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Sachverhalt:
Als Voraussetzung für die Entwicklung von Gewerbe- und Wohngebieten im Stadtgebiet sowie den Aufbau eines Flächenpools für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Natur- und Artenschutzes sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke sowie sonstige Grundstücke (z.B. Grünflächen, gärtnerisch genutzte Flächen usw.) durch FB 15, Bereich Liegenschaften zu kaufen, zu verkaufen bzw. zu tauschen.
Die dafür erforderlichen spezifischen fachlichen Kompetenzen sollen mit der Einrichtung einer 0,5 Stelle Sachbearbeitung (SB) Grundstücksverkehr Landwirtschaft mit einer voraussichtlichen Wertigkeit A 11 NBesG / E 10 TVöD und jährl. Personalkosten von 37.550,00 € im Stellenplan 2020 aufgebaut werden.
Tätigkeiten SB Grundstücksverkehr Landwirtschaft
- An- und Verkauf sowie Tausch von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken sowie sonstigen Grundstücken einschließlich Verhandlungsführung und Abwicklung
- An- und Verpachtung von Landwirtschaftsflächen mit übergeordneter Bedeutung (z.B. Domäne Marienburg)
- Beobachtung und Analyse des landwirtschaftlichen Grundstücksmarktes in den Regionen Hildesheim, Hannover, Brauschweig, Salzgitter
- Prüfung und Wertung von Grundstücksangeboten, Erstellung von qualifizierten Kauf- und Verkaufsangeboten unter Berücksichtigung von landwirtschaftsspezifischen Kriterien
Diese Aufgaben werden aktuell, soweit möglich, durch die Bereichsleitung und die Sachbearbeiterin Grundstücksverkehr nebenbei wahrgenommen.
Die zunehmende Komplexität des Grundstücksmarktes und dabei im Besonderen des Marktes für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit dessen spezifischen Besonderheiten erfordert auch aufbauorganisatorisch die Schaffung der notwendigen Kompetenzen im Bereich Liegenschaften, um das strategische Ziel der Stadtentwicklung – Hildesheim wächst nachhaltig – mittel- und langfristig nicht zu gefährden.
Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung der vorstehend beschriebenen 0,5 Stelle mit der voraussichtlichen Wertigkeit A 11 NBesG / E 10 TVöD wird zugestimmt.
Die entstehenden Personalkosten in Höhe von 37.550,00 € sind aus dem zum Haushalt 2020 angemeldeten Personalkostenbudget zu finanzieren.
Die Zustimmung zur Einrichtung der Stelle wird vorbehaltlich der noch folgenden Abstimmung über den gesamten Stellenplan erteilt. Die Finanzierung der Stellen wird zudem erst mit der Abstimmung über den gesamten Haushaltsplan gesichert.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///