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Sachverhalt:
Mit dem Ratsbeschluss vom 19.12.2016 (s. Vorlage 16/305) wurde das Fördergebiet „Soziale Stadt – Stadtfeld“ beschlossen. Anfang 2017 ist der aktive Förderprozess mit der Etablierung eines sozialplanerischen und städtebaulichen Quartiersmanagements begonnen worden. Im ersten aktiven Jahr wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erstellt, welches den Rahmen für die Gesamtmaßnahme vorgibt. Bereits im ersten Jahr konnten zahlreiche Einzelmaßnahmen skizziert, teilweise begonnen oder sogar schon umgesetzt werden.
Seit April 2017 finden regelmäßige Sitzungen einer eigens für den Gesamtprozess etablierten Steuerungsgruppe und eines Arbeitskreises statt. Auf der Auftaktveranstaltung im Mai 2017 wurde die „Soziale Stadt – Stadtfeld“ den Bürgerinnen und Bürgern im Quartier vorgestellt.
Im Zuge der ersten konkreten Planungen wurde festgestellt, dass insgesamt zwei Teilbereiche, welche sich unmittelbar angrenzend an das Fördergebiet befinden, ebenfalls Potenziale für Entwicklungen im Sinne der Sanierung besitzen. Im Zuge der weiteren Planungen wurden dem Fördergeber diese zwei Teilbereiche als Erweiterungsvorschlag mit der Abgabe der neuen Programmanmeldung zum 01.06.2018 vorgelegt. Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 diesem Erweiterungsvorschlag zugestimmt (s. Vorlage 18/127).
Im Mai 2019 ist die Entscheidung bzgl. der Erweiterungsgebiete seitens des Fördergebers gefallen und der Stadt Hildesheim mitgeteilt worden. Demnach können beide Bereiche aufgenommen werden. Abweichend zu dem eingereichten Vorschlag muss der Teilbereich der nördlichen Unterführung, welcher zunächst als Insel geplant war, an das Fördergebiet herangeführt werden. Aus diesem Grund wurde die Wegeverbindung Unterführung hin ebenfalls nun mit aufgenommen.
Durch die Erweiterung entsteht ein neuer Gesamtkostenrahmen, der in der Vorlage 18/127 bereits erläutert wurde und dieser Anlage erneut beigefügt wird. Der Gesamtkostenrahmen liegt nun bei 3,9 Mio. Euro, wobei der Eigenanteil der Stadt Hildesheim (1/3) 850.000,00 Euro und der Anteil des Fördergebers (2/3) 1,6 Mio. Euro beträgt (s. Anlage). Durch die zusätzliche Aufnahme der Wegeverbindung Unterführung in das Fördergebiet entstehen demgegenüber keine weiteren Kosten.
Um das neue Fördergebiet, dessen neue Abgrenzungen der Anlage entnommen werden können, beschließen zu können, muss der Beschluss über das bisherige Sanierungsgebiet (s. Vorlage 16/305) aufgehoben werden. Das neue Fördergebiet soll erneut durch Beschluss nach § 171 e Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt werden, da bei der Durchführung auf sanierungsrechtliche Instrumente aus dem besonderen Städtebaurecht nach § 136 ff. BauGB verzichtet und die Maßnahme in Zusammenarbeit mit den Eigentümerinnen und Eigentümern (mit Städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB) umgesetzt werden kann. Der Beschluss eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB ist nicht erforderlich, da durch die Sanierung keine erheblichen Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind, die ansonsten abgeschöpft werden müssten. Im Beschlussgebiet können von den Eigentümerinnen und Eigentümern Anliegerbeiträge für ihre Grundstücke erschließende Straßen, Wege oder Plätze erhoben werden.
Es ist nunmehr der Beschluss zur Festlegung des Sanierungsgebietes gemäß § 171 e Abs. 3 BauGB und der Durchführung im vereinfachten Verfahren zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss zur Vorlage 16/305 „Sanierungsprogramm „Soziale Stadt“ – Festsetzung des Sanierungsgebiets „Stadtfeld“ wird aufgehoben.
Der in der Anlage dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als „Soziale Stadt – Stadtfeld“ beschlossen.
Dem mit Vorlage 15/240 zugestimmtem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet Stadtfeld bestimmt.
Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahmen wird von der Stadt Hildesheim aufgebracht.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (siehe Anlage Gesamtkostenrahmen“) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Lageplan mit Gebietsabgrenzung „Soziale Stadt – Stadtfeld“
- Luftbild mit Gebietsabgrenzung „Soziale Stadt – Stadtfeld“
- Gesamtkostenrahmen „Soziale Stadt – Stadtfeld“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Lageplan (660 KB) | ||||
2 | öffentlich | Luftbild (3179 KB) | ||||
3 | öffentlich | Gesamtkostenübersicht (30 KB) |