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Auszug - Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier: Über- und Unterkompensationsprüfung der Zuschüsse der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für die Jahre 2012 bis 2017  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
19/317 Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH;
hier: Über- und Unterkompensationsprüfung der Zuschüsse der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für die Jahre 2012 bis 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kreutzkam, Svenja
Federführend:18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Die Vertreterin oder der Vertreter in der demnächst stattfindenden Gesellschafter­versammlung der Hildesheim Marketing GmbH wird ermächtigt, den nachfolgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

1. Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Bericht der Geschäftsführung über die Ergebnisse der Über- und Unterkompensationsprüfung der von der Gesellschafterin Stadt Hildesheim gewährten Zuschüsse (Beihilfen) für die Jahre 2012 bis 2017 zu.

 

2. Die Gesellschafterversammlung stellt jeweils getrennt für das jeweilige Geschäftsjahr fest, dass

 

a) im Berichtsjahr 2012 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapital­einlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2012 vollumfänglich für DAWI ver­wandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.

 

b) im Berichtsjahr 2013 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapital­einlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2013 vollumfänglich für DAWI ver­wandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.

 

c) im Berichtsjahr 2014 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapital­einlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2014 vollumfänglich für DAWI ver­wandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.

 

d) im Berichtsjahr 2015 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapital­einlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2015 vollumfänglich für DAWI ver­wandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.

 

e) im Berichtsjahr 2016 die Ausgleichszahlungen in Form von Zuschüssen (Kapital­einlagen) der Gesellschafterin Stadt Hildesheim und sonstiger wirtschaftlichen Vorteile für die Erbringung von DAWI im Jahr 2016 vollumfänglich für DAWI ver­wandt worden sind und keine Überkompensation festzustellen ist.

 

f) im Berichtsjahr 2017 die nicht für die Erbringung von DAWI verwendeten bzw. verbrauchten Mittel im Jahr 2017 in Höhe von 10.320,- € weniger als 10 % der insgesamt von der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für das Jahr 2017 geleisteten Beihilfen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile beträgt.

 

Weiter wird festgestellt, dass eine Übertragung der Summe in gleichlautender Höhe auf das Jahr 2018 sowie ein Abzug dieser Summe von den im Jahr 2018 geleisteten Ausgleichszahlungen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile in Form von Zuschüs­sen (Kapitaleinlagen) vorgenommen wurde.

 

Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2017 vom 30.11.2018 steht zugleich fest, dass die Hildesheim Marketing GmbH im Jahr 2017 keine Überkompensation er­halten hat.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

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