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Sachverhalt:
Auf der Fläche des ehemaligen Lichtspielhauses „Schauburg“ an der Pepperworth und der rückwärtig an der Lüntzelstraße gelegenen Parkpalette soll ein Parkhausneubau mit etwa 300 Parkplätzen errichtet werden. Das Ziel besteht darin, dem hier vorhandenen und sich weiter entwickelnden Parkdruck wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sollen mit diesem Vorhaben an dem Standort notwendige Investitionen ermöglicht und die Entwicklung der nördlichen Innenstadt unterstützt werden.
Die betroffenen Grundstücke befinden sich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Art und Umfang des Vorhabens können nur auf Grundlage eines Bebauungsplans realisiert werden. Deshalb ist beabsichtigt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.
Das Plangebiet umfasst das Parkhausareal sowie alle benachbarten Grundstücke, die mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehen sowie von den Auswirkungen betroffen sind. Bei der Planaufstellung können damit insbesondere auch die vorhandenen Wohnnutzungen und Freiflächenpotenziale berücksichtigt werden. Durch den aufzustellenden Bebauungsplan wird der Versiegelungsgrad innerhalb des Geltungsbereichs erstmalig geregelt und begrenzt. Der Anteil der zulässigen Versiegelung erhöht sich insofern nicht.
Ziele und Zwecke der Planung sind die Entwicklung der nördlichen Innenstadt und die Schaffung von Parkraum
I.
Der Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 07.11.2018 gefasst.
Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 10.11.2018 bekanntgemacht.
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13.11. bis 10.12.2018 durch Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung frühzeitig beteiligt.
Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.
II.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt.
Die abgegebenen planrelevanten Stellungnahmen wurden in den Entwürfen des Bebauungsplans, der Örtlichen Bauvorschrift und der Planbegründung berücksichtigt.
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Anmerkungen (s. Anlage).
III.
Zur Bewertung und Bewältigung fachlicher Fragen wurden folgende Gutachten und Stellungnahmen erstellt (s. Anlage):
Die Ergebnisse der Gutachten sind in die Entwürfe des Bebauungsplans und der Planbegründung eingearbeitet worden.
IV.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 28.05. bis 27.06.2019 stattgefunden.
Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.
V.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom 22.05. bis 21.06.2019 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Innerhalb dieses Verfahrensschrittes wurden folgende planrelevante Stellungnahmen abgegeben:
Stellungnahme vom 28.05.2019, s. Anlage
„Unter Beachtung der … zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Unterlagen bestehen verkehrspolizeilich keine Bedenken. Der Schaffung weiteren Parkraums ist positiv entgegen zu sehen. Wünschenswert wäre sogar die Einrichtung sog. "Komfort-Parkplätze", die breiter sind und ein gefahrloseres Ein- und Ausparken bzw. Ein- und Aussteigen ermöglichen. Angemerkt zum Verkehrsgutachten sei, dass die Menge an Fahrzeugen aus Richtung Stresemannstraße über die Hezilostraße zum Parkhaus nicht zu unterschätzen ist.“
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Wunsch sog. "Komfort-Parkplätze" einzurichten wird an den Parkhausbetreiber weitergeleitet, um diesen Aspekt unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Wirtschaftlichkeit vertiefend zu prüfen. Die vorhandenen Verkehrsbelastungen wurden durch einen Fachgutachter mit Hilfe von Radargeräten in dem notwendigen Umfang ermittelt und sind entsprechend in das Verkehrsgutachten eingeflossen.
Stellungnahme vom 05.06.2019, s. Anlage
„Im Vorgriff auf die mögliche Bebauung von Teilen des Plangebiets mit einem Parkhaus wurden bereits im Vorfeld schalltechnische Untersuchungen durchgeführt, um die schallimmissionstechnische Verträglichkeit eines Parkhausbetriebs mit dem Plangebiet und mit Immissionsorten außerhalb des Plangebiets zu prüfen.
Es ergibt sich im Wesentlichen, dass eine Verträglichkeit hergestellt werden kann, wenn bestimmte bauliche und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die Schallabstrahlung des Parkhauses in erforderlichem Maß zu reduzieren.
