Stadt Hildesheim

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Vorlage - 21/330  

Betreff: Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:David, Nicole
Federführend:11.1 Personal Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
06.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
13.12.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
20.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

 

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hildesheim Frau Karin Jahns scheidet mit Ablauf des 31.01.2022 aus dem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Hildesheim aus, um Altersrente in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet der Rat über die Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Frau Jahns wurden zum 01.05.1994 gemeinsam mit Frau Ulrike Blume die Aufgaben der Frauenbeauftragten (jetzt Gleichstellungsbeauftragen) nach § 5 a Abs. 2 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) übertragen.

 

Seit dem 01.12.2005 obliegen Frau Jahns die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in alleiniger Verantwortung.

 

In den fast 28 Jahren ihres Wirkens, hat sich Frau Jahns aktiv in alle Angelegenheiten, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben, engagiert eingebracht und bei personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Stadtverwaltung mitgewirkt.

 

Sie arbeitete eng und vertrauensvoll mit verschiedensten Akteurinnen und Akteuren, wie den politischen Gremien, der Verwaltungsführung, den Interessenvertretungen, aber auch Vereinen und Verbänden, Arbeitskreisen, Ehrenamtlichen und vielen mehr in einem starken Netzwerk zusammen.

 

Frau Jahns engagierte sich in der landes- bzw. bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, wo sie sich mit viel Empathie und Leidenschaft für die Belange der Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellungspolitik einsetzte.

 

Ihr vielfältiges Wirken spiegelt sich in unterschiedlichsten Projekten, Veranstaltungen und Kooperationen wieder. Frau Jahns hat in der langen Zeit ihrer Tätigkeit als Frauenbeauftragte bzw. Gleichstellungsbeauftragte Meilensteine der Gleichstellungspolitik miterlebt und mitgestaltet, wie die Reform des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes im November 1994, die Umsetzung des Frauenbeauftragtengesetzes und seit 2011 die Umsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG). Heute ist vieles Alltag, was zu Beginn ihrer Tätigkeit noch undenkbar erschien. Gewichtige gesellschaftliche Veränderungen wurden von Frau Jahns begleitet und auch wenn sich schon viel bewegt hat, bleibt die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten auch in Zukunft wichtig um Geschlechterungerechtigkeiten weiter abbauen und daran zu arbeiten, eine umfassende Gleichstellung wirklich herzustellen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Frau Karin Jahns wird mit Ablauf des 31.01.2022 als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hildesheim abberufen und damit von den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten entbunden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

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