Die Verwaltung prüft die Aufnahme der Bevorrechtigung gem. CsgG in die Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim (Parkgebührenordnung - ParkGO) und arbeitet diese in die 4. Änderung der ParkGO zusätzlich ein.
Der dort bisher geregelte vollständige Wegfall der Gebühren wird durch die Halbierung der Gebühren ersetzt.
24.11.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 10.2 - abgelehnt
Beschluss:
Der Antrag wurde abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
06.12.2021 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Ö 17.2 - abgelehnt
Beschluss:
Die Verwaltung prüft die Aufnahme der Bevorrechtigung gem. CsgG in die Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim (Parkgebührenordnung - ParkGO) und arbeitet diese in die 4. Änderung der ParkGO zusätzlich ein.
Der dort bisher geregelte vollständige Wegfall der Gebühren wird durch die Halbierung der Gebühren ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt
08.12.2021 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 18.2 - abgelehnt
Beschluss:
Die Verwaltung prüft die Aufnahme der Bevorrechtigung gem. CsgG in die Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim (Parkgebührenordnung - ParkGO) und arbeitet diese in die 4. Änderung der ParkGO zusätzlich ein.
Der dort bisher geregelte vollständige Wegfall der Gebühren wird durch die Halbierung der Gebühren ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt
13.12.2021 - Verwaltungsausschuss
N 26.3 - abgelehnt
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