Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 21/309  

Betreff: SV 15. Änderung des Flächennutzungsplans "Nordöstlich des Berliner Kreisels"; hier: Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
24.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
13.12.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
20.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
15. Flächennutzungsplanänderung  
Begründung zur 15. Flächennutzungsplanänderung  
Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen  
Die in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen  
Demografie-Check  
Abwägung zu den in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen  
Die in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Planänderungsgebiet befindet sich im Osten der Stadt Hildesheim, im Stadtteil Oststadt/Stadtfeld. Im südlichen Teil des Planänderungsgebietes befindet sich die Kleingartenanlage „St. Andreas-Kirchenland“ im Sauteichsfeld. Nördlich an diese Kleingartenanlage anschließend ist eine Grünfläche zu finden.

 

Das Planänderungsgebiet umfasst knapp 4,3 ha. Die genaue Abgrenzung ist der anliegenden Flächennutzungsplanänderung inklusive Geltungsbereich zu entnehmen.

 

Das zur Gebietsentwicklung nordöstlich des Berliner Kreisels notwendige Bebauungsplanverfahren HO 74 „Nordöstlich des Berliner Kreisels lauft parallel, zeitlich leicht nachfolgend.

 

Ziel und Zweck dieser Planung ist die Darstellung von Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ sowie von Grünfläche und gemischter Baufläche im Planänderungsgebiet zur Deckung der entsprechenden Bedarfe sowie Arrondierung der umgebenden bestehenden Strukturen.

 

Bei den Flächen im Plangebiet handelt es sich um städtische Grundstücke sowie Flächen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Andreas.

 

Die Erstellung der Flächennutzungsplanänderung selbst verursacht keine Folgekosten. Die mit der Gebietsentwicklung einhergehenden Kosten setzen sich im Wesentlichen aus Kosten für Grunderwerb bzw. Grundstückverfügbarmachung, bauvorbereitende Maßnahmen, Planungskosten und Aufwendungen für notwendige Gutachten, Herstellung des Gefahrenabwehrzentrums (GAZ), der Erschließungsanlagen und Grünflächen sowie für den naturschutzfachlichen Ausgleich zusammen. Durch den Verkauf von Grundstücken im Planänderungsgebiet entstehen Einnahmen. Diese werden die Projektkosten nicht decken. Die Kosten für die Entwicklung und den Bau des neuen GAZ sind im Wesentlichen von der Stadt Hildesheim zu tragen. Die Kosten- und Finanzierungsplanung wird im Rahmen der weiteren Planung konkretisiert.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 05.02.2020 gefasst.

 

hrend der Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die vom 18.02.2020 bis 16.03.2020 stattgefunden hat, wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB für diese Flächennutzungsplanänderung wurde in der Zeit vom 18.02.2020 bis zum 20.03.2020 zusammen mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren HO 74 „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind daher ausschließlich für beide Verfahren gemeinsam formuliert und abgegeben worden. Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nicht geäert. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, im Rahmen der Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen, werden in der anliegenden „Abwägung zu den in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen“ behandelt. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden, soweit sie der Flächennutzungsplanebene entsprechen, zur Kenntnis genommen und berücksichtigt bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.

 

Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ hat in der Zeit vom 13.07.2021 bis 16.08.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) öffentlich ausgelegen. Dabei wurden keine Anregungen oder Bedenken seitens der Öffentlichkeit geäert.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 13.07.2021 bis 16.08.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nicht geäert. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen werden in der anliegenden „Abwägung zu den in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen“ behandelt. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden, soweit sie der Flächennutzungsplanebene entsprechen, zur Kenntnis genommen und berücksichtigt bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.

 

Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wurde redigiert sowie das Layout der Plandarstellung berichtigt bzw. geändert.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden, soweit und sofern sie der Ebene des Flächennutzungsplans entsprechen, im Sinne der Beschlussvorschläge in der „Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen“ zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.

 

Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung werden, soweit und sofern sie der Ebene des Flächennutzungsplans entsprechen, im Sinne der Beschlussvorschläge in der „Abwägung zu den in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen“ zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.

 

Die Feststellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ wird beschlossen. Die Begründung inklusive Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ wird beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

-          15. Flächennutzungsplanänderung

-          Begründung zur 15. Flächennutzungsplanänderung

-          Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

-          Die in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

-          Demografie-Check

-          Abwägung zu den in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

-          Die in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 15. Flächennutzungsplanänderung (1341 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung zur 15. Flächennutzungsplanänderung (250 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Abwägung zu den in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (172 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Die in der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (11784 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Demografie-Check (91 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Abwägung zu den in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (156 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Die in der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (4276 KB)      
Seitenanfang