19/252 | |||||
Ö 10.11 | Antrag zum Stellenplan 2020 für den Fachbereich Familie, Bildung und Sport, Bereich Jugend - Umwandlung von 3 befristeten Vollzeit Berufspraktikantenstellen in unbefristete 25-Stunden-Stellen | 19/256 | |||||
Ö 10.12 | Antrag zum Stellenplan 2020 - Einrichtung einer Stelle "Sachbearbeitung weiterführende Schulen" im Fachbereich Familie, Bildung und Sport, Bereich Schule und Sport | 19/280 | |||||
Ö 10.13 | Antrag zum Stellenplan 2020 - Einrichtung von Stellen für die Administration, den Support und der Beschaffung im Rahmen der Schul-IT | 19/305 | |||||
Ö 10.14 | Antrag zum Stellenplan 2020 für den Fachbereich Soziales und Senioren | 19/300 | |||||
Ö 11 | Förderungen von Investitionen im Kulturbereich 2019 (Ref.: Herr Weiß) | 19/164 | |||||
Ö 11.1 | Förderungen von Investitionen im Kulturbereich 2019 - Änderung von Fördervorschlägen | 19/164-1 | |||||
Ö 11.2 | Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen: Förderungen von Investitionen im Kulturbereich 2019 - Änderung von Fördervorschlägen | 19/164-2 | |||||
Ö 12 | Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung 2019 (Ref.: Herr Palandt) | 19/197 | |||||
Ö 13 | Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen der Sportförderung 2019 (Ref.: Herr Störmer) | 19/295 | |||||
Ö 14 | Jahresabschluss 2014 (Ref.: Herr Wodsack) | 19/327 | |||||
Ö 15 | Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier: Über- und Unterkompensationsprüfung der Zuschüsse der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für die Jahre 2012 bis 2017 (Ref.: Herr Kriegel) | 19/317 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Vertreterin oder der Vertreter in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH wird ermächtigt, den nachfolgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Bericht der Geschäftsführung über die Ergebnisse der Über- und Unterkompensationsprüfung der von der Gesellschafterin Stadt Hildesheim gewährten Zuschüsse (Beihilfen) für die Jahre 2012 bis 2017 zu.
2. Die Gesellschafterversammlung stellt jeweils getrennt für das jeweilige Geschäftsjahr fest, dass
a) im Berichtsjahr 2012 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2012 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
b) im Berichtsjahr 2013 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2013 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
c) im Berichtsjahr 2014 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2014 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
d) im Berichtsjahr 2015 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2015 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
e) im Berichtsjahr 2016 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2016 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
f) im Berichtsjahr 2017 die nicht für die Erbringung von DAWI verwendeten bzw. verbrauchten Mittel im Jahr 2017 in Höhe von 10.320,- € weniger als 10 % der insgesamt von der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für das Jahr 2017 geleisteten Beihilfen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile beträgt.
Weiter wird festgestellt, dass eine Übertragung der Summe in gleichlautender Höhe auf das Jahr 2018 sowie ein Abzug dieser Summe von den im Jahr 2018 geleisteten Ausgleichszahlungen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) vorgenommen wurde.
Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2017 vom 30.11.2018 steht zugleich fest, dass die Hildesheim Marketing GmbH im Jahr 2017 keine Überkompensation erhalten hat.
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18.09.2019 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Vertreterin oder der Vertreter in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH wird ermächtigt, den nachfolgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Bericht der Geschäftsführung über die Ergebnisse der Über- und Unterkompensationsprüfung der von der Gesellschafterin Stadt Hildesheim gewährten Zuschüsse (Beihilfen) für die Jahre 2012 bis 2017 zu.
2. Die Gesellschafterversammlung stellt jeweils getrennt für das jeweilige Geschäftsjahr fest, dass
a) im Berichtsjahr 2012 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2012 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
b) im Berichtsjahr 2013 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2013 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
c) im Berichtsjahr 2014 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2014 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
d) im Berichtsjahr 2015 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2015 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
e) im Berichtsjahr 2016 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2016 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
f) im Berichtsjahr 2017 die nicht für die Erbringung von DAWI verwendeten bzw. verbrauchten Mittel im Jahr 2017 in Höhe von 10.320,- € weniger als 10 % der insgesamt von der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für das Jahr 2017 geleisteten Beihilfen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile beträgt.
Weiter wird festgestellt, dass eine Übertragung der Summe in gleichlautender Höhe auf das Jahr 2018 sowie ein Abzug dieser Summe von den im Jahr 2018 geleisteten Ausgleichszahlungen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) vorgenommen wurde.
Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2017 vom 30.11.2018 steht zugleich fest, dass die Hildesheim Marketing GmbH im Jahr 2017 keine Überkompensation erhalten hat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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23.09.2019 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Vertreterin oder der Vertreter in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH wird ermächtigt, den nachfolgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Bericht der Geschäftsführung über die Ergebnisse der Über- und Unterkompensationsprüfung der von der Gesellschafterin Stadt Hildesheim gewährten Zuschüsse (Beihilfen) für die Jahre 2012 bis 2017 zu.
