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Sachverhalt:
Die Verwaltungen der Ev.-luth. Kirchenkreise Hildesheimer Land-Alfeld, Hildesheim-Sarstedt und Peine sollen zum 01.01.2020 in einer Behörde zusammengefasst werden. Der Ev.-luth. Kirchenkreisverband Hildesheim hat zu seinem Bestandsgebäude Gropiusstraße 5 inzwischen auch das nördlich angrenzende Gebäude Gropiusstraße 7 dazu erwerben können.
In den beiden Gebäuden zusammen gibt es genügend Raum, um das gesamte neue Kirchenamt Hildesheim unterzubringen. Allerdings stehen die Gebäude 23 m voneinander entfernt und sind intern nicht barrierefrei erschlossen. Zudem haben beide Gebäude keine zweiten Fluchtwege, die heute aus Gründen des Brandschutzes zu fordern sind.
Es wird daher beabsichtigt zwischen den Gebäuden einen Verbindungsbau mit einem Aufzug herzustellen, damit Barrierefreiheit erzielt werden kann und zweite Rettungswege entstehen. Um dieses Vorhaben ermöglichen zu können, wurde das Aufstellungsverfahren zu dieser Bebauungsplanänderung durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat dazu in der Zeit vom 28.05.2019 bis 27.06.2019 stattgefunden. Dabei wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel dazu gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Auf Wunsch des Kirchenamtes wurde danach die zulässige Gebäudehöhe für den Verbindungsbau um 1 m erhöht. In der daraufhin durchgeführten eingeschränkten Beteiligung der Betroffenen wurden dazu keine Bedenken geäußert.
Beschlussvorschlag:
Die 3. Änderung des Bebauungsplans HN 135 mit örtlicher Bauvorschrift „Gropiusstraße Süd“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 84 Abs. 6 NBauO i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu der Bebauungsplanänderung mit örtlicher Bauvorschrift wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Bebauungsplanänderung
- Begründung
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplanänderung (514 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung (69 KB) | ||||
3 | öffentlich | Stellungnahme UNB (66 KB) |