Beschlussvorschlag:
Dieses vorausgeschickt soll nach erfolgter Behandlung durch die Fachausschüsse von den beantragenden Fraktionen der Beschlussvorschlag 21/359 wie folgt geändert und ergänzt werden:
- Die notwendigen Haushaltsermächtigungen werden nur für die weiteren Planungskosten nach Ziff. 4 der Ursprungsvorlage in Höhe von nun 2.000.000,- € mit dem Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 erfolgen.
- Der Neubau der Feuerwache mit ergänzenden Modulen wird über eine Totalunternehmervergabe realisiert.
- Für die derzeit prognostizierten Baukosten in Höhe von zurzeit 67 Millionen Euro sowie der zu erwarteten Folgekosten, werden Verpflichtungsermächtigen in der mittelfristigen Finanzplanung abgebildet. Diese werden unter einen virtuellen Sperrvermerk mit dem Vorbehalt des noch zu erfolgenden Grundsatzbeschluss 2 gestellt.
- Es wird eine Arbeitsgruppe mit dem Landkreis gebildet, die den Landkreis schon in der Planungsphase beteiligt und aus der die Beteiligung und Zusammenarbeit für die Zukunft hervorgeht. Auftrag an diese Arbeitsgruppe ist es auch, Doppelstrukturen aufzuzeigen und wenn möglich zu vermeiden. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, eine belastbare Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim zu Zusammenarbeit und Finanzierung zu schließen.
- Der Grundsatzbeschluss 2 wird getroffen, wenn folgende Informationen vorliegen
a) Vollständige Darstellung der Einzahlungen durch
- Kostenbeteiligung Landkreis
- Kostenübernahmebestätigung und perspektivische Betrachtung
durch die Kostenträger für die Leitstelle und den Rettungsdienst
- Darstellung und Einschätzung der Förderkulissen durch das Land Niedersachen
- Kalkulierte Verkaufserlöse durch die bisherige Feuerwache / Grundstück
- Darstellung des Inventars der bisherigen Feuerwache, welches mit übernommen und genutzt werden kann
b) Einschätzung und Finanzierbarkeit der Betriebskosten im Vergleich zu den
heutigen Betriebskosten
c) Erläuterung der Dimensionierung der „Pflichtmodule“ 2,3,7 und Variantenbetrachtung hinsichtlich der Dimensionierung dieser Module
d) Vorstellung eines Konzeptes und eines Zeitplanes für die angemessene Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner des Stadtfelds
e) Vorlage einer schriftlichen Einschätzung der Verwaltung zur aufgeworfenen Fragestellung, welche Auswirkungen der Wegfall der Pflichtaufgabe der Unterhaltung einer Berufsfeuerwehr hätte