Stadt Hildesheim

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Vorlage - 19/327  

Betreff: Jahresabschluss 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Behnel, Ulf
Federführend:20.1 Rechnungswesen Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
18.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.09.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresabschluss 2014  
Schlussbericht RPA  
Stellungnahme Verwaltung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Stadt Hildesheim gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG wurde am 12.12.2018 aufgestellt.

 

Der Oberbürgermeister hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2014 festgestellt.

 

Die Stadt Hildesheim hat per 01.01.2011 auf das „Neue Kommunale Rechnungswesen“ (NKR) umgestellt und legt per 31.12.2014 nunmehr den vierten doppischen Jahresabschluss vor.

 

  1. Das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Hildesheim schließt mit einem positiven Jahres­ergebnis in Höhe von 10.834.696,- € (Planergebnis 1.034.500,- €).

 

Davon entfallen 10.439.996,- € (Plan 245.800,- €) auf das ordentliche Ergebnis und 394.700,- € (Plan 788.700,- €) auf das außerordentliche Ergebnis.

 

  1. Die ordentlichen Erträge (284,7 Mio. €) konnten im Vergleich zum Planansatz (272,1 Mio. €) um 12,6 Mio. € gesteigert werden.

 

Davon entfallen 4,7 Mio. € auf konjunkturell bedingte Mehrerträge bei Steuern (v.a. Gewerbe- und Einkommenssteuer), 5,1 Mio. € auf Kostenerstattungen und Kosten-umlagen, 2,8 Mio. € auf „Auflösungserträge aus Sonderposten“, 1 Mio. € auf „Zuwen-dungen und allgemeine Umlagen“, 0,3 Mio. € auf öffentlich-rechtliche Entgelte und 0,1 Mio. € auf privatrechtliche Entgelte.

 

Eine ggü. Plan negative Entwicklung ist bei folgenden Ertragspositionen eingetreten: sonstige ordentliche Erträge (-0,9 Mio. €), Zinserträge (-0,3 Mio €), sonstige Transfer­erträge (-0,1 Mio. €), Erträge aus aktivierten Eigenleistungen (- 0,1 Mio. €).

 

  1. Die ordentlichen Aufwendungen (274,2 Mio. €) sind im Vergleich zum Planansatz (271,9 Mio. €) um insgesamt 2,4 Mio. € gestiegen.

 

Davon entfallen 3,4 Mio. € auf Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 3,4 Mio. € auf Abschreibungen, 0,6 Mio. € auf Versorgungsaufwendungen und 0,6 Mio. € auf Transferaufwendungen.

 

Minderaufwendungen ggü. konnten beim Personalaufwand (-2,3 Mio. €), beim Zins­aufwand (-2,2 Mio. €) und beim sonstigen ordentlichen Aufwand (-1,1 Mio. €) realisiert werden.

 

  1. Das außerordentliche Ergebnis (+0,4 Mio. €) enthält Erträge i.H.v. 1,9 Mio. € (Plan 5,0 Mio. €) und Aufwendungen i.H.v. 1,5 Mio. € (Plan 4,2 Mio. €).

 

  1. Die Bilanz der Stadt Hildesheim zum 31.12.2014 zeigt folgendes Bild:

 

 

31.12.2014

01.01.2014

Veränderung

 

T€

%

T€

%

T€

Aktiva

 

 

 

 

 

Anlagevermögen

 

 

 

 

 

Immaterielles Vermögen

17.331

2,71%

17.645

2,31%

-314

Sachvermögen

525.147

82,00%

520.529

68,11%

4.618

Finanzvermögen

79.280

12,38%

208.786

27,32%

-129.506

Liquide Mittel

12.376

1,93%

11.335

1,48%

1.041

Akt. Rechnungsabgrenzung

6.292

0,98%

5.982

0,78%

310

Summe Aktiva

640.426

100,00%

764.277

100,00%

-123.851

(davon bei Stiftungen)

24.331

3,80%

24.315

3,18%

16

 

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

 

 

Nettoposition

315.247

49,22%

300.991

39,38%

14.256

 

 

 

 

 

 

Schulden

 

 

 

 

 

langfristig

68.645

 

10,72%

72.632

9,50%

-3.987

mittel- und kurzfristig

79.017

12,34%

215.659

28,23%

-136.716

 

 

 

 

 

 

Rückstellungen

 

 

 

 

 

für Personal

140.332

21,91%

142.427

18,64%

-2.095

sonstige

19.784

3,09%

15.622

2,03%

4.236

 

 

 

 

 

 

Pass. Rechnungsabgrenzung

17.401

2,72%

16.946

2,22%

455

 

 

 

 

 

 

Summe Passiva

640.426

100,00%

764.277

100,00%

-123.851

(davon bei Stiftungen)

24.331

3,80%

24.315

3,18%

16

 

Den wesentlichen Posten auf der Aktivseite der Bilanz bildet das Sachanlagevermögen mit 525,1 Mio. € ab. Der Anteil des Sachlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 82 % (Vorjahr 68,1 %).

 

Das Finanzvermögen hat sich ggü. Vorjahr um 129,5 Mio. € verringert. Hauptgrund dafür ist die Fälligkeit der Forderung „Finanzhilfe/ Zukunftsvertrag gegen das Land Niedersachsen“.

 

Auf der Passivseite hat sich die Nettoposition („Eigenkapital“) per 31.12.2014 um 14,3 Mio. € verbessert und beläuft sich auf 315,2 Mio. € (49,22 %).

 

Das langfristige Fremdkapital in Höhe von 68,6 Mio. € (10,72 %) beinhaltet Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren.

 

Das mittel- und kurzfristige Fremdkapital, unter dem u.a. Liquiditätskredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Transferverbindlichkeiten abgebildet werden, hat sich gegenüber Vorjahr um 136,7 Mio. € auf 79,0 Mio.  (12,34 %) reduziert. Hauptgrund für die Veränderung ist die Tilgung von Liquiditätskrediten im Volumen von 130,- Mio. €

 

Unter den Rückstellungen in Höhe von 160,1 Mio. € dominieren mit 140,3 € (21,91 % der Bilanzsumme) die Personalrückstellungen.

 

Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Entlastung des Oberbürgermeisters:

 

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hatte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 156 Abs. 1 NKomVG und der Gemein­dehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) den Jahresabschluss der Stadt Hildes­heim zum 31. Dezember 2014 zu prüfen.

 

Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet das RPA gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit seinem Schlussbericht vom 12.07.2019, in dem die für die Entlastung des Oberbürger­meisters relevanten Bemerkungen zusammengefasst sind.

 

Der Bericht enthält eine Beanstandung und Hinweise. Bei der Beanstandung wird seitens des Rechnungsprüfungsamtes eine Berichtigung erwartet, die Hinweise dagegen beziehen sich auf Feststellungen, die eine weitere Prüfung erfordern. Daher wird in der Stellungnahme der Verwaltung ausschließlich auf die Beanstandung näher eingegangen:

 

Beanstandung:

 

Im Geschäftsjahr 2011 wurden gegenüber der 1. EÖB bei der Roemer- und Pelizaeus- Museum Hildesheim GmbH (RPM) aufgrund dauerhafter Wertminderung durch Verlust­vortrag und Fehlbetrag (strenges Niederstwertprinzip) Abschreibungen vorgenommen. In 2014 wurde ein weiterer nicht unerheblicher Fehlbetrag in dem Jahresabschluss des RPM verzeichnet. Trotz entsprechenden Hinweises im Prüfbericht zur Jahresrechnung 2013 erfolgte eine entsprechende Abschreibung nicht.“

 

Nach Einschätzung der Verwaltung erfolgte die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Vorschriften und Bewertungs­spielräume.

 

Die vom Rechnungsprüfungsamt ausgesprochene Beanstandung ist aus Sicht der Verwaltung nicht wesentlich. Im Falle des Beteiligungswertes des RPM wird die erforderliche Korrektur im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2015 vorgenommen.

 

In den Hinweisen im Prüfbericht werden an verschiedenen Stellen Themen aus der Eröffnungsbilanz und den erfolgten Jahresabschlüssen erneut aufgegriffen. Hier erwartet das Rechnungsprüfungsamt demnach weiterhin eine Korrektur, obwohl es in den Abschluss­berichten der Verwaltung eindeutige Stellungnahmen dahingehend gibt, dass die Fehler nicht gravierend sind und eine Korrektur nicht vorgenommen wird. Der Rat ist der Meinung der Verwaltung gefolgt und hat die entsprechenden Jahresabschlüsse festgestellt und einer Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zugestimmt. Dementsprechend sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass an der Eröffnungsbilanz und an den in den Jahresabschlüssen 2011 bis 2013 getroffenen Entscheidungen keine Änderungen vorge­nommen werden.

 

Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und die Entlastung des Ober­bürgermeisters.

 

Die Entlastungsempfehlung wird den Ratsmitgliedern als Teil des Schlussberichtes zu­sammen mit dem Jahresabschluss zeitgleich mit dieser Vorlage zugestellt.

 

Seitens des Fachbereichs Rechnungsprüfung wurde auf Seite 7 des Schlussberichtes zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 und der Entlastung des Oberbürger­meisters unter der Überschrift „Bestätigungsvermerk des RPA“ Folgendes festgestellt:

 

Das RPA hat den Jahresabschluss 2014 geprüft. Die unter Punkt 1.1. aufgeführten Beanstandungen sind von der Verwaltung auszuräumen, die Hinweise unter Punkt 1.2. sind zu beachten.

 

Die Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG, ob

 

1. der Haushaltsplan 2014 eingehalten ist,

2.  die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,

3.  bei den Erträgen und Aufwendungen sowie den Einzahlungen und Auszahlungen des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebo­tenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

4.  sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt,

 

hat unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das RPA gemäß § 155 Abs. 3 NKomVG die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf aussagefähige Positionen konzentriert und im Übrigen auf repräsentative Stichproben beschränkt hat, zu keinen Feststellungen geführt, die einer Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen.

 

Folgeinventuren als körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände, die nach § 37 Abs. 1 der GemHKVO vorgeschrieben sind, bleiben für das RPA nicht feststellbar.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S  3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n:

 

- Jahresabschluss 2014

- Schlussbericht des RPA

- Stellungnahme der Verwaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresabschluss 2014 (16432 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Schlussbericht RPA (517 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahme Verwaltung (248 KB)      
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