Stadt Hildesheim

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Vorlage - 21/322  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe "Geländerneubau Brücken Kennedydamm"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Keil, Martin
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
08.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
13.12.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
20.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  
Lageplan  
Bild  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim hat für den Bereich Kennedydamm eine grundhafte Radwegsanierung geplant.

 

In der ursprünglichen Planung der Radwegsanierung war lediglich vorgesehen den Höhenversatz des Geh- und Radweges durch eine Plattenregulierung aufzuheben. Um den Radfahrenden mehr Komfort zu bieten, sollen nun die Platten über die gesamte Geh- und Radwegbreite aufgenommen werden. Anstelle der Platten wird der neue Geh- und Radweg in bituminöser Bauweise hergestellt. Um eine erweiterte Geh- und Radwegbreite erzielen zu können, sollen zudem die Schutzplanken entfernt werden. Die Trennung des Geh- und Radweges erfolgt mittels Markierung.

 

Die zur Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von
320.000,- sind bereits genehmigt (s. Vorlage 21/057). Die Maßnahme wird vom September 2021 auf Anfang 2022 verschoben werden. Im Zuge der Umsetzung des Radweges sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die ohnehin schon längst hätten verändert werden müssen. So z. B. das Entfernen der Schutzplanken, die nicht mehr dem technischen Standard entsprechen und so nicht mehr im Straßenraum vorhanden sein dürfen. Ebenfalls hätte die Geländerhöhe der Brückengeländer schon angepasst werden müssen, da die Wegeführung für die Radfahrenden nicht baulich getrennt vom Brückengeländer erfolgt. Wie schon im vergangenen Sitzungsturnus erläutert, ist die Planung der Geländersituation erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt und muss daher nachgereicht werden.

 

Die Geländerhöhe des Bestandes für den Radverkehr mit einer Höhe von 1,00 m ist zu gering  (die bzw. der Radfahrende müsste in der jetzigen Situation eigentlich absteigen und sein Rad schieben) und die Stadt Hildesheim muss zum Erreichen der Verkehrssicherheit im Bereich der Ingenieurbauwerke am Kennedydamm das bestehende Geländer und die Bordanlage auf einer Länge von ca. 450 m umgestalten. Der Baubereich erstreckt sich dabei von der Feuerwehr/Einmündung Kaiserstr. bis hin zur Einmündung Annahütte/Sachsenring und betrifft folgende Ingenieurbauwerke: HM-26 Brücke Marienfriedhof mit angrenzender Stützmauer Feuerwehr HM-30, HM-27 Butterbornbrücke, HO-13 Brücke Langer Garten mit angrenzender Stützmauer und der Stützmauer HN-09. Der Geländerneubau ist laut den Richtlinien ZTV-ING bzw. RPS 2009 mit einer Höhe von 1,30 m, einem Füllstabstand von kleiner / gleich 12 cm und einem innenliegenden Seil im Handlauf herzustellen.

 

Die Entscheidung über die außerplanmäßige Maßnahme zu diesem Zeitpunkt ist aus Sicht des Bauablaufes notwendig. Die kombinierte Maßnahme „Radwegsanierung“ und „Geländerneubau“ erzeugt Synergieeffekte, da Sperrung, Baustelleneinrichtung etc. gemeinsam vollzogen werden können.

 

Sollten die erforderlichen Mittel für den Geländerneubau nicht freigegeben werden, hätte dies folgende Konsequenzen:

 

  • Wenn die Radverkehrsmaßnahme ohne Geländerneubau durchgeführt wird:

Die Verkehrssicherheit für Kfz, Geh- und Radverkehr wäre nicht mehr gegeben und eine entsprechende Beschilderung würde notwendig (z.B. Radfahrende absteigen). Das Problem der zu breiten und damit nicht DIN-gerechten Geländersprossenabstände und zu geringer Geländerhöhe wäre damit nicht gelöst.   

 

  • Wenn die Maßnahme jetzt insgesamt nicht umgesetzt wird:

Die gewünschte Verbesserung für zu F Gehende und Radfahrende entfällt zumindest vorerst. Der bestehende Bauvertrag wäre zu kündigen und mit Schadensersatzforderungen in Höhe von ca. 10 % der Auftragssumme zu rechnen.

 

Nach Kostenberechnung sind zur Durchführung der Geländerneubaumaßnahme 197.200,- erforderlich. Da die Mittel nicht im Haushalt eingeplant waren, die Maßnahme aus den dargelegten Gründen jedoch zeitnah umgesetzt werden muss, liegt hier eine außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 117 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vor. Für die Maßnahme ist eine neue Investitionsmaßnahme „Geländerneubau Brücken Kennedydamm“ einzurichten.

 

Neben der verspäteten Nachmeldung der Baumaßnahme wurde durch die Politik auch der Deckungsvorschlag moniert. Daher wird nunmehr die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe aus dem Titel Radverkehr vorgeschlagen, um die Deckschichtsanierung nicht zu gefährden. Die außerplanmäßige Ausgabe soll durch restliche Mittel bei der folgenden Investitionsmaßnahme gedeckt werden: 541012012002 „Verbesserung Radverkehr Mastbergstraße“. Die Maßnahme Mastbergstraße ist durch die Verschiebung der Mittel nicht gefährdet. Durch die Verlängerung der Bearbeitung der GVFG-Förderung beim Land werden die Mittel zurzeit nicht benötigt und können sobald die Förderzusage erteilt wird im Radwegtitel abgebildet werden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 197.200,- für den Geländerneubau am Kennedydamm und dem aufgezeigten Deckungsvorschlag wird zugestimmt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Folgekostenabschätzung

- Lageplan

- Bild

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (407 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Lageplan (607 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich Bild (471 KB)      
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