Stadt Hildesheim

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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2022  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
21/367 Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hartmann, Mathias
Federführend:20 Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die haushaltpolitischen Sprecher Herr Wodsack, Herr Brinkop, Herr Spieth, Herr Kriegel und Herr Kriesinger leiteten diesen Tagesordnungspunkt ein und berichteten über die stattgefundenen Haushaltsberatungen. Sie informierten jeweils über die unterschiedlichen politischen Schwerpunkte, ihre Wünsche für Hildesheim und die Aufgabenerfüllungen an sich.

 

Nach der Abstimmungsreihenfolge sagte Frau Busche:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse dieser Beratungen und der getroffenen Beschlüsse des Rates in den Haushaltsplan 2022 zu übernehmen. Ich stelle fest, dass damit der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022 sowie der Stellenplan 2022 beschlossen sind. Die Verwaltung wird beauftragt, das kommunalrechtliche Genehmigungsverfahren einzuleiten.

 

Herr Dr. Meyer bedankte sich für die Zusammenarbeit.

 


Beschluss:

 

Dem Erlass der

- Haushaltssatzung der Stadt Hildesheim für das Haushaltsjahr 2022

- der Festsetzung des Haushaltsplanes 2022

- dem Investitionsprogramm 2022

mit den in dieser Vorlage dargestellten Änderungen sowie den daraus erforderlichen Änderungen im Bereich der Kreditfinanzierung und -zinsen wird zugestimmt.

 

Auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes wird verzichtet.

 

Die Ergebnisse der Haushaltsberatungen und der getroffenen Beschlüsse des Rates sind in den Haushaltsplan 2022 zu übernehmen, die Haushaltssatzung ist entsprechend anzupassen. Insbesondere der Höchstbetrag für Liquiditätskredite ist gegebenenfalls so anzupassen, dass er sich auch nach den getroffenen Beschlüssen des Rates weiterhin im genehmigungsfreien Bereich befindet.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig mit 2 Enthaltungen beschlossen

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