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Vorlage - 19/308  

Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplans HN 135
mit örtlicher Bauvorschrift "Gropiusstraße Süd"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.09.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplanänderung  
Begründung  
Stellungnahme UNB  

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltungen der Ev.-luth. Kirchenkreise Hildesheimer Land-Alfeld, Hildesheim-Sarstedt und Peine sollen zum 01.01.2020 in einer Behörde zusammengefasst werden. Der Ev.-luth. Kirchenkreisverband Hildesheim hat zu seinem Bestandsgebäude Gropiusstraße 5 inzwi­schen auch das nördlich angrenzende Gebäude Gropiusstraße 7 dazu erwerben können.

 

In den beiden Gebäuden zusammen gibt es genügend Raum, um das gesamte neue Kirchenamt Hildesheim unterzubringen. Allerdings stehen die Gebäude 23 m voneinander entfernt und sind intern nicht barrierefrei erschlossen. Zudem haben beide Gebäude keine zweiten Fluchtwege, die heute aus Gründen des Brandschutzes zu fordern sind.

 

Es wird daher beabsichtigt zwischen den Gebäuden einen Verbindungsbau mit einem Aufzug herzustellen, damit Barrierefreiheit erzielt werden kann und zweite Rettungswege entstehen. Um dieses Vorhaben ermöglichen zu können, wurde das Aufstellungsverfahren zu dieser Bebauungsplanänderung durchgeführt.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat dazu in der Zeit vom 28.05.2019 bis 27.06.2019 stattgefunden. Dabei wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel dazu gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Auf Wunsch des Kirchenamtes wurde danach die zulässige Gebäudehöhe für den Verbindungsbau um 1 m erhöht. In der daraufhin durchgeführten eingeschränkten Beteiligung der Betroffenen wurden dazu keine Bedenken geäußert.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplans HN 135 mit örtlicher Bauvorschrift „Gropiusstraße Süd“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 84 Abs. 6 NBauO i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu der Bebauungsplanänderung mit örtlicher Bauvorschrift wird beschlossen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n:

 

 

- Bebauungsplanänderung

- Begründung

- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplanänderung (514 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (69 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahme UNB (66 KB)      
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