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Sachverhalt:
Zu den in der Verwaltungsvorlage 21/359 beschriebenen Arbeitsschritten und Überlegungen,soll der Beschlussvorschlag wie folgt geändert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Neubau des Gefahrenabwehrzentrums im Stadtfeld nordöstlich des Berliner Kreisels wird im Rahmen einer Totalunternehmervergabe wie beschrieben ausgeschrieben.
Die notwendigen Haushaltsermächtigungen für die Baukosten und für weitere Planungskosten erfolgt mit dem folgenden Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.
1. Die Verwaltung wird die funktionale Leistungsbeschreibung – nach Modulen aufgeschlüsselt – nebst Kostenschätzung vor der Ausschreibung des Gefahrenabwehrzentrums dem Rat der Stadt Hildesheim zur Zustimmung vorlegen.
2. Die Verwaltung der Stadt Hildesheim wird beauftragt mit der Verwaltung des Landkreises Hildesheim das Gespräch über das Gefahrenabwehrzentrum zu suchen. Ziel der Gespräche ist es, eine belastbare Vereinbarung über Zusammenarbeit und Finanzierung mit dem Landkreis Hildesheim zu schließen, die dann in den Fachausschüssen vorgestellt wird.
3. Die Verwaltung erarbeitet eine Darstellung und Einschätzung der Förderkulisse durch das Land Niedersachsen für das Gefahrenabwehrzentrum bis zur Sommerpause.
4. Die transparente und informative Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern wird weitergeführt.
Anlage/n:
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