Stadt Hildesheim

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Vorlage - 19/248  

Betreff: Antrag zum Stellenplan 2020 für das Beteiligungsmanagement
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kreutzkam, Svenja
Federführend:Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
16.09.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.09.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim ist direkt an 16 Unternehmen privat- und öffentlich-rechtlicher Rechts­form beteiligt. Hiervon hält die Stadt Hildesheim bei sieben Gesellschaften hundert Prozent, bei weiteren fünf Gesellschaften mind. fünfzig Prozent der Anteile.

 

So hat sich auch die Stadt Hildesheim, auf Grundlage der auf der kommunalen Selbst­verwaltung nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG abgeleiteten Organisationshoheit, zu einem kom­plexen Konstrukt mit einer nicht zu unterschätzenden Anzahl an verselbständigten Gesell­schaften entwickelt und kann dementsprechend analog der Privatwirtschaft als der Konzern Kommune bezeichnet werden.

 

Anhand der in frühester Vergangenheit erfolgten Gründungen sowie der noch weiter zu prüfenden Ausgliederungen oder Erledigung von neuen öffentlichen Aufgaben ist ein Ende dieser Entwicklung derzeit auch nicht absehbar.

 

Wie auch im gesamten Bundesgebiet erreicht somit die Bedeutung der verselbständigten Einheiten in ihren Umsätzen, Beschäftigten und Investitionen die Kernverwaltung der Träger­kommune regelmäßig, wenn letztere nicht sogar deutlich übertroffen werden.

 

Von insgesamt etwas über 4.000 Mitarbeitenden im Gesamtkonzern der Stadt Hildesheim arbeiten lediglich noch etwa 1.300 Mitarbeitende in der Stadtverwaltung.

 

Hieran wird mehr als deutlich, dass sich die Stadt Hildesheim auch im Falle einer Aus­gliederung nicht in Gänze aus der Verantwortung zurückziehen darf, sondern ihre Beteili­gungsunternehmen in eine Gesamtsteuerung integrieren muss, mithilfe derer sie ihren Einfluss sicherstellt und wieder Verantwortung übernehmen kann. Schließlich leiten alle Beteiligungen ihre Legitimation nur aus der im Rahmen des Demokratieprinzips über­tragenen Aufgabe ab, für deren Erfüllung die Kommune letztendlich verantwortlich bleibt. Sie hat dafür zu sorgen, dass auch die ausgegliederten Einheiten als kommunales Instrument die übertragenen öffentlichen Leistungen wirtschaftlich, effizient und zum Wohle aller, unter Beachtung des öffentlichen Zwecks, erbringen. Nicht zuletzt hat sich das in § 137 Abs. 1 NKomVG niedergeschlagen.

 

Diesem folgend wird die Notwendigkeit einer umfassenden und qualitativ hochwertigen Beteiligungssteuerung mittlerweile fast durchgängig sowohl von der Literatur als auch der Praxis, wie beispielsweise erst durch den Deutschen Städtetag in diesem Jahr in einer umfassenden Veröffentlichung „Strategie guter Unternehmensführung“, ausdrücklich hervor­gehoben.

 

Diesem folgend hat das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim in den vergangenen zwei Jahren seine Tätigkeit deutlich ausgeweitet und inhaltlich eine vollständige Umstruk­turierung erfahren.

 

Statt wie vorab den Fokus vielfach auf Beteiligungsverwaltung und -controlling zu legen, was auch aus Zeitgründen unabdingbar war, um den gesellschaftsrechtlichen Anforderungen Genüge zu tun, hat eine stringente Veränderung in Richtung des tatsächlichen Beteiligungs­managements stattgefunden.

 

Der Fokus liegt nunmehr darauf, vertrauensvoll mit allen Akteuren als Beteiligungen, Verwaltung und Politik zusammenzuarbeiten und alle in ihren Tätigkeiten bestmöglich zu unterstützen und zu fördern. Neben einem neu aufgelegten konzernweiten wirkungs­orientierten Berichtswesen, der Unterstützung bei der Überarbeitung der Berichtswesen der Gesellschaften für ihre Aufsichtsräte, dem Abschluss von Kooperations- und Zielverein­barungen, regelmäßigen Mandatsträgerschulungen, der engen Begleitung von neuen Geschäftsführungen, der fundierten Unterstützung bei Unternehmensgründungen und nicht zu vergessen der noch andauernden intensiven Arbeit an einem Beteiligungskodex mit allen Akteuren unterstützt das Beteiligungsmanagement auch im direkten Kontakt mit einzelnen Anspruchsgruppen bestmöglich.

