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Sachverhalt:
Mit der Vorlage 21/347 soll die Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten mit dem Ziel, die Elektromobilität zu fördern, geändert werden. Es wird vorgeschlagen die bestehende Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge in der Parkzone A bis zum 31.12.2023 zu verlängern.
Das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (CsgG) ermöglicht in § 3 auch die Bevorrechtigung von Carsharingfahrzeugen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung prüft die Aufnahme der Bevorrechtigung gem. CsgG in die Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim (Parkgebührenordnung – ParkGO) und arbeitet diese in die 4. Änderung der ParkGO zusätzlich ein.
Anlagen:
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