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Sachverhalt:
Nach § 3 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildesheim beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehren nach Anhörung des Ortsrates und des Stadtbrandmeisters über die Ernennung der Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertretung.
Die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister müssen aktive Mitglieder einer Ortsfeuerwehr sein. Sie sind für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen und in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Ortsfeuerwehr Drispenstedt
Der stellvertretende Ortsbrandmeister Herr Nils Frederik Meyer wurde am 27.04.2021 einstimmig wiedergewählt. Die Wahl erfolgte coronabedingt per Briefwahl.
Der Stadtbrandmeister hat den Vorschlägen zugestimmt und die Beschlussfassung wie nachstehend befürwortet. Die zuständigen Ortsräte wurden beteiligt.
Nach der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildesheim, erhalten die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- €, deren Vertretung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- €.
Beschlussvorschlag:
Herr Nils Frederik Meyer wird erneut für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drispenstedt ernannt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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