Stadt Hildesheim

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Vorlage - 21/343  

Betreff: Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine; hier: Jahresabschluss 2020

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Blume, Florian
Federführend:18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
24.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Entscheidung
08.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Beschlussvorlage Nr. 08_2021  
Beschlussvorlage Nr. 09_2021  

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Sachverhalt:

 

Die beigefügten Vorlagen:

 

Nr. 08/2021 Verwendung des Jahresüberschusses

Nr. 09/2021 Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine für das Geschäftsjahr 2020

 

werden der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes in ihrer Sitzung am 15.12.2021 vorgelegt.

 

Die Beschlussfassung über die Verwendung, der an den Zweckverband abgeführten Überschüsse der Sparkassen, obliegt gemäß § 6 Nr. 10 der Verbandsordnung der Verbandsversammlung. Der Bilanzgewinn beträgt 14.301.253,39 €. Davon sollen 567.000,- € an den Träger ausgeschüttet werden. Der restliche Teil des Bilanzgewinns in Höhe von 13.734.253,39 € soll der Sicherheitsrücklage zugeführt werden.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung sind gemäß § 12 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) i.V.m. § 138 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) an die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Gemäß § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG hat der Rat der Stadt Hildesheim durch § 4 Nr. 1. Bstb. a) der Hauptsatzung dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses für Anweisungsbeschlüsse an die städtischen Vertreterinnen und Vertreter in der Verbandsversammlung teilweise übertragen. Mitglieder des zu entlastenden Verwaltungsrates dürfen an der Entscheidung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften nicht mitwirken.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine werden beauftragt, den Vorlagen Nr. 08/2021 und Nr. 09/2021 des Sparkassenzweckverbandes zuzustimmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Beschlussvorlage Nr. 08/2021

- Beschlussvorlage Nr. 09/2021

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Beschlussvorlage Nr. 08_2021 (506 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Beschlussvorlage Nr. 09_2021 (687 KB)      
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