|
|
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Stadt Hildesheim gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG wurde am 12.12.2018 aufgestellt.
Der Oberbürgermeister hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2014 festgestellt.
Die Stadt Hildesheim hat per 01.01.2011 auf das „Neue Kommunale Rechnungswesen“ (NKR) umgestellt und legt per 31.12.2014 nunmehr den vierten doppischen Jahresabschluss vor.
Davon entfallen 10.439.996,- € (Plan 245.800,- €) auf das ordentliche Ergebnis und 394.700,- € (Plan 788.700,- €) auf das außerordentliche Ergebnis.
Davon entfallen 4,7 Mio. € auf konjunkturell bedingte Mehrerträge bei Steuern (v.a. Gewerbe- und Einkommenssteuer), 5,1 Mio. € auf Kostenerstattungen und Kosten-umlagen, 2,8 Mio. € auf „Auflösungserträge aus Sonderposten“, 1 Mio. € auf „Zuwen-dungen und allgemeine Umlagen“, 0,3 Mio. € auf öffentlich-rechtliche Entgelte und 0,1 Mio. € auf privatrechtliche Entgelte.
Eine ggü. Plan negative Entwicklung ist bei folgenden Ertragspositionen eingetreten: sonstige ordentliche Erträge (-0,9 Mio. €), Zinserträge (-0,3 Mio €), sonstige Transfererträge (-0,1 Mio. €), Erträge aus aktivierten Eigenleistungen (- 0,1 Mio. €).
Davon entfallen 3,4 Mio. € auf Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 3,4 Mio. € auf Abschreibungen, 0,6 Mio. € auf Versorgungsaufwendungen und 0,6 Mio. € auf Transferaufwendungen.
Minderaufwendungen ggü. konnten beim Personalaufwand (-2,3 Mio. €), beim Zinsaufwand (-2,2 Mio. €) und beim sonstigen ordentlichen Aufwand (-1,1 Mio. €) realisiert werden.
| Veränderung | ||||||
| T€ | % | T€ | % | T€ | ||
Aktiva |
|
|
|
|
| ||
Anlagevermögen |
|
|
|
|
| ||
Immaterielles Vermögen | 17.331 | 2,71% | 17.645 | 2,31% | -314 | ||
Sachvermögen | 525.147 | 82,00% | 520.529 | 68,11% | 4.618 | ||
Finanzvermögen | 79.280 | 12,38% | 208.786 | 27,32% | -129.506 | ||
Liquide Mittel | 12.376 | 1,93% | 11.335 | 1,48% | 1.041 | ||
Akt. Rechnungsabgrenzung | 6.292 | 0,98% | 5.982 | 0,78% | 310 | ||
Summe Aktiva | 640.426 | 100,00% | 764.277 | 100,00% | -123.851 | ||
(davon bei Stiftungen) | 24.331 | 3,80% | 24.315 | 3,18% | 16 | ||
|
|
|
|
|
| ||
Passiva |
|
|
|
|
| ||
Nettoposition | 315.247 | 49,22% | 300.991 | 39,38% | 14.256 | ||
|
|
|
|
|
| ||
Schulden |
|
|
|
|
| ||
langfristig | 68.645 |
| 72.632 | 9,50% | -3.987 | ||
mittel- und kurzfristig | 79.017 | 12,34% | 215.659 | 28,23% | -136.716 | ||
|
|
|
|
|
| ||
Rückstellungen |
|
|
|
|
| ||
für Personal | 140.332 | 21,91% | 142.427 | 18,64% | -2.095 | ||
sonstige | 19.784 | 3,09% | 15.622 | 2,03% | 4.236 | ||
|
|
|
|
|
| ||
Pass. Rechnungsabgrenzung | 17.401 | 2,72% | 16.946 | 2,22% | 455 | ||
|
|
|
|
|
| ||
Summe Passiva | 640.426 | 100,00% | 764.277 | 100,00% | -123.851 | ||
(davon bei Stiftungen) | 24.331 | 3,80% | 24.315 | 3,18% | 16 |
Den wesentlichen Posten auf der Aktivseite der Bilanz bildet das Sachanlagevermögen mit 525,1 Mio. € ab. Der Anteil des Sachlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 82 % (Vorjahr 68,1 %).
Das Finanzvermögen hat sich ggü. Vorjahr um 129,5 Mio. € verringert. Hauptgrund dafür ist die Fälligkeit der Forderung „Finanzhilfe/ Zukunftsvertrag gegen das Land Niedersachsen“.
Auf der Passivseite hat sich die Nettoposition („Eigenkapital“) per 31.12.2014 um 14,3 Mio. € verbessert und beläuft sich auf 315,2 Mio. € (49,22 %).
Das langfristige Fremdkapital in Höhe von 68,6 Mio. € (10,72 %) beinhaltet Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren.
