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Vorlage - 21/400  

Betreff: Änderungsantrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die PARTEI zur Vorlage 21/359: Neubau des Gefahrenabwehrzentrums im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B1 - Vergabeart und Abbildung der mittelfristigen Finanzplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:SPD-Fraktion Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.12.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
20.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zu den in der Verwaltungsvorlage 21/359 beschriebenen Arbeitsschritten und Überlegungen,soll der Beschlussvorschlag wie folgt geändert werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Neubau des Gefahrenabwehrzentrums im Stadtfeld nordöstlich des Berliner Kreisels wird im Rahmen einer Totalunternehmervergabe wie beschrieben ausgeschrieben.

 

Die notwendigen Haushaltsermächtigungen für die Baukosten und für weitere Planungskosten erfolgt mit dem folgenden Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.

 

1. Die Verwaltung wird die funktionale Leistungsbeschreibung – nach Modulen aufgeschlüsselt – nebst Kostenschätzung vor der Ausschreibung des Gefahrenabwehrzentrums dem Rat der Stadt Hildesheim zur Zustimmung vorlegen.

2. Die Verwaltung der Stadt Hildesheim wird beauftragt mit der Verwaltung des Landkreises Hildesheim das Gespräch über das Gefahrenabwehrzentrum zu suchen. Ziel der Gespräche ist es, eine belastbare Vereinbarung über Zusammenarbeit und Finanzierung mit dem Landkreis Hildesheim zu schließen, die dann in den Fachausschüssen vorgestellt wird.

3. Die Verwaltung erarbeitet eine Darstellung und Einschätzung der Förderkulisse durch das Land Niedersachsen für das Gefahrenabwehrzentrum bis zur Sommerpause.

4. Die transparente und informative Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern wird weitergeführt.

 

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Anlage/n:

 

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