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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Hildesheim hat in der Sitzung am 15.03.2021 die Einführung des Beteiligungskodex beschlossen. Aufgrund der dort abgestimmten einheitlichen Regelungen, geht damit einher, dass bei einigen Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag angepasst werden muss. Zu diesem Zweck hat das Beteiligungsmanagement einen Muster-Gesellschaftsvertrag entworfen, der individuell auf die Bedarfe der einzelnen Gesellschaften angepasst werden kann. Die Anpassung der Gesellschaftsverträge wird nun nach und nach vorgenommen.
Im vorliegenden Fall des Technologiezentrums Hildesheim (TZH) sind umfassende Änderungen notwendig, sodass eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages sinnvoll ist. Die wesentlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind ergänzende Inhalte aus dem Beteiligungskodex. Zudem war hier eine Neufassung zwingend notwendig, da bereits vor einiger Zeit durch eine rechtliche Prüfung bestätigt wurde, dass der aktuelle Gesellschaftsvertrag rechtliche Probleme aufweist, die zwingend zu beheben sind.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages werden auch die Geschäftsordnung für das Aufsichtsgremium und die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung an den Vorgaben des Beteiligungskodexes ausgerichtet. Auch hier sind umfassende Änderungen einzuarbeiten, sodass auch hier jeweils eine Neufassung notwendig wird.
Alle Neufassungen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die wichtigsten Neuerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die TZH – Technologiezentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH wird mit der Neufassung dieser Dokumente in die TZH Base 29 GmbH umfirmiert. Ziel ist es dabei, der eigentlichen Tätigkeit folgend (Start-Up-Zentrum, junge Unternehmen aller Branchen) eine moderne Wort-Bild-Marke und ein modernes Image zu geben, ohne dabei den eigentlich etablierten Namen „TZH“ komplett zu vernachlässigen.
Das TZH hat bisher einen so genannten Arbeitsausschuss. Dieser hat jedoch weitreichende Kompetenzen und wird seitens des rechtlichen Gutachtens bereits jetzt eher in der Funktion als Aufsichtsrat tätig. Um hier auch zu einer einheitlichen Bezeichnung, wie bei der Mehrzahl der anderen Gesellschaften zu kommen, wird es nunmehr einen Aufsichtsrat geben.
Ergänzend dazu soll der Aufsichtsrat um ein Mitglied erweitert werden. Dieses Mitglied ist – gem. § 138 Abs. 2 S.1 und 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) – künftig kraft Amtes der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim oder ein von ihm benannter Vertreter oder eine Vertreterin. Der Oberbürgermeister wird derzeit den Sitz im Aufsichtsrat nicht persönlich wahrnehmen, sondern an Frau Svenja Fuhrich, Fachkräfte- und Beteiligungsmanagement, delegieren. Frau Fuhrich wird dementsprechend ein Mandat im Aufsichtsrat der TZH Base 29 GmbH erhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, der Neufassung
in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung der TZH GmbH zuzüglich ggf. notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zuzustimmen, soweit diese keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
- Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Gesellschaftsvertrag (489 KB) | ||||
2 | öffentlich | Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (467 KB) | ||||
3 | öffentlich | Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (449 KB) |