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Sachverhalt:
Mit einem Ergänzungsantrag zur Vorlage 21/347 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr den Auftrag erteilt, zu prüfen ob Carsharingfahrzeuge beim Parken an Parkscheinautomaten in gleicher Weise bevorrechtigt werden können wie Elektrofahrzeuge.
Prüfungsergebnis:
Auf die inhaltliche Darstellung in der Vorlage 21/347 wird hierzu zunächst verwiesen.
Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass eine Bevorrechtigung von Carsharingfahrzeugen beim Parken an Parkscheinautomaten den angestrebten Wandel zur klimafreundlichen Mobilität als begleitende Maßnahme sinnvoll unterstützt.
Rechtsgrundlage stellt das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz) dar.
Da nun verschiedene Fahrzeuggruppen bevorrechtigt werden sollen, wird darüber hinaus empfohlen die gesetzlich vorgesehene Kennzeichnungspflicht in die Satzung aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte vierte Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim (Parkgebührenordnung – ParkGO) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Synopse
- 4. Änderung der Parkgebührenordnung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Synopse (319 KB) | ||||
2 | öffentlich | 4. Änderung der Parkgebührenordnung (192 KB) |
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