Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Hildesheim über die Bildung eines Beirats für Migration wird mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 3:
(3) Der Beirat soll in einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis und mindestens zu zwei Dritteln mit Migrantinnen und Migranten besetzt sein. Im Beirat soll kulturelle Vielfalt angestrebt werden.
§ 2 Abs. 4:
4) Die Mitglieder des Beirats werden für die Dauer der Wahlperiode zunächst bis zum 01.12.2023 bestellt. Die Bestellung endet mit der Konstituierung des neuen bestellten Beirates nach der Neuwahl des Stadtrates.
§ 5 Abs. 1 und 2:
(1) Der Oberbürgermeister beruft eine Bewertungskommission ein, die die Bewerbungen formell prüft und einen Vorschlag zur Bestellung der Mitglieder des Beirates beschließt. Dem Vorschlag ist eine Liste anderer Bewerber, die nicht vorgeschlagen wurden, beizufügen. Weiterhin schlägt die Bewertungskommission drei bis fünf Ersatzmitglieder und ihre
Rangfolge für den Fall des Ausscheidens von Mitgliedern des Beirates vor.
(2) Die Bewertungskommission setzt sich zusammen aus:
a. je einem Mitglied jeder Fraktion des Rates der Stadt Hildesheim, im Stadtrat der Stadt Hildesheim vertretenden Partei/Wählergruppe,
b. drei Mitgliedern des bestehenden Beirats, die von diesem bestimmt werden, und
b. der bzw. der/dem für Migration zuständigen Dezernentin bzw. Dezernenten
§ 5 Abs. 3: wird gestrichen
(3) Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund § 5 Abs. 2b in der Bewertungskommission
Mitglied sind, dürfen nicht über ihre eigene Benennung abstimmen.