Das mittel- und kurzfristige Fremdkapital, unter dem u.a. Liquiditätskredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Transferverbindlichkeiten abgebildet werden, hat sich gegenüber Vorjahr um 136,7 Mio. € auf 79,0 Mio. € (12,34 %) reduziert. Hauptgrund für die Veränderung ist die Tilgung von Liquiditätskrediten im Volumen von 130,- Mio. €
Unter den Rückstellungen in Höhe von 160,1 Mio. € dominieren mit 140,3 € (21,91 % der Bilanzsumme) die Personalrückstellungen.
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Entlastung des Oberbürgermeisters:
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hatte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 156 Abs. 1 NKomVG und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) den Jahresabschluss der Stadt Hildesheim zum 31. Dezember 2014 zu prüfen.
Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet das RPA gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit seinem Schlussbericht vom 12.07.2019, in dem die für die Entlastung des Oberbürgermeisters relevanten Bemerkungen zusammengefasst sind.
Der Bericht enthält eine Beanstandung und Hinweise. Bei der Beanstandung wird seitens des Rechnungsprüfungsamtes eine Berichtigung erwartet, die Hinweise dagegen beziehen sich auf Feststellungen, die eine weitere Prüfung erfordern. Daher wird in der Stellungnahme der Verwaltung ausschließlich auf die Beanstandung näher eingegangen:
Beanstandung:
„Im Geschäftsjahr 2011 wurden gegenüber der 1. EÖB bei der Roemer- und Pelizaeus- Museum Hildesheim GmbH (RPM) aufgrund dauerhafter Wertminderung durch Verlustvortrag und Fehlbetrag (strenges Niederstwertprinzip) Abschreibungen vorgenommen. In 2014 wurde ein weiterer nicht unerheblicher Fehlbetrag in dem Jahresabschluss des RPM verzeichnet. Trotz entsprechenden Hinweises im Prüfbericht zur Jahresrechnung 2013 erfolgte eine entsprechende Abschreibung nicht.“
Nach Einschätzung der Verwaltung erfolgte die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Vorschriften und Bewertungsspielräume.
Die vom Rechnungsprüfungsamt ausgesprochene Beanstandung ist aus Sicht der Verwaltung nicht wesentlich. Im Falle des Beteiligungswertes des RPM wird die erforderliche Korrektur im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2015 vorgenommen.
In den Hinweisen im Prüfbericht werden an verschiedenen Stellen Themen aus der Eröffnungsbilanz und den erfolgten Jahresabschlüssen erneut aufgegriffen. Hier erwartet das Rechnungsprüfungsamt demnach weiterhin eine Korrektur, obwohl es in den Abschlussberichten der Verwaltung eindeutige Stellungnahmen dahingehend gibt, dass die Fehler nicht gravierend sind und eine Korrektur nicht vorgenommen wird. Der Rat ist der Meinung der Verwaltung gefolgt und hat die entsprechenden Jahresabschlüsse festgestellt und einer Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zugestimmt. Dementsprechend sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass an der Eröffnungsbilanz und an den in den Jahresabschlüssen 2011 bis 2013 getroffenen Entscheidungen keine Änderungen vorgenommen werden.
Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Die Entlastungsempfehlung wird den Ratsmitgliedern als Teil des Schlussberichtes zusammen mit dem Jahresabschluss zeitgleich mit dieser Vorlage zugestellt.
Seitens des Fachbereichs Rechnungsprüfung wurde auf Seite 7 des Schlussberichtes zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 und der Entlastung des Oberbürgermeisters unter der Überschrift „Bestätigungsvermerk des RPA“ Folgendes festgestellt:
„Das RPA hat den Jahresabschluss 2014 geprüft. Die unter Punkt 1.1. aufgeführten Beanstandungen sind von der Verwaltung auszuräumen, die Hinweise unter Punkt 1.2. sind zu beachten.
Die Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG, ob
1. der Haushaltsplan 2014 eingehalten ist,
2. die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
3. bei den Erträgen und Aufwendungen sowie den Einzahlungen und Auszahlungen des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
4. sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt,
hat unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das RPA gemäß § 155 Abs. 3 NKomVG die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf aussagefähige Positionen konzentriert und im Übrigen auf repräsentative Stichproben beschränkt hat, zu keinen Feststellungen geführt, die einer Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen.
Folgeinventuren als körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände, die nach § 37 Abs. 1 der GemHKVO vorgeschrieben sind, bleiben für das RPA nicht feststellbar.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Jahresabschluss 2014
- Schlussbericht des RPA
- Stellungnahme der Verwaltung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Jahresabschluss 2014 (16432 KB) | ||||
2 | öffentlich | Schlussbericht RPA (517 KB) | ||||
3 | öffentlich | Stellungnahme Verwaltung (248 KB) |