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Vorlage - 21/392  

Betreff: Auf Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und Die Unabhängigen: Änderungsantrag zur Vorlage 21/359 Neubau des Gefahrenabwehrzentrums im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1
- Vergabeart und Abbildung in der mittelfristigen Finanzplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
13.12.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
20.12.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
20.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim abgelehnt   

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Sachverhalt:

 

Mit der Vorlage 21/359 greift die Verwaltung die von den Fraktionen (des vorherigen Rates) aufgeworfenen Fragen aus Vorlage 21/180 auf und beantwortet diese teilweise. Die Verwaltung schlägt mit dem Grundsatzbeschlussvorschlag 2 vor, die vollständige Umsetzung des sogenannten GAZ mit einem Volumen von 67 Millionen Euro in der mittelfristigen Finanzplanung abzubilden und die entsprechenden Verpflichtungsermächtigung im Haushalt einzustellen.

Dieser Beschluss ist für den zukünftigen Investitionshaushalt der Stadt Hildesheim von fundamentaler Bedeutung. Die aktuell geplante Größenordnung beträgt allein das Volumen von drei Haushaltsjahren im investiven Bereich.

Die Diskussionen in den Fachausschüssen haben folgende Übereinstimmungen ergeben:

  1.       Die beantragenden Ratsfraktionen sind sich grundsätzlich inzwischen einig, dass der Neubau einer Feuerwache (mit ergänzenden Modulen) schnellstmöglich allein aufgrund der derzeitigen unhaltbaren Zustände in der jetzigen Feuerwache realisiert werden muss.

 

  1.       Ebenfalls entscheidungsreif ist die Frage der Totalunternehmervergabe. Aufgrund der (begrenzten) Kapazitäten der Bauverwaltung und der Tatsache, dass es sich um einen „Spezialbau“ handelt, kann die Realisierung nur über diese Form der vollständigen Vergabe an externe Dienstleister geschehen.

 

  1.       Die Standortfrage ist geklärt und der Zeitplan ist akzeptiert. Die Anwohnerbeteiligung hat begonnen und muss dringend fortgesetzt werden. Der vorgestellte Zeitplan sollte zwingend eingehalten werden.

 

Die Diskussionen in den Fachausschüssen haben daneben folgende ungeklärte Fragestellungen aufgeworfen:

  1.       Dem Rat wurden ausschließlich die geplanten Investitionen, insofern also die Ausgabeseite vorgestellt. Die Erlösseite, die Kostenbeteiligung durch den Landkreis, die möglichen Förderkulissen und die Zusage der Kostenträger für den Betrieb der Leitstelle für die nächsten Jahrzehnte liegen allesamt bisher nicht vor. 

 

  1.       Die für den Betrieb und die Finanzierung dringend notwendige Zusammenarbeit mit dem Landkreis scheint nicht existent. Diese ist für den Rat von essentieller Bedeutung. Lediglich eine schriftliche Absichtserklärung des ehemaligen Landrates Levonen, liegt angeblich vor. Eine Zusammenarbeit, welche bereits bei der Planung beginnen sollte, ist nicht erkennbar.

 

  1.       Der Politik wurden nur die Investitionskosten benannt. Gemäß VBD -Wirtschaftlichkeitsberechnung vom 16.04.2020 betragen die Betriebskosten über 100.000,- Euro / Monat, also mehr als 1,2 Millionen Euro / Jahr. Zusammen mit dem Kapitaldienst führt das zu einer erheblichen Belastung des städtischen Haushaltes. Es liegen momentan keine Ausführungen dazu vor, ob die Stadt diese Belastungen tragen kann. Dazu kommt der Beschluss zu Ziffer 5 aus der Vorlage 21/180, ob andere Investitionen durch das Vorhaben gefährdet werden. Diese Fragestellung wurde ebenfalls nicht beantwortet.

 

  1.       Die Dimensionierung ist nach wie vor nicht ausreichend begründet. Das Raumbuch (mit über 400 Räumen) erscheint bei einem Personalbestand von 141 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (im Schichtdienst) überdimensioniert.
    Die Module scheinen nun insgesamt entweder Pflichtaufgaben oder notwendig zu sein. Es wurden aber bisher keinerlei Varianten in der Größenordnung der jeweiligen Module aufgezeigt.

 

  1.       Eine aktuell vorgelegte Prognose der NBank bezeichnet die Stadt Hildesheim hinsichtlich der künftigen Bewegung der Bevölkerungszahlen als sogenannten Typ 3 „Trendwechsel“. Damit einhergehend ist mittelfristig eine Reduzierung bzw. Rückgang der Bevölkerung, also der Anzahl der Haushalte um bis zu 15 % zu erwarten. Daraus resultiert die an die Verwaltung gerichtete Fragestellung, ob mittelfristig die Unterhaltung einer Berufsfeuerwehr als Pflichtaufgabe aufrechterhalten bleibt oder entfällt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Dieses vorausgeschickt soll nach erfolgter Behandlung durch die Fachausschüsse von den beantragenden Fraktionen der Beschlussvorschlag 21/359 wie folgt geändert und ergänzt werden:

 

  1.       Die notwendigen Haushaltsermächtigungen werden nur für die weiteren Planungskosten nach Ziff. 4 der Ursprungsvorlage in Höhe von nun 2.000.000,- mit dem Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 erfolgen.

 

  1.       Der Neubau der Feuerwache mit ergänzenden Modulen wird über eine Totalunternehmervergabe realisiert.

 

  1.       r die derzeit prognostizierten Baukosten in Höhe von zurzeit 67 Millionen Euro sowie der zu erwarteten Folgekosten, werden Verpflichtungsermächtigen in der mittelfristigen Finanzplanung abgebildet. Diese werden unter einen virtuellen Sperrvermerk mit dem Vorbehalt des noch zu erfolgenden Grundsatzbeschluss 2 gestellt.

 

  1.       Es wird eine Arbeitsgruppe mit dem Landkreis gebildet, die den Landkreis schon in der Planungsphase beteiligt und aus der die Beteiligung und Zusammenarbeit für die Zukunft hervorgeht. Auftrag an diese Arbeitsgruppe ist es auch, Doppelstrukturen aufzuzeigen und wenn möglich zu vermeiden. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, eine belastbare Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim zu Zusammenarbeit und Finanzierung zu schließen.

 

  1.       Der Grundsatzbeschluss 2 wird getroffen, wenn folgende Informationen vorliegen

a)                  Vollständige Darstellung der Einzahlungen durch

-                               Kostenbeteiligung Landkreis

-                               Kostenübernahmebestätigung und perspektivische Betrachtung

durch die Kostenträger für die Leitstelle und den Rettungsdienst

-                               Darstellung und Einschätzung der Förderkulissen durch das Land Niedersachen

-                                Kalkulierte Verkaufserlöse durch die bisherige Feuerwache / Grundstück

-                                Darstellung des Inventars der bisherigen Feuerwache, welches mit übernommen und genutzt werden kann

b)                        Einschätzung und Finanzierbarkeit der Betriebskosten im Vergleich zu den

heutigen Betriebskosten

c)                        Erläuterung der Dimensionierung der „Pflichtmodule“ 2,3,7 und Variantenbetrachtung hinsichtlich der Dimensionierung dieser Module

d)                        Vorstellung eines Konzeptes und eines Zeitplanes für die angemessene Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner des Stadtfelds

e)                        Vorlage einer schriftlichen Einschätzung der Verwaltung zur aufgeworfenen Fragestellung, welche Auswirkungen der Wegfall der Pflichtaufgabe der Unterhaltung einer Berufsfeuerwehr hätte

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

  x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n:

 

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