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Sachverhalt:
Durch Änderung des Bundesteilhabegesetzes ergeben sich im Rechtsgebiet der Eingliederungshilfe Zuständigkeitsveränderungen zum 01.01.2020. Die bisherige Zuständigkeit des Landes Niedersachen geht (für bestimmte Personengruppen) auf den Landkreis Hildesheim über.
Dieser Zuständigkeitswechsel hat Auswirkungen auf die Finanzierung von Leistungen, die durch den Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld erbracht werden.
Nähere Ausführungen hierzu enthält die vom Landkreis Hildesheim erstellte, in der Anlage beigefügte Sitzungsvorlage 538/XVIII, die der Kreistag in seiner Sitzung am 27.06.2019 beschlossen hat.
Im Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration sowie im Ausschuss für Schule/Bildung und Sport der Stadt Hildesheim wurde die Sitzungsvorlage am 11.06.2019 bzw. 18.06.2019 inhaltlich diskutiert und zur Kenntnis genommen.
Zwischenzeitlich ist es jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich geworden, den Beschlussvorschlag – in Abstimmung mit der Kreisverwaltung – zu überarbeiten.
Eine Beschlussfassung des überarbeiteten Beschlussvorschlags ist für die Sitzung des Kreistages am 26.09.2019 geplant.
Beschlussvorschlag:
Die Vertreterin der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld wird beauftragt, folgenden Beschlussvorschlag in die Verbandsversammlung einzubringen und dort zuzustimmen:
„Aufgrund der Rechtsänderungen in der Eingliederungshilfe und den anstehenden Zuständigkeitsänderungen ist eine detaillierte Planung der Handlungsoption: „Die Förderschule des Förderzentrums im Bockfeld in eine Ganztagsschule umwandeln und Eingliederungshilfe im erforderlichen Umfang ergänzend leisten“ erforderlich.
Die Planung erfolgt durch den Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld, d.h. gemeinsam durch die Verbandsmitglieder Stadt und Landkreis Hildesheim mit ihren Fachverwaltungen, unter Einbeziehung der Schulleitung der Förderschule.
Der Zweckverband (der Geschäftsführer nach entsprechendem Beschluss der Zweckverbandsversammlung) kann Dritte mit der Durchführung der Planung beauftragen. Bei der Planung soll von einer Umsetzung zum Start des Schuljahres 2021/2022 ausgegangen werden.
Der Verbandsausschuss des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld ist regelmäßig zu unterrichten.
Die Eltern der Kinder in der Förderschule und Tagesstätte, die Beschäftigten in der Förderschule und Tagesstätte sowie die Öffentlichkeit sind in geeigneter Weise zu informieren.“
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, noch nicht zu beziffern |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Sitzungsvorlage 538/XVIII des Landkreises
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Sitzungsvorlage 538/XVIII des Landkreises (5190 KB) |
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