Stadt Hildesheim

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Vorlage - 19/213  

Betreff: Städtebauförderung "Soziale Stadt": Aufhebung des Beschlusses zur Festsetzung des alten Fördergebiets "Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt" und Festsetzung des neuen Fördergebiets "Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Köster, Marco
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
10.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Ortsrat Nordstadt Anhörung
12.09.2019 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
18.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.09.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan  
Luftbild  
Gesamtkostenübersicht  

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Sachverhalt:

 

Mit Ratsbeschluss vom 19.12.2016 (Vorlage 16/305) wurde das Fördergebiet „Soziale Stadt – Nördliche Nordstadt“ erstmalig beschlossen. Im Juni 2018 wurde ein Vorschlag zur Erwei­terung des Fördergebiets beschlossen (Vorlage 18/128), welcher im Dezember 2018 für einzelne bestimmte Teile auch umgesetzt wurde (Vorlage 18/367).

 

Im Mai 2019 ist die Entscheidung bzgl. des letzten noch ausstehenden Erweiterungsbereichs (Grundstück der Robert-Bosch-Gesamtschule) seitens des Fördergebers getroffen und der Stadt Hildesheim mitgeteilt worden. Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser hat in Abstimmung mit dem Niedersächsischem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz der Erweiterung des Fördergebiets um das Grundstück der Robert-Bosch-Gesamtschule (RBG) an der Richthofenstraße in der Hildesheimer Nordstadt zuge­stimmt. Der Prozess zur Gebietserweiterung des Fördergebiets „Soziale Stadt – Nördliche Nordstadt“ ist damit abgeschlossen.

 

Der Gesamtkostenrahmen (Kosten- und Finanzierungsübersicht) wurde bereits mit der Vorlage 18/367 erläutert und beschlossen. Er bleibt von dieser erneuten Erweiterung des Gebiets unberührt, da die Mehrkosten für die Aufnahme der RBG-Bereiche bereits berück­sichtigt waren.

 

Um das neue Fördergebiet, dessen Abgrenzungen der Anlage entnommen werden können, beschließen zu können, muss der Beschluss über das bisherige Fördergebiet (Vorlage 18/367) aufgehoben werden. Das neue Fördergebiet soll erneut durch Beschluss nach § 171 e BauGB festgelegt werden, da bei der Durchführung auf sanierungsrechtliche Instru­mente aus dem besonderen Städtebaurecht nach § 13 ff. BauGB verzichtet wird und die Maßnahme in Zusammenarbeit mit den Eigentümerinnen und Eigentümern (mit Städtebau­lichen Verträgen nach § 11 BauGB) umgesetzt werden kann. Der Beschluss eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB ist nicht erforderlich, da durch die Sanierung keine erheblichen Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind, die ansonsten abge­schöpft werden müssten. Im Beschlussgebiet können von den Eigentümerinnen und Eigentümern Anliegerbeiträge für ihre Grundstücke erschließende Straßen, Wege oder Plätze erhoben werden.

 

Es ist nunmehr der Beschluss zur Festlegung des Sanierungsgebietes gemäß § 171 e Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und der Durchführung im vereinfachten Verfahren zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss 18/367 zur Festsetzung des Fördergebiets „Soziale Stadt – Nördliche Nord­stadt“ wird aufgehoben. Der Auszug zum Gesamtkostenrahmen bleibt davon unberührt.

 

Der in der Anlage dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als „Soziale Stadt – Nördliche Nordstadt“ festgelegt.

 

Das mit Vorlage 15/240 beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet „Nördliche Nordstadt“ bestimmt.

 

Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahme wird von der Stadt Hildesheim aufge­bracht.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n:

 

- Lageplan mit Gebietsabgrenzung

- Luftbild mit Gebietsabgrenzung

- Gesamtkostenrahmen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan (1151 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Luftbild (2899 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Gesamtkostenübersicht (29 KB)      
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