2. Die Gesellschafterversammlung stellt jeweils getrennt für das jeweilige Geschäftsjahr fest, dass
a) im Berichtsjahr 2012 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2012 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
b) im Berichtsjahr 2013 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2013 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
c) im Berichtsjahr 2014 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2014 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
d) im Berichtsjahr 2015 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2015 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
e) im Berichtsjahr 2016 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2016 vollumfänglich für DAWI verwandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.
f) im Berichtsjahr 2017 die nicht für die Erbringung von DAWI verwendeten bzw. verbrauchten Mittel im Jahr 2017 in Höhe von 10.320,- € weniger als 10 % der insgesamt von der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für das Jahr 2017 geleisteten Beihilfen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile beträgt.
Weiter wird festgestellt, dass eine Übertragung der Summe in gleichlautender Höhe auf das Jahr 2018 sowie ein Abzug dieser Summe von den im Jahr 2018 geleisteten Ausgleichszahlungen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile in Form von Zuschüssen (Kapitaleinlagen) vorgenommen wurde.
Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2017 vom 30.11.2018 steht zugleich fest, dass die Hildesheim Marketing GmbH im Jahr 2017 keine Überkompensation erhalten hat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen |
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23.09.2019 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 15 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
Ö 16 | Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld (Ref.: Frau Dr. Weber) | 19/298 | |||||
Ö 16.1 | Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und der Gruppe Die Unabhängigen / FDP zur Vorlage 19/298: "Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld" | 19/339 | |||||
Ö 17 | 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung (Ref. Herr Parlak) | 19/254 | |||||
Ö 18 | 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung (Ref.: Herr Kavakli) | 19/255 | |||||
Ö 19 | 4. Änderungssatzung zur Wochenmarktsatzung (Ref.: Herr Paasch) | 19/043 | |||||
Ö 19.1 | 4. Änderungssatzung zur Wochenmarktsatzung - Ergänzende Informationen | 19/043-1 | |||||
Ö 19.2 | Auf gemeinsamen Antrag der Gruppe Die Unabhängigen/FDP sowie der Fraktionen der SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Die LINKE: Aktion Hildesheim plastiktütenfrei - 4. Änderung der Wochenmarktsatzung | 18/339 | |||||
Ö 19.3 | Auf gemeinsamen Antrag der Fraktion Die Unabhängigen sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Aktion Hildesheim plastiktütenfrei - 4. Änderung der Wochenmarktsatzung hier: geänderter Beschlussvorschlag | 18/339-1 | |||||
Ö 20 | Städtebauförderung "Soziale Stadt": Aufhebung des Beschlusses zur Festsetzung des alten Fördergebiets "Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt" und Festsetzung des neuen Fördergebiets "Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt" (Ref.: Frau Höhler) | 19/213 | |||||
Ö 21 | Aufhebung des Beschlusses zur Festsetzung des alten Sanierungsgebiets "Stadtfeld" und Festsetzung des neuen Fördergebiets "Soziale Stadt - Stadtfeld" (Ref.: Herr Räbiger) | 19/231 | |||||
Ö 22 | 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Rosenhang II" - Feststellungsbeschluss (Ref.: Herr Sauermann) | 19/266 | |||||
Ö 23 | 2. Änderung des Bebauungsplans HO 27 "Samelson-Campus" - Satzungsbeschluss (Ref.: Herr Kriesinger) | 19/271 | |||||
Ö 24 | 3. Änderung des Bebauungsplans HN 135 mit örtlicher Bauvorschrift "Gropiusstraße Süd" - Satzungsbeschluss (Ref.: Herr Kara) | 19/308 | |||||
Ö 25 | Bebauungsplan HO 104 und ortliche Bauvorschrift über Gestaltung HO 104 "Senator-Braun-Allee Ost II" - Satzungsbeschluss (Ref.: Herr von der Lieth) | 19/315 | |||||
Ö 26 | Bebauungsplan HM 34 und örtliche Bauvorschrift HM 34 "Pepperworth" - Satzungsbeschluss (Ref.: Herr Kittel) | 19/320 | |||||
Ö 27 | Medienentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Hildesheim (Ref.: Frau Busche) | 19/282 | |||||
Ö 28 | Sachstandsbericht der Klimaschutzagentur des Landkreises Hildesheim und Beschlussvorschlag für das weitere Vorgehen der Stadt Hildesheim (Ref.: Herr Hansen) | 19/237 | |||||
Ö 28.1 | Auf Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke: Sachstandsbericht der Klimaschutzagentur des Landkreises Hildesheim und Beschlussvorschlag für das weitere Vorgehen der Stadt Hildesheim - Ergänzungsantrag | 19/237-1 | |||||
Ö 29 | Bildungsoffensive in Kindertagesstätten (Ref.: Frau Schwarzer) | 19/279 | |||||
Ö 30 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 31 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 32 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 27.06.2019 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 33 | Qualifizierung eines Beamten für ein Amt ab Besoldungsgruppe A14 | ||||||
N 34 | Verkauf eines Grundstücks | ||||||
N 35 | Verkauf eines Grundstücks | ||||||
N 36 | Grundstücksangelegenheit | ||||||
N 37 | Verkauf von Grundstücken im Stadtquartier Ostend hier: Änderung des Kaufpreises für Baufeld 7 | ||||||
N 38 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten | ||||||
N 39 | Anfragen und Anregungen | ||||||