 

Das Beteiligungsmanagement versteht sich hierbei als Mittler zwischen der Verwaltung und den ausgegliederten Einheiten und hat somit zwischenzeitlich in vielen Bereichen eine solche Akzeptanz erreicht, dass die für die Steuerung relevanten Informationen und Sach­verhalte stets abruf- und auch beeinflussbar sind.

 

Dies ist nicht zuletzt auf das hohe zeitliche Engagement der vorhandenen Mitarbeitenden zurückzuführen, welches nunmehr allmählich an ihre Grenzen gerät und dringend verändert werden muss. Die angehäuften Überstunden sind Ausweis dessen, dass hier dringend eine Entlastung erforderlich ist.

 

Schon allein unter Betrachtung der Situation, dass einige Unternehmen eine inhaltlich und zeitlich deutlich intensivere Betreuung benötigen, um ihren Aufgaben gerecht zu werden und außerdem der Tatsache, dass weiterhin geplante neu zu gründende Unternehmen insbe­sondere in der Anfangsphase einen hohen Arbeitsaufwand verursachen, wird ohne die beantragte Stellenmehrung die bislang erbrachte Leistung zukünftig in der bisher erreichten inhaltlichen und zeitlichen Qualität nicht mehr darstellbar sein.

 

Hinzu kommt noch die bisher aus Zeitmangel unterbliebene Unterstützung der öffentlichen Unternehmen, bei denen u.a. Dezernenten der Stadt Hildesheim geborene Mitglieder im Aufsichtsrat sind und ihnen dementsprechend ein Steuerungseinfluss zugestanden wird (bspw. VHS). Auch hier kann ein aktives Beteiligungsmanagement eine deutliche Verbesse­rung der Wirkung erreichen und möchte dies auch gerne leisten.

 

Des Weiteren hat das Beteiligungsmanagement sich, u.a. aufgrund der bisher schon vor­handenen Nähe zu den Regelungen des EU-Beihilfenrechts, dazu bereit erklärt, hier zusätzlich die verwaltungsweite Schnittstellenfunktion des EU-Beihilfenmanagements zu übernehmen. Ein genauer Zeitaufwand ist hier aktuell noch nicht genau bezifferbar, aller­dings gerade in den ersten Jahren der Neuorganisation wird hier ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand erwartet, der durch eine zusätzliche Kraft abgedeckt werden muss.

 

Zur Umsetzung der o.g. zusätzlichen Themen sowie der Ausweitung und weiteren Garantie des qualitativ hochwertigen Beteiligungsmanagements, wird die Einrichtung einer dritten Beteiligungsmanager-Stelle für das Beteiligungsmanagement der Wertigkeit EG 11 TVöD / BesGr.A 12 NBesG beantragt.

 

Es entstehen Personalkosten i.H.v. ca. 80.600,00 Euro E11 TVöD / 97.400,00 Euro A12 NBesG. Kompensationsmöglichkeiten im Produkt 11111 für die Personalkosten bestehen nicht, diese ent­stehen zusätzlich.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Einrichtung der vorstehend beschriebenen Stelle mit der (voraussichtlichen) Wertigkeit A12 NBesG/E11 TVöD im Produkt 11111 wird zugestimmt. Die entstehenden Personalkosten i.H.v. ca. 80.600,00 Euro / 97.400,00 Euro sind aus dem aktuell zum Haushalt 2020 angemeldeten Personalkostenbudget zu finanzieren.

Die Zustimmung zur Einrichtung der Stelle wird vorbehaltlich der noch folgenden Abstimmung über den gesamten Stellenplan erteilt. Die Finanzierung der Stelle wird zudem erst mit der Abstimmung über den gesamten Haushaltsplan 2020 gesichert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n: ///

 

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