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Auszug - Neubau des Gefahrenabwehrzentrums im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1 - Vergabeart und Abbildung in der mittelfristigen Finanzplanung  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaushalle
Ort: 31134 Hildesheim, Rathaus, Markt 1, EG
21/359 Neubau des Gefahrenabwehrzentrums im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1
- Vergabeart und Abbildung in der mittelfristigen Finanzplanung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rex, Carola
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Weprik, Jasmin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Rex sowie Herr Wollersheim präsentierten die Vorlage mit Hilfe der in der elektronischen Anlage beigefügten Präsentation.

Herr Kriesinger hinterfragte die steigenden Gesamtkosten der Baukosten aus der Machbarkeitsstudie 10/2021 zu den prognostizierten Baukosten im 2. Quartal 2026. Herr Wollersheim erläuterte, dass sich diese aus den bisherigen Preissteigerungen der letzten Jahre ergeben würden. Mit Hilfe dessen erfolgte eine Prognostizierung der Baukosten bis zur Fertigstellung des Baus. Herr Behnel wies darauf hin, dass bei einer Verzögerung die Baukosten erneut steigen würden.

Herr Spieth hinterfragte, weshalb die Kosten der Baumaßnahme bereits im Haushaltsplan 2022 aufgenommen worden seien. Herr Becker erläuterte, dass dies mit der Verpflichtungsermächtigung im Zusammenhang stehe. Diese würde für das Vergabeverfahren bereits Ende 2022 benötigt werden. Zu diesem Zeitpunkt müssten die Mittel im Haushalt bereits berücksichtigt worden sein, um eine Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.

Herr Wollersheim stellte die Schwierigkeit bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses dar. Wichtig sei hierbei, zu wissen was konkret gewollt sei.

Herr Becker wies auf die Möglichkeit hin, die Verpflichtungsermächtigung mit einem Sperrvermerk zu versehen, welcher nach Beginn der Vergabe 2022 durch den Rat aufgehoben werden könne.

Herr Behnel wies auf den zeitkritischen Zeitplan des Projektes hin. Für die geplante Fertigstellung im Jahr 2026, müsste eine Vergabeaktivität bereits Ende 2022 erfolgen. Dieser zeitliche Druck habe zu dieser Haushaltsentwicklung geführt.

Herr Wodsack stellte dar, dass die Module 1-3 sowie 5-8 bisher festgelegt seien. Lediglich das Modul 4 Feuerwehrausbildungszentrum stelle Diskussionsbedarf dar.

Herr Brinkop hinterfragte die Einflussnahme der Politik. Herr Wodsack erläuterte, dass dies Ende 2022 der Fall wäre, nachdem die Kostenschätzung auf den Weg gebracht worden sei. Nachfolgend könne die Verpflichtungsermächtigung angepasst werden. Frau Rex merkte an, dass bei der Totalunternehmervergabe der Einfluss der Politik gering sei. Herr Wollersheim erläuterte nach Nachfrage von Herr Lenz, dass als letzter Ausweg weiterhin die Möglichkeit bestehe, die Vergabe nicht zu beauftragen.

Herr Wodsack hinterfragte die Sicherheit bezüglich der Einhaltung des Zeitrahmens sowie der Kostenschätzung. Herr Wollersheim erläuterte, dass aktuell Bietergespräche mit Beratungsunternehmen stattfinden würden. Wichtig sei hierbei, zu wissen was konkret gewollt sei.

Herr Wodsack fasste zusammen, dass es sich mit dem Start zunächst um die Beauftragung des Beratungsunternehmens handelt. Herr Wollersheim bestätigte dies und erläuterte, dass diese Kosten bis Ende 2022 tatsächlich zahlungspflichtig seien.

Herr Wodsack wies darauf hin, dass das Bauleitplanverfahren mit der vorgestellten Planung gestartet wird. Frau Rex bejahrte dies.


Die Vorlage wurde vom Gremium als beraten in die Fraktionen verwiesen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP_7_2021_12_20_Erörterung_Grundsatzbeschluss 2 - aktuell (600 KB)      
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