|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Beschluss 18/367 zur Festsetzung des Fördergebiets „Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt" wird aufgehoben. Der Auszug zum Gesamtkostenrahmen bleibt davon unberührt.
Der in der Anlage dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als „Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt" festgelegt.
Das mit Vorlage 15/240 beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet „Nördliche Nordstadt" bestimmt.
Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahme wird von der Stadt Hildesheim aufgebracht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen