Stadt Hildesheim

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Vorlage - 19/268  

Betreff: Antrag zum Stellenplan 2020 - Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pfänder, Heiko
Federführend:37.1 Gefahrenabwehr Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
16.09.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
11.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.09.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

 

Zurzeit ermöglicht die Niedersächsische Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (ArbZVO-Feu) den Feuerwehrbeamten der Berufsfeuerwehr, freiwillig die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Std. auf 56 Std., gegen eine zusätzliche Vergütung, zu verlängern (Opting-Out bzw. Opt-Out). Diese Zustimmung zur Verlängerung der Arbeitszeit kann zum Jahresende mit dreimonatiger Frist oder aus wichtigem Grund mit einwöchiger Frist zum Monatsende gekündigt werden.

 

Mit dem Beschluss zum Brandschutzbedarfsplan (14/156) hat die Berufsfeuerwehr Hildesheim eine personelle Ausstattung zur Erfüllung der Ziele des Brandschutzbedarfs­planes erhalten. Die Personalberechnungen zu dem damaligen Zeitpunkt basierten auf dem Stand von 74 % Mitarbeitern mit und 26 % Mitarbeitern ohne Opt-Out (alle Laufbahngruppe 1), erforderlich waren danach 107 Mitarbeiter der Laufbahngruppe 1 und 13 Mitarbeiter der Laufbahngruppe 2. Inzwischen haben sich zahlreiche Personalveränderungen ergeben.

 

Durch die bis zum 30.10.2018 erfolgten Kündigungen zum Opt-Out, arbeiten jetzt nur noch  35 % der Mitarbeiter mit (42 MA Laufbahngruppe 1 und 1 MA Laufbahngruppe 2) und 65 % der Mitarbeiter ohne Opt-Out (69 MA Laufbahngruppe 1 und 11 MA Laufbahngruppe 2 – Stand 1.1.2019).

 

Um die Ziele des Brandschutzbedarfsplanes zukünftig weiter erreichen zu können, sind die fehlenden Stunden, entsprechen 0,22 Stellenanteile (Differenz von 56 zu 48 Stunden/ wöchentlich) je Opt-Out-Kündigung, aufzufangen. Dazu soll eine Stelle in der Laufbahn­gruppe 1, zweites Einstiegsamt Bes.Gr. A 9 NbesG Sachbearbeiter "SB Dienst- und Personalplanung (FD/SD)" eingerichtet werden.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Einrichtung vorstehend beschriebener Stelle mit der Wertigkeit Bes.Gr.A9 NBesG im Produkt 1260000 wird zugestimmt. Die entstehenden Personalkosten i.H.v. 73.900,00 Euro sind aus dem aktuell zum Haushalt 2020 angemeldeten Personalkostenbudget zu finanzieren.

 

Die Zustimmung zur Einrichtung der Stelle wird vorbehaltlich der noch folgenden Ab­stimmung über den gesamten Stellenplan erteilt. Die Finanzierung der Stelle wird zudem erst mit der Abstimmung über den gesamten Haushaltsplan 2020 gesichert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n: ///

 

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