Eine konkrete Empfehlung der durchzuführenden Maßnahmen für Bau und Betrieb des Parkhauses liegt nicht vor. Um die Einhaltung der Grenzwerte langfristig sicherzustellen, sollten die erforderlichen Maßnahmen benannt und auch umgesetzt werden.“
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Bei dem Bebauungsplan HM 34 „Pepperworth“ handelt es sich nicht um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Aus diesem Grunde sind die Festsetzungen nicht spezifisch auf eine konkrete Nutzung zugeschnitten. Lediglich die Möglichkeit und die potentielle Verträglichkeit eines Parkhauses wurden daher im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorab geprüft. Die notwendigen Anforderungen und Maßnahmen zum Schallschutz, etwa bei der konkreten Planung und Realisierung eines Parkhauses, ergeben sich aus dem erforderlichen Gutachten im Rahmen des Bauantragsverfahrens. Entsprechendes regelt § 5 (3) der textlichen Festsetzungen.
Stellungnahme vom 06.06.2019, s. Anlage
Für die Flächen mit der Festsetzung „Urbanes Gebiet“ und „Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung“ wird eine Luftbildauswertung empfohlen. Im Einzelnen liegen dem LGLN hier folgende Erkenntnisse vor.
„Die derzeit vorliegenden Luftbilder wurden nicht vollständig ausgewertet. Es wurde keine Luftbildauswertung durchgeführt. Es wurde keine Sondierung durchgeführt. Die Fläche wurde nicht geräumt. Es besteht der allgemeine Verdacht auf Kampfmittel.“
Für die Flächen mit der Festsetzung „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ wird eine Sondierung empfohlen. Im Einzelnen liegen dem LGLN hier folgende Erkenntnisse vor.
„Die derzeit vorliegenden Luftbilder wurden vollständig oder nicht vollständig ausgewertet. Nach durchgeführter Luftbildauswertung wird eine Kampfmittelbelastung vermutet. Es wurde keine Sondierung durchgeführt. Die Fläche wurde nicht geräumt. Es besteht ein begründeter Verdacht auf Kampfmittel.“
Stellungnahme der Verwaltung
In der Begründung wird dieser Sachverhalt unter Punkt 3.9 (Hinweise / Kampfmittel) ergänzend aufgenommen. Hinweis Nr. 7 des Bebauungsplans wird entsprechend ergänzt.
Stellungnahme vom 18.06.2019, s. Anlage
„Aus kriminalpolizeilicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Planung.“
Auf die Informationen der Polizei zur übersichtlichen und transparenten Gestaltung von Tiefgaragen und Parkhäusern auf der entsprechenden Internetseite wird ergänzend hingewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Informationen der Polizeiinspektion werden an den Parkhausbetreiber weitergegeben.
Stellungnahme vom 21.06.2019, s. Anlage
… Unter 3.9 Denkmalschutz in der Begründung ist zu ergänzen": ... § 8 und 10 (1) Nr. 4 NDSchG ... ".
Stellungnahme der Verwaltung
Hinweis Nr. 4 des Bebauungsplans und Punkt 3.9 der Begründung (Hinweise / Denkmalschutz) werden entsprechend ergänzt.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden, soweit ihnen nicht gefolgt wurde, den Stellungnahmen der Verwaltung entsprechend nicht berücksichtigt.
Der Bebauungsplan HM 34 „Pepperworth“ und die örtliche Bauvorschrift HM 34 „Pepperworth“ werden gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan HM 34 „Pepperworth“ und zur örtlichen Bauvorschrift HM 34 „Pepperworth“ wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Untere Naturschutzbehörde
- Polizeiinspektion, Sachgebiet Verkehr
- Landkreis Hildesheim, Gesundheitsamt
- LGLN Regionaldirektion Hameln-Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Polizeiinspektion, Sachgebiet Kriminalprävention
- FB Bauaufsicht und Denkmalschutz
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplan (586 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung (3920 KB) | ||||
3 | öffentlich | Verkehrsgutachten (381 KB) | ||||
4 | öffentlich | Schallgutachten (2465 KB) | ||||
5 | öffentlich | Lufthygienegutachten (714 KB) | ||||
6 | öffentlich | Stellungnahmen (1185 KB) |