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Vorlage - 19/306  

Betreff: Antrag zum Stellenplan 2020 für den Fachbereich Tiefbau und Grün
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Elsholz, Florian
Federführend:66.5 Verwaltung und Steuerungsunterstützung Beteiligt:66.2 Straßenunterhaltung und -reinigung
Bearbeiter/-in: Merz, Sabine   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
16.09.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.09.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Fachbereich Tiefbau und Grün (FB 66) beantragt die Einrichtung der folgenden Stellen zum Stellenplan 2020.

 

  1. Verstärkung der Baumkontrolle

 

Die Stadt Hildesheim ist im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet, Bäume, die sich im städtischen Eigentum befinden, öffentlich zugänglich sind und außerhalb von Waldgebieten liegen, in regelmäßigen Intervallen zu kontrollieren. Die Häufigkeit ist dabei abhängig vom Alter und Zustand der Bäume. Derzeit sind rund 30.000 Bäume zu überprüfen.

 

Die bisherige Baumkontrolle erfolgt durch drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FB 66 sowie phasenweise externe Unterstützung. Die beauftragten Personen sind dabei nicht vollumfänglich für die Baumkontrolle eingesetzt. Reine Baumkontrolleurstellen sind im Stellenplan nicht vorhanden.

 

Nach aktuell angepasster Rechtsprechung sind auch Bäume, die einem Wald zuzuordnen sind und gleichzeitig an einer öffentlichen Verkehrsfläche stehen (Waldrand), durch den Eigentümer im gleichen Umfang zu prüfen wie Straßenbäume.

 

Aus diesem Grunde erfolgt derzeit eine Nacherfassung von Bäumen, wodurch sich der Kontrollumfang für den FB 66 deutlich erhöht.

 

Daher beantragt der FB 66 die Einrichtung von zunächst 2,0 Stellen, die vorbehaltlich einer durchzuführenden Stellenbewertung der E 05 TVÖD zuzuordnen sind. Betroffen ist das Produkt 55100 – Öffentliches Grün und Landschaftsbau.

 

Zur Kompensation kann eine Stelle in der Holzwerkstatt (Produkt 55100, E 05 TVÖD) ge­strichen werden, da der Stelleninhaber bereits anteilig in der Baumkontrolle tätig ist.

 

Im Produkt 55100 Öffentliches Grün und Landschaftsbau entstehen damit zusätzliche Personalkosten von:

 

E 05 TVöD     99.400,-

abzgl.

E 05 TVöD     49.700,-

Gesamt:     49.700,-

 

  1. Rekommunalisierung der Straßenbeleuchtungsunterhaltung

 

Die Bewirtschaftung der städtischen Straßenbeleuchtung (Planung, Neubau und Unter­haltung) erfolgt derzeit auf zwei Meister- bzw. Technikerstellen im Bereich 66.2. Die Aus­führung der erforderlichen Arbeiten an der Straßenbeleuchtung hingegen erfolgt ausschließ­lich durch Fremdvergabe.

 

Aufgrund von Stellenvakanzen als auch der Tatsache, dass sich bei öffentlichen Ausschrei­bungen zur Durchführung der Beleuchtungsunterhaltung seit Jahren nur eine einzige Firma bewirbt, ist aus Sicht des FB 66 eine Neuaufstellung des Aufgabengebietes vorzunehmen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Unterhaltungsarbeiten künftig durch stadteigenes Personal durchzuführen.

 

Im Hinblick auf die durch die Fremdfirma eingesetzte Personenzahl ist davon auszugehen, dass es hierfür der Schaffung von zwei Elektrikerstellen bedarf, die vorbehaltlich einer Stellenbewertung der E 05 TVÖD zuzuordnen sind.

 

Gleichzeitig wären durch den Wegfall von Aufmaßen und Abrechnungskontrollen Synergie­effekte zu erzielen, sodass eine Meisterstelle gestrichen werden kann.

 

Neben Personalkosten fallen noch zusätzliche Aufwendungen für ein Fahrzeug und Klein­geräte sowie Material an. Die Kosten für die Beschaffung einer Hubarbeitsbühne sind im Haushaltsplanentwurf 2020 bereits enthalten (Position 545002020001-002).

 

Eine durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergibt folgenden Kostenvergleich:

 

 

Fremdfirma

Stadt Hildesheim

Durchschnittliches Ausschreibungsergebnis (ohne Material)

153.475 €

 

Lohnkosten 2 Stellen, EG 5 TVÖD

 

99.400 €

Gemeinkosten EG 5 TVÖD gem. KGST

 

14.910 €

Fahrzeugkosten (Abschreibung)

 

15.000 €

Unterhaltung Fahrzeuge

 

8.000 €

Kleingeräte

 

3.000 €

Einsparung Lohnkosten EG 08

 

./. 55.500 €

Einsparung Sachkosten EG 08 gem. KGST

 

./.   9.700 €

Einsparung Gemeinkosten EG 08 gem. KGST

 

./. 11.100 €

 

 

 

Summe

153.475 €

64.010 €

 

Die Gegenüberstellung weist eine Einsparung von rund. 90.000,00 €/Jahr aus. Eine Rekommunalisierung ist damit wirtschaftlich sinnvoll. Betroffen ist das Produkt 54500 bauliche und betriebliche Erhaltung der Straßenbeleuchtung.

Die Vorbereitung der Rekommunalisierung nimmt einige Zeit in Anspruch, da Personal eingestellt, Gerätschaften beschafft und Vorortkenntnisse erworben werden müssen. Ziel des FB 66 ist es daher, die Rekommunalisierung zum 01.01.2021 umzusetzen.

 

Hierfür ist es erforderlich, Personal bereits im 4. Quartal 2020 einzustellen, sodass der Stellenplan 2020 anzupassen wäre. Da eine der o.a. Meisterstellen nicht wieder besetzt wird, entstehen durch die Einstellung im 4. Quartal keine zusätzlichen Personalkosten.

 

Um den Bereich der Straßenunterhaltung zukunftsorientiert aufzustellen, wird um Zustim­mung gebeten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

1.           Der Einrichtung vorstehend beschriebener zwei Stellen mit der (voraussichtlichen) Wertigkeit nach E 05 TVÖD im Produkt 55100 Öffentliches Grün und Landschaftsbau wird bei gleichzeitiger Streichung einer Stelle in der Holzwerkstatt zugestimmt. Die entstehenden Personalkosten i.H.v. 49.700,00 € sind aus dem aktuell zum Haushalt 2020 angemeldeten Personalkostenbudget zu finanzieren.

 

2.           Der Einrichtung vorstehend beschriebener zwei Stellen mit der (voraussichtlichen) Wertigkeit nach E 05 TVÖD im Produkt 54500 – bauliche und betriebliche Erhaltung der Straßenbeleuchtung wird unter Wegfall einer Stelle nach E 08 TVöD zugestimmt. Aufgrund der Einstellung im 4. Quartal entstehen im Haushaltsjahr 2020 keine zusätz­lichen Personalkosten. In den Folgejahren werden die zusätzlichen Personalkosten auf­grund der Reduzierung von Sachkosten finanziert.

 

3.           Die Zustimmung zur Einrichtung der Stellen wird vorbehaltlich der noch folgenden Abstimmung über den gesamten Stellenplan erteilt. Die Finanzierung der Stellen wird zudem erst mit der Abstimmung über den gesamten Haushaltsplan 2020 gesichert.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: ///

 

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