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Vorlage - 21/347  

Betreff: 4. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten; hier: Förderung der Elektromobilität
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Elsholz, Florian
Federführend:66.3 Vermessung, Verwaltung und Verkehr Beteiligt:13 Fachbereich Recht
Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
24.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
06.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
08.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
13.12.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
20.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
4. Änderung der Parkgebührenordnung  

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Sachverhalt:

 

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG), die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) eröffnen im Zusammenspiel, befristet bis zum 31.12.2026, neue Möglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität.

 

Mit Beschluss der Vorlage 16/002 wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht die Elektromobilität zu fördern.

 

Beschlossen wurde, dass für das maximal vierstündige Parken elektrisch betriebener Fahrzeuge, im Sinne von Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes vom 05. Juni 2015 (BGBl. I S. 898), bei Verwendung der Parkscheibe in der Parkgebührenzone A keine Parkgebühr erhoben wird.

 

Die Gebührenbefreiung wurde im Hinblick auf den langen Regelungszeitraum bis zum 31.12.2021 befristet.

 

Aus Sicht der Verwaltung unterstützt die Bevorrechtigung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen den Wandel zur klimafreundlichen Mobilität, so dass eine Weiterführung der Gebührenbefreiung sinnvoll ist.

 

Gleichzeitig erhöht sich die Anzahl der zugelassenen elektrisch betriebenen Fahrzeuge allerdings stetig. Die Auswirkungen auf die Höhe der entfallenden Parkgebühren lässt sich daher nur schwer prognostizieren.

 

Es wird daher empfohlen, die Gebührenbefreiung um zunächst weitere zwei Jahre zu verlängern.

 

Im Rahmen der Diskussionen zur Aufstellung des Parkraumkonzepts im Jahr 2023 wäre dann zu entscheiden, ob der mögliche maximale Entlastungszeitraum bis Ende 2026 auszuschöpfen ist.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte 4. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim (Parkgebührenordnung – ParkGO) wird beschlossen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage:

 

- 4. Änderung der Parkgebührenordnung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 4. Änderung der Parkgebührenordnung (90 KB)      
Stammbaum:
21/347   4. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten; hier: Förderung der Elektromobilität   66.3 Vermessung, Verwaltung und Verkehr   Beschlussvorlage
21/347-1   4. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten; hier: Förderung der Elektromobilität   66.3 Vermessung, Verwaltung und Verkehr   Beschlussvorlage
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