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Sachverhalt:
Die Betreuung aller 24 städtischen Schulen im Bereich der Administration, des Supports und der Beschaffung durch die Stadt Hildesheim würde 7,0 VZÄ im Bereich der Administration und Beschaffung erfordern. Ergänzt werden müssten diese um eine sogenannte Koordinierungsstelle mit 1,0 VZÄ. Die detaillierten Aufgaben ergeben sich aus der Empfehlung aus dem Medienentwicklungsplan (Beschlussvorlage 19/282), welche die Verwaltung vollständig mitträgt.
Die Stadt Hildesheim prüft gegenwärtig die Varianten einer funktionalen und wirtschaftlichen Organisation des zukünftigen Supports der Schul-IT. Dies bezieht sowohl die Variante der Fremdvergabe als auch der Eigenerbringungen bzw. der gemeinsamen Erbringung durch Landkreis und Stadt ein. Die Entscheidung über die umzusetzende Variante trifft der Rat im Lichte der ihm noch vorzulegenden Funktionalitäts- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Zeitlich ist dies davon abhängig, dass über ein vorliegendes Dienstleistungsangebot die Wirtschaftlichkeit von Eigenleistung oder vollständiger/teilweiser Fremdleistung bewertet werden kann.
Um sowohl für den Fall einer eigenen als auch gemeinsamen Leistungserbringung mit dem Landkreis handlungsfähig zu sein, ist es notwendig, den Stellenplan 2020 soweit anzupassen, dass die unabdingbaren Arbeiten zur Umsetzung der Digitalisierung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Hildesheim in 2020 plangemäß umgesetzt werden können. Die sodann in 2020 erfolgende Stellenbesetzung stünde unter dem Vorbehalt eines Beschlusses des Rates über die Form der zukünftigen Aufgabenwahrnehmung von IT-Support und -Administration für Schulen in Trägerschaft der Stadt Hildesheim.
Für den Fall, dass die Varianten IT-Support / Administration durch die Stadt Hildesheim bzw. gemeinsam von Landkreis und Stadt Hildesheim (Kooperationsvereinbarung) zum Tragen kommen, gilt hinsichtlich der notwendigen Stellenanpassung 2020 Folgendes:
In den nächsten Monaten werden dafür die Vorbereitungen innerhalb einer gemeinsamen Lenkungsgruppe von Stadt Hildesheim und Landkreis Hildesheim getroffen. Bis zum faktischen Zusammenschluss administrieren und supporten Stadt Hildesheim und Landkreis Hildesheim ihre Schulen zunächst in eigener Regie und sammeln weiter Erfahrungswerte in der Umsetzung der Digitalisierung.
Im Rahmen eines Pilotierungsprojektes sind bereits beide Schulträger gemeinsam in der Erprobungsphase einer gemeinsamen Aufgabenlösung. Parallel dazu werden im Jahr 2020 drei Schulen digital angebunden. Auch die Campus-Schule unterrichtet mit Beginn des jetzigen Schuljahres schon vollständig nach digitalem Medienbildungsplan. Um die konkrete Umsetzung für die im Jahr 2021 anzubindenden Schulen mit ausreichend Vorlauf planen zu können, ist schon jetzt eine detaillierte und umfangreiche fachliche Begleitung dieser Schulen durch IT-Fachpersonal notwendig.
Dieser Aufgabenzuwachs ist mit dem bestehenden Personalschlüssel im FB 16 „Informations- und Kommunikationstechnik“ nicht leistbar. Schon jetzt sind erhebliche Kapazitäten im Projekt gebunden, und die Phase der konkreten Umsetzung und faktischen Betreuung beginnt erst.
Die Stadt Hildesheim benötigt deshalb unabhängig von einem geplanten Zusammenschluss mit dem Landkreis Hildesheim für das Jahr 2020 zusätzlich 3,0 VZÄ im Bereich der Administratoren sowie 0,5 VZÄ im Bereich der Beschaffung sowie 1,0 VZÄ für die Wahrnehmung der Koordinierungsstelle, wie im Medienentwicklungsplan empfohlen.
Die Koordinierungsstelle hat dabei die besondere Rolle der Schnittstelle zwischen den Schulen und der Verwaltung, gleichzeitig aber auch die vollumfängliche Projektleitung für die weiteren Planungsphasen bis zur vollständigen Umsetzung der Digitalisierung aller städtischen Schulen.
Sämtliche Planstellen sind im FB 16 zu verorten.
Diese Planstellen sind als Teameinheit zunächst im FB 16 einzurichten und könnten später in die gemeinsame Einrichtung mit dem Landkreis verlagert werden, sobald diese eingerichtet ist. Insoweit soll der vorstehend beschriebenen Koordinierungsstelle auch die Teamleitung übertragen werden.
Es ergibt sich folgende Personal- / Arbeitsplatzkostenschätzung:
Aufgabe Wertigkeit Personalkosten Sachkostenpauschale Gemeinkostenpauschale Summe Kosten
1x Koordinator/-in: E11 80.600 €/Jahr 9.700 €/Jahr (inkl. 3.450) 16.120 €/Jahr 106.420 €/Jahr
0,5 Beschaffung E9a 33.400 €/Jahr 4.850 €/Jahr 13.360 €/Jahr 51.610 €/Jahr
1 Admin: E10 75.100 €/Jahr 9.700 €/Jahr 15.020 €/Jahr 99.820 €/Jahr
2x Vor-Ort Service: E08 111.000 €/Jahr 19.400 €/Jahr 22.200 €/Jahr 152.600 €/Jahr
UHD (HannIT) 50.000 €/Jahr
Gesamt: 300.100 €/Jahr 43.650€/Jahr 66.700€/Jahr 460.450€/Jahr
Die bisher im FB 51 „Schule und Sport“ wahrgenommene vollständige Betreuung des pädagogischen Bereichs geht ab 2020 auf den FB 16 über. Die im FB 51 vorhandene Stelle für die pädagogische EDV-Koordination (EG 10 TVöD) wird im Produkt 2430 gestrichen und muss dem gestiegenen Aufwand gegengerechnet werden.
Das entspricht:
Aufgabe Wertigkeit Personalkosten Sachkostenpauschale Gemeinkostenpauschale Summe Kosten
1 Admin: E10 75.100 €/Jahr 9.700 €/Jahr 15.020 €/Jahr 99.820 €/Jahr
Damit ergibt sich ein zusätzlicher Gesamtkostenbedarf in Höhe von 360.630,00 €/Jahr, davon 225.000,00 €/Jahr für Personalkosten.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///