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Vorlage - 19/279  

Betreff: Bildungsoffensive in Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Steinert, Bernd
Federführend:51.1 Tagesbetreuung Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
10.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.09.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

 

Mit Vorlage 16/307 – Bildungsoffensive in Kindertagesstätten – hat der Rat der Stadt Hildesheim die Einrichtung eines Budgets im städtischen Haushalt zur Stärkung der Bildungseinrichtungen und zur Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals beschlos­sen. Für die Jahre 2016 und 2017 standen jeweils 70.000,00 Euro zur Verfügung.

 

Den Kindertagesstätten wurde die Möglichkeit gegeben, Projekte zu realisieren, für die im Alltag keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Insgesamt wurde die Bildungsoffensive von den Begünstigten sehr positiv angenommen.

 

Mit der Einbringung des Haushalts 2019 wurden daher den Kindertagesstätten erneut Mittel für entsprechende Zwecke zur Verfügung gestellt. Der bisherige Betrag von 70.000,00 € wurde um 30.000,00 € auf nunmehr 100.000,00 € erhöht. Auch für die Folgejahre soll jährlich eine Summe in gleicher Höhe in den Haushalt eingebracht werden. 

 

Verwendung:

 

Die aktuelle Fördersumme soll insbesondere die Fachkräfte und Teams bei ihrer Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages unterstützen. Insbesondere die neue Gesetzeslage zur Sprachbildung, die damit verbundene Konzeptionserstellung, sowie die Konzeptionierung neuer pädagogischer Praxis in den Bereichen Zusammenarbeit mit Eltern, Inklusion und Kinderrechte, Beobachtung, Dokumentation und Entwicklungsgespräche sollen hier unterstützt und gefördert werden.

 

  1. rderung des pädagogischen Personals in den Kindertagesstätten

 

Jede Kita erhält für ganztägige Inhouse-Fortbildungen bis zu 500,00 . Für Kindertages­pflegepersonen ist ein Zusammenschluss von mindesten 8 - 10 Personen notwendig.


Veranstaltungen zu folgenden Themenbereichen sind abrechnungsfähig:

 

- Methodische Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung in Krippe und Kinder­garten

- Umsetzung von Kinderrechten und Partizipation in Krippe / Kindergarten / Hort

- Umsetzung einer gelebten Inklusion im Kita-Alltag

- Umsetzung des Nds. Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung in der Kita

- Beobachtung und Dokumentation von dialoggestützten Bildungsprozessen

 

  1. Bildungsangebote für Eltern und bildungsunterstützende Maßnahmen für Kinder

 

2.1 Bildungsangebote für Familien

 

Die hervorragende Arbeit der Hildesheimer Kindertagesstätten als familienunterstützende Institution soll gesichert und weiter ausgebaut werden. Den Einrichtungen und auch vielen Familien sind immer wieder enge finanzielle Grenzen gesetzt, wenn es darum geht, auch Eltern- und Eltern-Kind-Angebote ins Leben zu rufen. Oftmals sind es die niederschwelligen Aktionen, welche Familien in ihren Alltag unterstützen können. Aber auch themenzentrierte Angebote sollten Eltern in größerem Umfang zur Verfügung gestellt werden können. Die Themen sollen sich am Bedarf der Kindertagesstätte orientieren.

 

Gefördert werden:

 

- Elternnachmittage / Elternabende / Workshops

- Eltern-Kind-Angebote

- Regelmäßige offene Treffs mit und ohne Themenbindung direkt in der Kita oder an festen dritten Orten.

 

2.2    Theaterpädagogische Angebote für Kindergruppen als Baustein der kulturellen Bildung

 

Den Kindertagesstätten / Kindertagespflegestellen stehen aus den Mitteln der Bildungs­offensive für theaterpädagogische Angebote mit Kindern Möglichkeiten der Durchführung von Workshops zur Verfügung. Durchführende Institution ist das theaterpädagogische Zen­trum Hildesheim.

 

2.3 Bildungsunterstützende Anschaffungen für Kinder

 

Jede Kindertagesstätte / Kindertagespflegestelle erhält pro Kind 13,50 r die Anschaffung von Materialien zur Bewegungsförderung. Ausgeschlossen sind Medien wie Bücher, CDs usw., da diese in der letzten Förderperiode berücksichtigt worden sind.

 

Jede Kita erhält einen Betrag, der sich nach der Anzahl genehmigten Betreuungsplätze richtet. Für das rechtlich gleichrangige Angebot der Kindertagespflege wird zur Bereitstellung der Mittel die tatsächliche Belegung zum Stichtag 01.01. zugrunde gelegt. Eine Abrechnung erfolgt zum Ende eines Kalenderjahres.

 

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden zu 30 % für die Maßnahmen der Position 1 verwendet, zu 70 % für die Maßnahmen der Position 2.

 

Die Verwendung der Fördermittel hat bis einschließlich 2020 Bestand. Für die Jahre 2021 ff. wird die Verwendung der Haushaltsmittel für die Bildungsoffensive neu festgelegt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltsmittel der Bildungsoffensive sind zur Förderung des pädagogischen Personals in den Kindertagesstätten im Umfang von 30 % und zur Durchführung von Bildungsange­boten für Eltern sowie für bildungsunterstützende Maßnahmen für Kinder im Umfang von 70 % zu verwenden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n: ///

 

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