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Sachverhalt:
Der Fachbereich Tiefbau und Grün (FB 66) beantragt die Einrichtung der folgenden Stellen zum Stellenplan 2020.
Die Stadt Hildesheim ist im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet, Bäume, die sich im städtischen Eigentum befinden, öffentlich zugänglich sind und außerhalb von Waldgebieten liegen, in regelmäßigen Intervallen zu kontrollieren. Die Häufigkeit ist dabei abhängig vom Alter und Zustand der Bäume. Derzeit sind rund 30.000 Bäume zu überprüfen.
Die bisherige Baumkontrolle erfolgt durch drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FB 66 sowie phasenweise externe Unterstützung. Die beauftragten Personen sind dabei nicht vollumfänglich für die Baumkontrolle eingesetzt. Reine Baumkontrolleurstellen sind im Stellenplan nicht vorhanden.
Nach aktuell angepasster Rechtsprechung sind auch Bäume, die einem Wald zuzuordnen sind und gleichzeitig an einer öffentlichen Verkehrsfläche stehen (Waldrand), durch den Eigentümer im gleichen Umfang zu prüfen wie Straßenbäume.
Aus diesem Grunde erfolgt derzeit eine Nacherfassung von Bäumen, wodurch sich der Kontrollumfang für den FB 66 deutlich erhöht.
Daher beantragt der FB 66 die Einrichtung von zunächst 2,0 Stellen, die vorbehaltlich einer durchzuführenden Stellenbewertung der E 05 TVÖD zuzuordnen sind. Betroffen ist das Produkt 55100 – Öffentliches Grün und Landschaftsbau.
Zur Kompensation kann eine Stelle in der Holzwerkstatt (Produkt 55100, E 05 TVÖD) gestrichen werden, da der Stelleninhaber bereits anteilig in der Baumkontrolle tätig ist.
Im Produkt 55100 – Öffentliches Grün und Landschaftsbau – entstehen damit zusätzliche Personalkosten von:
E 05 TVöD 99.400,- €
abzgl.
E 05 TVöD 49.700,- €
Gesamt: 49.700,- €
Die Bewirtschaftung der städtischen Straßenbeleuchtung (Planung, Neubau und Unterhaltung) erfolgt derzeit auf zwei Meister- bzw. Technikerstellen im Bereich 66.2. Die Ausführung der erforderlichen Arbeiten an der Straßenbeleuchtung hingegen erfolgt ausschließlich durch Fremdvergabe.
Aufgrund von Stellenvakanzen als auch der Tatsache, dass sich bei öffentlichen Ausschreibungen zur Durchführung der Beleuchtungsunterhaltung seit Jahren nur eine einzige Firma bewirbt, ist aus Sicht des FB 66 eine Neuaufstellung des Aufgabengebietes vorzunehmen.
Es wird daher vorgeschlagen, die Unterhaltungsarbeiten künftig durch stadteigenes Personal durchzuführen.
Im Hinblick auf die durch die Fremdfirma eingesetzte Personenzahl ist davon auszugehen, dass es hierfür der Schaffung von zwei Elektrikerstellen bedarf, die vorbehaltlich einer Stellenbewertung der E 05 TVÖD zuzuordnen sind.
Gleichzeitig wären durch den Wegfall von Aufmaßen und Abrechnungskontrollen Synergieeffekte zu erzielen, sodass eine Meisterstelle gestrichen werden kann.
Neben Personalkosten fallen noch zusätzliche Aufwendungen für ein Fahrzeug und Kleingeräte sowie Material an. Die Kosten für die Beschaffung einer Hubarbeitsbühne sind im Haushaltsplanentwurf 2020 bereits enthalten (Position 545002020001-002).
Eine durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergibt folgenden Kostenvergleich:
| Fremdfirma | Stadt Hildesheim |
Durchschnittliches Ausschreibungsergebnis (ohne Material) | 153.475 € |
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Lohnkosten 2 Stellen, EG 5 TVÖD |
| 99.400 € |
Gemeinkosten EG 5 TVÖD gem. KGST |
| 14.910 € |
Fahrzeugkosten (Abschreibung) |
| 15.000 € |
Unterhaltung Fahrzeuge |
| 8.000 € |
Kleingeräte |
| 3.000 € |
Einsparung Lohnkosten EG 08 |
| ./. 55.500 € |
Einsparung Sachkosten EG 08 gem. KGST |
| ./. 9.700 € |
Einsparung Gemeinkosten EG 08 gem. KGST |
| ./. 11.100 € |
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Summe | 153.475 € | 64.010 € |
Die Gegenüberstellung weist eine Einsparung von rund. 90.000,00 €/Jahr aus. Eine Rekommunalisierung ist damit wirtschaftlich sinnvoll. Betroffen ist das Produkt 54500 – bauliche und betriebliche Erhaltung der Straßenbeleuchtung.
Die Vorbereitung der Rekommunalisierung nimmt einige Zeit in Anspruch, da Personal eingestellt, Gerätschaften beschafft und Vorortkenntnisse erworben werden müssen. Ziel des FB 66 ist es daher, die Rekommunalisierung zum 01.01.2021 umzusetzen.
Hierfür ist es erforderlich, Personal bereits im 4. Quartal 2020 einzustellen, sodass der Stellenplan 2020 anzupassen wäre. Da eine der o.a. Meisterstellen nicht wieder besetzt wird, entstehen durch die Einstellung im 4. Quartal keine zusätzlichen Personalkosten.
Um den Bereich der Straßenunterhaltung zukunftsorientiert aufzustellen, wird um Zustimmung gebeten.
Beschlussvorschlag:
1. Der Einrichtung vorstehend beschriebener zwei Stellen mit der (voraussichtlichen) Wertigkeit nach E 05 TVÖD im Produkt 55100 – Öffentliches Grün und Landschaftsbau – wird bei gleichzeitiger Streichung einer Stelle in der Holzwerkstatt zugestimmt. Die entstehenden Personalkosten i.H.v. 49.700,00 € sind aus dem aktuell zum Haushalt 2020 angemeldeten Personalkostenbudget zu finanzieren.
2. Der Einrichtung vorstehend beschriebener zwei Stellen mit der (voraussichtlichen) Wertigkeit nach E 05 TVÖD im Produkt 54500 – bauliche und betriebliche Erhaltung der Straßenbeleuchtung – wird unter Wegfall einer Stelle nach E 08 TVöD zugestimmt. Aufgrund der Einstellung im 4. Quartal entstehen im Haushaltsjahr 2020 keine zusätzlichen Personalkosten. In den Folgejahren werden die zusätzlichen Personalkosten aufgrund der Reduzierung von Sachkosten finanziert.
3. Die Zustimmung zur Einrichtung der Stellen wird vorbehaltlich der noch folgenden Abstimmung über den gesamten Stellenplan erteilt. Die Finanzierung der Stellen wird zudem erst mit der Abstimmung über den gesamten Haushaltsplan 2020 gesichert.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///